Wenn ein Polizist von einem besoffenen mit den Fäusten angegriffen wird darf er dann Seinen Schlagstock bzw. Seine Knarre benutzen?
Antworten (9)
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truckerchentruckerchen
Ein Polizist kann sich auch ohne Waffen gegen einen Betrunkenen wehren.
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wernileinwernilein
der Einsatz der Schusswaffe ist immer das letzte Mittel der Gewalt...
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Philip98 Ja re darf bevor er verletzt wird
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Ohne die genaue Situation zu kennen, lässt sich das nicht beantworten.
Die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs hängt von vielen einzelnen Punkten ab. Grundsätzlich darf die Schusswaffe nur gegen Personen eingesetzt werden, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren. Ansonsten nur wenn die Person eines Verbrechens dringend verdächtig ist und/oder eine Schusswaffe mitführt. (sehr stark zusammengefasst!)
Wenn eine unbewaffnete, betrunkene Person einen Polizeibeamten angreift, dürfte der Schusswaffengebrauch i.d.R. unverhältnismäßig sein, hängt aber wie gesagt von der konkreten Situation ab.
Der Polizeibeamte wird sich durch einfache körperliche Gewalt, mit Pfefferspray (wirkt bei Betrunkenen nicht immer!) oder auch mit dem Schlagstock zur Wehr setzen. Das alles wäre rechtlich problemlos möglich.
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goodboy21goodboy21
nur in einem sehr gefährlichen sitution darf der polizist seine waffe benutzen!
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Volker13Volker13
Den Schlagstock ja, die Waffe nicht. Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben.
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Mieze90Mieze90
nein, nur pfefferspray
Kommentar von
PepsiMasterPepsiMaster hängt von der konkreten Situation ab.
Der Einsatz des Schlagstocks wäre auch möglich, evtl. sogar dem Einsatz des Pfeffersprays vorzuziehen, da das Pfefferspray bei manchen Betrunkenen nur noch eingeschränkt oder verzögert wirkt.
normalerweise schon ... kommt aber auch auf den Betrunkenen an ...