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Darf ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle fragen, woher man kommt bzw wohin man geht?

gefragt von luise11 am 15.04.2008 um 22:32 Uhr

Hallo, darf ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nachzufragen, von wo man kommt, bzw. wohin man unterwegs ist? Wenn ja, was berechtig ihn dazu?


Reply


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 15. April 2008 22:34
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Er darf alles fragen. Ob du ihm darauf antworten musst, ist eine andere Sache.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 15. April 2008 22:35

Genau, DH, man muss nicht alles sagen müssen!! :-))


Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 15. April 2008 22:36
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Der Grund, der dahinter steckt, ist, dass sie wissen wollen, ob du gerade von einer Feier kommst und irgendwas getrunken hast. Ausserdem zwingt man dich etwas zu sagen. Daran kann man schon erkennen, ob jemand dicht ist oder nicht. Ich habe mir aber auch einmal meinen Spaß bei solchen Aktionen gemacht. "Wo kommen sie gerade her?" <Von einer Raststätte> "Was haben sie da gemacht?" <Ich musste mal groß> "Was?" <Ist Farbe und Form wirklich relevant? Oder soll ich mich nur auf die Konsistenz beschränken?> "Steigen sie bitte aus"

okay, ich musste mir mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten lassen, aber irgendwie fand ich die Situation komisch...

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 15. April 2008 22:38

Ich muss mal einen kompletten Satz korrigieren: Ich habe mir aber einmal einen Spaß bei solch einer Aktion erlaubt.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 15. April 2008 22:41

Einfach köstlich :-)), schade dass ich nicht so schlagfertig bin!

Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallEl loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 15. April 2008 22:43

lol


M. P.
beantwortet von M. P. am 15. April 2008 22:35
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Er darf es, muss aber mit Floskeln leben... Ein zweites Nachfragen berechtigt ihn nur bei begründetem Verdacht auf irgendetwas... Gleioches gilt für meine Lieblingsbeschäftigung... Dem Vorzeigen des Kraftfahrtverbandkasten im Kofferraum, in den die zu gerne hineinschauen.


CombackKid
beantwortet von CombackKid am 15. April 2008 22:34
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Ich glaube nicht, dass das erlaubt ist! Kann natürlich vorkommen, dass das ein Polizist fragt, aber dann kann man auch sagen, dass man nicht verpflichtet ist, diese Frage zu beantworten!!


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 15. April 2008 22:35
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Das ist doch eine übliche Frage. Stell dir mal vor du sagst:"Guten nabend Herr Waldmeister, ich komme gerade von Stammeltisch..."




Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. April 2008 22:37

unf ich happ üherhaub niggs gdrunken nur schwei zaschlhickspiesche gegesscht... ;-)

Kommentar von 142ad29980d2fd0956263f0b79f775eesmallPaintybear am 15. April 2008 22:40

"2,1 Promille? Kann ja gar nich sein. Auffe Flasche stand nur 0.7"

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. April 2008 22:42

lol!


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. April 2008 22:37
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Manche Fragen haben eine höfliche, aber gelogene Antwort verdient.


anonym
beantwortet von AALFI am 16. April 2008 08:32
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Dumme Fragen sind grundsätzlich nicht verboten


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 15. April 2008 22:34
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Natürlich. Ihn interessiert, ob Du von einer Feier kommst, oder ob Du erst hinfährst!


Morigane
beantwortet von Morigane am 15. April 2008 22:34
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wieso soll er das nicht fragen dürfen? (du musst sowas übr nicht unbedingt beantworten)


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 15. April 2008 22:35
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Natürlich darf er fragen...Du mußt ihm ja nicht die Wahrheit sagen ;-)

Kommentar von 4f19440479ddcdbaecc688e5d7021208smallaline1507 am 16. April 2008 03:12

Sunpoint, wie schreibt man fett?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 15. April 2008 22:35
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Fragen darf er, aber man muss selber aufpassen, dass man keine dümmlichen Anzworten gibt, weil man dann ggf. bestrafz werden kann.


fruchtzwerg
beantwortet von fruchtzwerg am 15. April 2008 22:36
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Fragen darf er natürlich. Du solltest ihm halt nicht antworten, dass du von der kneipe usw. kommst. Du musst theoretisch gar nicht antworten ob dir das zugute kommt bezweifle ich aber


pippi60
beantwortet von pippi60 am 15. April 2008 22:37
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Vielleicht hat er im Rahmen von Ermittlungen gefragt. Es wäre ja möglich, dass Du an einem Tatort verbeigekommen bist und Beobachtungen gemacht hast. Nur so aus Langeweile wird er nicht fragen.

Kommentar von Simple_avatar3smallanonym11 am 16. April 2008 02:10

nee,das sind dene ihre Standardfragen....


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 15. April 2008 22:39
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Die Frage wurde mir nur einmal gestellt, nachdem die Polizei einen sehr ernsten Defekt an meinem Auto festgestellt hat. Ich durfte unter Auflagen nach Hause fahren, hat auch nichts gekostet. Sie hätten das Auto aber auch aus dem Verkehr ziehen können. Ich antworte da lieber. L.G.


anonym
beantwortet von luise11 am 15. April 2008 22:39
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Entschuldigung!!! Frage falsch vormuliert...

Muss man einem Polizisten auf die Frage antworten??

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 15. April 2008 23:47

Liebe/r luise11,

bitte achte doch zukünftig darauf, solche Ergänzungen an eine Antwort bzw. Kommentar zu hängen und sie nicht in Form einer Antwort zu veröffentlichen.

Viele Grüsse

tradaix vom GFUC

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 15. April 2008 23:48

Fragen darf man alles, wahrheitsgemäss antworten muss man nur vor Gericht. ;-)


tradaix
beantwortet von tradaix am 15. April 2008 22:40
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Fragen darf man alles, wahrheitsgemäss antworten muss man nur vor Gericht. ;-)


Smash
beantwortet von Smash am 15. April 2008 22:42
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Die dürfen das fragen. Und es ist manchaml im Einsatz auch sinnvoll das die das fragen. Vielleicht wollen die ja nichts Böses von Dir, denn Polizisten sind ja dafür da um auch Deine Interessen zu schützen.


El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute)
beantwortet von El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 15. April 2008 22:50
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Ja, darf er denn es gibt u.a. diesen schönen Paragraphen in der StVO

§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.


knorpelkoenig86
beantwortet von knorpelkoenig86 am 15. April 2008 23:06
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er darf dich auch fragen ob du rosa unterwäsche trägst. du musst ihm ja nicht antworten


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 15. April 2008 23:08
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Ein Polizist ist berechtigt, diese Fragen zu stellen!

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3small Brigitta am 15. April 2008 23:20

Ein Polizist muss nach den rechtlichen Vorschriften agieren. Was du wirklich gemacht hast, ist doch auch einem Polizist egal!


anonym
beantwortet von Fritz64 am 15. April 2008 23:25
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Ja, darf er. Was du antwortest ist dir überlassen. Du darfst ihn auch anlügen. Der Sinn dahinter stecht nur zu wissen, ob du etwas getrunken hast. In De dürfen Polizisten meines Wissens nicht wie in der Schweiz dich auffordern ins Röhrchen zu pusten.


anonym
beantwortet von Rolfe am 15. April 2008 23:53
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Es gibt das Recht auf Freizügigkeit (Reisefreiheit) - man muss deshalb solche Fragen nicht beantworten.


anonym
beantwortet von urian am 16. April 2008 03:04
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Er darf auch nach "Restalkohol" fragen ... tha diese Bettler . können sich kein eigen Bier leisten .... Fragen dürfen die alles .. aber tun net ...


aline1507
beantwortet von aline1507 am 16. April 2008 03:14
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Fragen dürfen sie, antworten musst du nicht wahrheitsgemäß. Die Sache ist eher die, dich zum Sprechen zu bringen, daran erkennen sie schon ganz gut deinen Zustand (Lallen und Fahne?---"bitte steigen Sie mal aus") Ich hab übrigens überhaupt kein Problem damit demjenigen zu erzählen, woher ich grad komme - hat er in 2 min. eh wieder vergessen....


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