Hallo, darf ein Polizist bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle nachzufragen, von wo man kommt, bzw. wohin man unterwegs ist? Wenn ja, was berechtig ihn dazu?

Er darf alles fragen. Ob du ihm darauf antworten musst, ist eine andere Sache.

Der Grund, der dahinter steckt, ist, dass sie wissen wollen, ob du gerade von einer Feier kommst und irgendwas getrunken hast. Ausserdem zwingt man dich etwas zu sagen. Daran kann man schon erkennen, ob jemand dicht ist oder nicht. Ich habe mir aber auch einmal meinen Spaß bei solchen Aktionen gemacht. "Wo kommen sie gerade her?" <Von einer Raststätte> "Was haben sie da gemacht?" <Ich musste mal groß> "Was?" <Ist Farbe und Form wirklich relevant? Oder soll ich mich nur auf die Konsistenz beschränken?> "Steigen sie bitte aus"
okay, ich musste mir mit einer Taschenlampe in die Augen leuchten lassen, aber irgendwie fand ich die Situation komisch...
Hieronymus Wandpilz am 15. April 2008 22:38 Ich muss mal einen kompletten Satz korrigieren: Ich habe mir aber einmal einen Spaß bei solch einer Aktion erlaubt.
pippi60 am 15. April 2008 22:41 Einfach köstlich :-)), schade dass ich nicht so schlagfertig bin!
El loco Kaffeesatz (des wahnsinns fette beute) am 15. April 2008 22:43 lol

Er darf es, muss aber mit Floskeln leben... Ein zweites Nachfragen berechtigt ihn nur bei begründetem Verdacht auf irgendetwas... Gleioches gilt für meine Lieblingsbeschäftigung... Dem Vorzeigen des Kraftfahrtverbandkasten im Kofferraum, in den die zu gerne hineinschauen.

Ich glaube nicht, dass das erlaubt ist! Kann natürlich vorkommen, dass das ein Polizist fragt, aber dann kann man auch sagen, dass man nicht verpflichtet ist, diese Frage zu beantworten!!

Das ist doch eine übliche Frage. Stell dir mal vor du sagst:"Guten nabend Herr Waldmeister, ich komme gerade von Stammeltisch..."
Raimund1 am 15. April 2008 22:37 unf ich happ üherhaub niggs gdrunken nur schwei zaschlhickspiesche gegesscht... ;-)
Paintybear am 15. April 2008 22:40 "2,1 Promille? Kann ja gar nich sein. Auffe Flasche stand nur 0.7"
Raimund1 am 15. April 2008 22:42 lol!

Manche Fragen haben eine höfliche, aber gelogene Antwort verdient.

Natürlich. Ihn interessiert, ob Du von einer Feier kommst, oder ob Du erst hinfährst!
wieso soll er das nicht fragen dürfen? (du musst sowas übr nicht unbedingt beantworten)

Natürlich darf er fragen...Du mußt ihm ja nicht die Wahrheit sagen ;-)
aline1507 am 16. April 2008 03:12 Sunpoint, wie schreibt man fett?
Fragen darf er, aber man muss selber aufpassen, dass man keine dümmlichen Anzworten gibt, weil man dann ggf. bestrafz werden kann.
Fragen darf er natürlich. Du solltest ihm halt nicht antworten, dass du von der kneipe usw. kommst. Du musst theoretisch gar nicht antworten ob dir das zugute kommt bezweifle ich aber

Vielleicht hat er im Rahmen von Ermittlungen gefragt. Es wäre ja möglich, dass Du an einem Tatort verbeigekommen bist und Beobachtungen gemacht hast. Nur so aus Langeweile wird er nicht fragen.
nee,das sind dene ihre Standardfragen....
Die Frage wurde mir nur einmal gestellt, nachdem die Polizei einen sehr ernsten Defekt an meinem Auto festgestellt hat. Ich durfte unter Auflagen nach Hause fahren, hat auch nichts gekostet. Sie hätten das Auto aber auch aus dem Verkehr ziehen können. Ich antworte da lieber. L.G.
Entschuldigung!!! Frage falsch vormuliert...
Muss man einem Polizisten auf die Frage antworten??
tradaix am 15. April 2008 23:47 Liebe/r luise11,
bitte achte doch zukünftig darauf, solche Ergänzungen an eine Antwort bzw. Kommentar zu hängen und sie nicht in Form einer Antwort zu veröffentlichen.
Viele Grüsse
tradaix vom GFUC
tradaix am 15. April 2008 23:48 Fragen darf man alles, wahrheitsgemäss antworten muss man nur vor Gericht. ;-)

Fragen darf man alles, wahrheitsgemäss antworten muss man nur vor Gericht. ;-)

Die dürfen das fragen. Und es ist manchaml im Einsatz auch sinnvoll das die das fragen. Vielleicht wollen die ja nichts Böses von Dir, denn Polizisten sind ja dafür da um auch Deine Interessen zu schützen.

Ja, darf er denn es gibt u.a. diesen schönen Paragraphen in der StVO
§30 Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
er darf dich auch fragen ob du rosa unterwäsche trägst. du musst ihm ja nicht antworten

Ein Polizist ist berechtigt, diese Fragen zu stellen!
Brigitta am 15. April 2008 23:20 Ein Polizist muss nach den rechtlichen Vorschriften agieren. Was du wirklich gemacht hast, ist doch auch einem Polizist egal!
Ja, darf er. Was du antwortest ist dir überlassen. Du darfst ihn auch anlügen. Der Sinn dahinter stecht nur zu wissen, ob du etwas getrunken hast. In De dürfen Polizisten meines Wissens nicht wie in der Schweiz dich auffordern ins Röhrchen zu pusten.
Es gibt das Recht auf Freizügigkeit (Reisefreiheit) - man muss deshalb solche Fragen nicht beantworten.
Er darf auch nach "Restalkohol" fragen ... tha diese Bettler . können sich kein eigen Bier leisten .... Fragen dürfen die alles .. aber tun net ...

Fragen dürfen sie, antworten musst du nicht wahrheitsgemäß. Die Sache ist eher die, dich zum Sprechen zu bringen, daran erkennen sie schon ganz gut deinen Zustand (Lallen und Fahne?---"bitte steigen Sie mal aus") Ich hab übrigens überhaupt kein Problem damit demjenigen zu erzählen, woher ich grad komme - hat er in 2 min. eh wieder vergessen....
Genau, DH, man muss nicht alles sagen müssen!! :-))