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Darf ein Polizist einer Straftat zusehen ohne zuvor einzugreifen ??

Frage von Schlauberger44 Schlauberger44

Meiner Freundin wurde vor zwei Wochen (15.04.11)  ein Fahrrad geklaut. Als ich letztens am Bahnhof war und 1 Stunde auf meinen Zug warten musste, bin ich den Bahnhofs-Fahrradabstellplatz, in der Hoffnung ich würde das Fahrrad meiner Freundin entdecken, abgegangen. Da ich nicht genau wusste, wie das Fahrrad aussah, bin ich an sämtliche rote Fahrräder gegangen und schauten mir die Fahrräder genauer an. Das waren so etwa 15 Stück, da ein Fahrrad sehr, sehr ähnlich aussah und dieses sogar unverschlossen war, zog ich das Fahrrad aus dem Fahrradständer um mir die Fahrradnummer aufzuschreiben.

In diesem Moment (als ich das Fahrrad aus dem Ständer zog) kam die Polizei vorbei und nahm mich vorläufig fest. Der Polizist sagte zu mir, dass er mich schon seit 15 Minuten beobachtet, wie ich ein Fahrrad entwenden wollte.

Meine Erklärungen halfen alle nichts, ich wurde wegen Fahrraddiebstahl beanzeigt.

Jetzt meine Frage - Darf ein Polizist eigentlich 15 Minuten jemand beobachten und erst dann eingreifen, wenn er den Verdacht einer Straftat hat.

ich meinte immer, die Polizei müsste strafvorbeugend tätig werden.

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Antworten (6)

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    Antwort von Doolido Doolido

    Das Verhalten des Polizeibeamten war vollkommen richtig. Er hatte einen Veracht, weshalb er dich beobachtet hat und hat eingegriffen, als sich sein Verdacht bestätigt hatte.

    Die Polizei ist nicht nur zur Verhinderung von Straftaten (Gefahrenabwehr), sondern auch zur deren Verfolgung und Aufklärung da.

    Schildere den Fall bei der Vorladung, die in den nächsten Tagen bei dir eintrudeln wird, dem Polizeibeamten. Gegebenenfalls wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.

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    Antwort von Raffchen Raffchen

    Klar darf dir Polizist zuschauen und erst später eingreifen.

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Wie stellst du dir denn das "vorbeugend" in diesem Fall vor???

    Ein Polizist darf (und muß) Straftaten verfolgen aber auch soweit möglich verhindern. Nur braucht er natürlich für beides den Verdacht einer (begangenen oder unmittelbar bevorstehenden) Strafat. Und diesen Verdacht gewinnt er z.B. durch Bebachtung von Personen, die sich auffällig verhalten. Da ist nichts dran auszusetzen.

    Wenn die Vorgeschichte so stimmt, wie du sie hier schilderst, ist es doch ein Klacks die ganze Sache aufzuklären. Zum Beispiel dadurch, daß deine Freundin deine Angaben zum Fahrraddiebstahl bestätigt.

     

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    Antwort von moochi moochi

    Er kann erst eingreifen, wenn eine Straftat begangen wird.

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    Antwort von Spaddl Spaddl

    hohl dir einfach einenn Anwalt dazu.

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    Antwort von lupfi lupfi

    Er hat auf einen Beweis gewartet und das ist ok so.

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