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darf ein polizist schießen, wenn...

Frage von judith123 judith123

ein polizist fordert einen jungen mann, der einer tannkstelle die angestellte mit einem messer bedroht hat und mit 1200€ beute flüchtet, zum stehenbleiben auf. als dieser weiterläuft, gibt der polizist einen warnschuss ab. da der täter nicht reagiert, zielt der polizist auf ihn...darf er schießen ohne ihn zu töten??

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Antworten (11)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Ja er darf!

    Ermächtigungsgrundlage z.B. §61 HSOG

    Wenn eine Person eines Verbrechens dringend verdächtig ist (hier im Fallbeispiel Raub bzw. räuberische Erpressung gem. §§249 ff. StGB) und sich durch Flucht der Festnahme / Identitätsfeststellung zu entziehen versucht darf die Schusswaffe eingesetzt werden!

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    Antwort von Muehliii Muehliii

    er darf ihn anschießen aber nicht erschießen

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Unfug, wie soll er das sicherstellen, kann der im Laufen einer Fliege ein Auge rausschießen? Hast Du selber mal probiert, aus dem Laufen zu schießen?

    In Actionfilmen mag das gehen, im Leben ist der dann froh, wenn der den überhaupt trifft, völlig egal wo.

    Wenn er schießen darf, darf er das.

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    Antwort von bennybluemi bennybluemi

    Ich bin mir nicht sicher aber ich glaube nicht weil kein Menschenleben in Gefahr ist. Denn er hat ja NUR das Geld geklaut.

    Kommentar von joerg1611 joerg1611joerg1611

    D.h--bin mir auch nicht sicher, stimme Dir aber zu

    Kommentar von bennybluemi bennybluemibennybluemi

    Danke Danke

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    wenn er das Geld geklaut hätte, hättest Du recht.

    Hier liegt aber ein Raub bzw. eine räuberische Erpressung vor, also kein Vergehen, sondern ein sog. Verbrechen. Hier kann der Schusswaffengebrauch rechtmäßig sein wenn der Täter flüchtet.

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Der hat nicht nur das Geld geklaut, der hat einen schweren Raub gemäß § 250 StGB begangen, ein Verbrechen. Hierbei kommt es letztlich nicht darauf an, ob der 12 Euro mitgenommen hat oder 1200 oder 12000.

    Bereits das Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstandes reicht aus, der muss damit nicht einmal gedroht haben.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Wenn er die Waffe nur mitführt (und nicht gedroht hat o.Ä.), wären wir eher im Bereich von §244 - Diebstahl mit Waffen.

    Beim Fallbeispiel hier kommt es darauf an, ob er sich das Geld selbst genommen hat (Raub, schwerer Raub 249/250) oder ob die Angestellte der Tankstelle das Geld herausgegeben hat als sie bedroht wurde (räuberische Erpressung §255 StGB).

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    Antwort von darkesttester darkesttester

    NEIN, darf er definitiv nicht auch ein Polizist darf seine Waffe nur verhältnismäßig einsetzen, solange also keine Gefahr im Verzug ist und kein Menschenleben dadurch gefährdet ist darf er lediglich einen Warnschuß abgeben !!!!

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Definitiv nicht? Definitiv falsch!

    Wenn eine Person eines Verbrechens dringend verdächtig ist (hier im Fallbeispiel Raub bzw. räuberische Erpressung gem. §§249 ff. StGB) und sich durch Flucht der Festnahme / Identitätsfeststellung zu entziehen versucht darf die Schusswaffe eingesetzt werden! (Ermächtigungsgrundlage z.B. §61 HSOG)

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Kommentar ist richtig. Mal nebenbei: Wenn der Täter flüchtet ist doch wohl EINDEUTIG gefahr im verzug.

    Kommentar von darkesttester darkesttesterdarkesttester

    lol mit der Argumentation möchte ich euch gern mal vor Gericht sehen, nachdem ihr jemand ins Bein schießt weil er 1200 € geklaut hat. Der Anwalt des Täters kommt danach vor Lachen 2 Wochen nicht in den Schlaf versprochen. Schaut euch mal §4 Des HSOG an, außerdem muss der Polizist bei Schusswaffengebrauch nachweisen, dass der Täter nicht anders zu stoppen war und dabei wünsch ich euch viel Spaß ;-) wenn der Täter nen vernünftigen Anwalt hat, bekommt der Polizist ein ernsthaftes Problem, sonst würde ja jeder Polizist wie im wilden Westen um sich schießen

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Den §4 im HSOG kenne ich (der aber gar nicht so entscheidend ist, weil das GG das Prinzip der VHM bereits voraussetzt).

    Natürlich hängt die Reaktion extrem vom Einzelfall ab und der Täter darf auch nicht auf eine andere Weise zu stoppen gewesen sein. Deine Antwort, dass der Polizeibeamte nur einen Warnschuss abgeben darf, ist aber vollständig falsch. Das Drohen mit der Schusswaffe (also auch der Warnschuss) sind nur dann zulässig, wenn der Einsatz der Schusswaffe ebenfalls rechtmäßig wäre!

    Ob es sich nun um 1.200,-EUR oder um 12,-EUR oder um 12.000.000 EUR handelt ist für die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe unerheblich. Entscheidend ist, dass es sich bei Raub bzw. hier eher räuberischer Erpressung um ein Verbrechen handelt und somit eine viel niedrigere Schwelle für Maßnahmen anzusetzen ist, als bei sonstigen Straftaten/Vergehen!

    Und trotz allem wird hier nicht wie im Wilden Westen geschossen, weil die Rechtmäßigkeit der Schussabgabe wie gesagt von sehr vielen Faktoren abhängt und bei weitem nicht immer geschossen wird, wenn es rechtlich möglich wäre.

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    Antwort von michael170 michael170

    töten? Nein! Aber er darf gern die Verfolgung aufnehmen. Ich glaube aber er würde ihn wenn schon in den Fuß schießen, und ihn nicht gleich töten!

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    Antwort von fantasyfreund fantasyfreund

    ja türlich

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    Antwort von CashMakerDeluxe CashMakerDeluxe

    ne eher nicht...

    nur notwermmäßig wenn du ihn angreifst

    aber lasse es lieber sein ;)

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    Antwort von blackdesire blackdesire

    ja er darf zb aufs bein schießen

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    Antwort von Shinigami Shinigami

    Aber nicht töten.

    Kommentar von LeaderG LeaderGLeaderG

    Das kann mal wohl kaum sicher stellen.

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    Antwort von SweetNothing SweetNothing

    Ja...

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    Antwort von Komori Komori

    Natürlich darf er schießen. Er wird ja auch wohl 'stehenbleiben, oder ich schieße!' gerufen haben. Ohne Warnung darf er es nämlich nicht.

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