Meiner Freundin wurde vor zwei Wochen (15.04.11) ein Fahrrad geklaut. Als ich letztens am Bahnhof war und 1 Stunde auf meinen Zug warten musste, bin ich den Bahnhofs-Fahrradabstellplatz, in der Hoffnung ich würde das Fahrrad meiner Freundin entdecken, abgegangen. Da ich nicht genau wusste, wie das Fahrrad aussah, bin ich an sämtliche rote Fahrräder gegangen und schauten mir die Fahrräder genauer an. Das waren so etwa 15 Stück, da ein Fahrrad sehr, sehr ähnlich aussah und dieses sogar unverschlossen war, zog ich das Fahrrad aus dem Fahrradständer um mir die Fahrradnummer aufzuschreiben.
In diesem Moment (als ich das Fahrrad aus dem Ständer zog) kam die Polizei vorbei und nahm mich vorläufig fest. Der Polizist sagte zu mir, dass er mich schon seit 15 Minuten beobachtet, wie ich ein Fahrrad entwenden wollte.
Meine Erklärungen halfen alle nichts, ich wurde wegen Fahrraddiebstahl beanzeigt.
Jetzt meine Frage - Darf ein Polizist eigentlich 15 Minuten jemand beobachten und erst dann eingreifen, wenn er den Verdacht einer Straftat hat.
ich meinte immer, die Polizei müsste strafvorbeugend tätig werden.
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