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Darf ein Polizist auf einen Jugendlichen mit einer Pistole schießen, wenn der Jugendliche weg rennt?

Frage von fjdfkdljfklds fjdfkdljfklds

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Mir hat letztens eine Kriminalbeamtin diese Frage mit "Ja" beantwortet. Ich habe es aber nicht geglaubt... Stimmt es denn? Ich meine, dass wenn ein Jugendlicher trotz Verwarnung eines Beamten weg rennt.

Danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten.

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Antworten (22)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von darkesttester darkesttester

    Das ist sicherlich für den Polizisten schwer zu begründen, das hängt denke ich auch vom Sachverhalt zusammen aber wenn Gefahr im verzug ist und der Täter nicht auf anrufen und einen Warnschuß reagiert ist das rechtens.....Wie gesagt sicherlich würde das keiner bei einem Ladendieb machen aber grundsätzlich ist das rechtens

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    falsch

    Kommentar von FakeDeath FakeDeathFakeDeath

    Schön begründet Dabbel -.-**

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    ein Blick ins Gesetz reicht da vollkommen aus, um zu wissen, dass er falsch liegt.

    Kommentar von darkesttester darkesttesterdarkesttester

    Du solltest aber schon das deutsche Gesetzbuch zu Rate ziehen und nicht das vom Teletubbiesland

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von PepsiMaster PepsiMaster

    Die rechtlichen Voraussetzungen für den Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte ergeben sich aus dem jeweiligen Polizeigesetz des Bundeslandes (in Hessen wäre dies §§60ff. HSOG).

    Das HSOG unterscheidet beim Schusswaffengebrauch gegen Personen nur zwischen Personen die (nach dem äußeren Eindruck) unter 14 o. über 14 Jahre alt sind. Ein Schusswaffengebrauch gg. Jugendliche ist also unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie gegen einen Erwachsenen.

  • 2
    Antwort von JG265 JG265

    Dann wird nicht gleich auf die Person geschossen... nur wenn er hochgradig gefährlich ist... und eine ernsthafte bedrohung für andere ist. Der Schuss hätte viele Folgen für den Schützen. Aber in der größten Not wäre es ein zulässiges Mittel.

  • 1
    Antwort von Dabbel Dabbel

    Schusswaffeneinsatz durch die Polizei:

    Grundsatz - das absolut letzte Mittel, nur anwenden, wenn anderes nicht mehr geht.

    Das wir in Deutschland über 17 Polizeigesetze haben, bestehen auch unterschiedliche Schusswaffenvorschriften.

    Als Beispiel mal die Schusswaffenvorschriften aus dem UZwG (Bund):

    1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

    1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach

    a)
        als ein Verbrechen
        oder
    b)
        als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
    
    darstellt;
    

    2. um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

    a)
        bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird, die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,
    b)
        eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder
    c)
        eines Vergehens dringend verdächtig ist und Anhaltspunkte befürchten lassen, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
    

    3. zur Vereitlung der Flucht oder zur Wiederergreifung einer Person, die sich in amtlichem Gewahrsam befindet oder befand

    a)
        zur Verbüßung einer Freiheitsstrafe wegen einer Straftat mit Ausnahme des Strafarrestes,
    b)
        zum Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
    c)
        wegen des dringenden Verdachts eines Verbrechens,
    d)
        auf Grund richterlichen Haftbefehls oder
    e)
        sonst wegen des dringenden Verdachts eines Vergehens, wenn zu befürchten ist, daß sie von einer Schußwaffe oder einem Sprengstoff Gebrauch machen werde;
    

    4. gegen eine Person, die mit Gewalt einen Gefangenen oder jemanden, dessen Unterbringung in

    a)
        der Sicherungsverwahrung (§ 66 des Strafgesetzbuches),
    b)
        einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung) oder
    c)
        einer Entziehungsanstalt (§ 64 des Strafgesetzbuches, § 126a der Strafprozeßordnung)
    
    angeordnet ist, aus dem amtlichen Gewahrsam zu befreien versucht.
    

    (2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. (3) Das Recht zum Gebrauch von Schußwaffen auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

    mfG Dabbel

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    schön zitiert .. da steht aber nichts über den Schusswaffengebrauch gegen Kinder o. Jugendliche.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Warum sollte ich einen Schusswaffengebrauch gegen Kinder und Jugendliche würdigen, wenn er schon bei Erwachsenen rechtswidrig wäre? Denn bei einer derartigen Lage, wie dieser

    >>Ich meine, dass wenn ein Jugendlicher trotz Verwarnung eines Beamten weg rennt.<<

    muss noch einiges hinzukommen, ansonsten darf man weder auf einen Erwachsenen noch einen Jugendlichen schießen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    dabei kommt es ja sehr auf die Vorgeschichte an ...

    Wenn die Person einfach nur so wegläuft, stimme ich Dir natürlich zu ... Wenn es im Vorfeld z.B. ein Verbrechen gab, sieht die Situation anders aus.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Ich quetsche keine Sachverhalte. So sollte man sie rechtlich würdigen, man nimmt sie wie sie kommen und dichtet weder etwas hinzu noch lässt etwas weg. Und hier war lediglich vom "Wegrennen" die Rede. Wüde ich sämtliche möglichen Alternativen noch hinzudichten, würde die rechtliche Würdigung ein Buch füllen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    hier geht es ja auch nie um eine umfassende rechtliche Würdigung, die i.d.R. sowieso nicht möglich ist, sondern um den Hinweis an den Fragesteller, dass bestimmte Details bei dieser speziellen Frage sehr wichtig sind.

  • 1
    Antwort von JotEs JotEs

    Wer es ganz genau wissen will und bereit ist, die entsprechenden Geetzestexte zu lesen, der findet die Antwort in den §§ 49 - 54 des Polizeigesetzes.

    Hier ein Link:

    .

    http://dejure.org/gesetze/PolG/49.html

    .

  • 1
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Ja, sowas ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Besser als ich kann dir das sicher ein Polizist erklären, aber ein Schuß zum Zwecke eine Flucht zu verhindern ist beispielsweise nicht okay, wenn es sich bei der verübten Tat um eine Ordnungswidrigkeit oder ein Vergehen handelt. Es muss sich meines Wissens um ein Verbrechen handeln. Weitere Einschränkungen sind mir nicht bekannt, existieren aber sicherlich... So wäre beispielsweise daran zu denken, dass es sich bei dem Flüchtigen nicht um eine erkennbar schuldunfähige Person handelt etc.

  • 1
    Antwort von Schnucki2000 Schnucki2000

    Das kommt wohl darauf an, war er gemacht hat. Wenn er z.b. jemanden verletzt oder getötet hat, ist er gefährlich und muss gestoppt werden

  • 1
    Antwort von Ast3150 Ast3150

    Die muss es wohl wissen. Aber nur wenn es unbedingt nötig ist. Der Bulle kann aber wegen Körperverletzung (oder versuchter) angezeigt werden, glaube ich. Ausser er war im Recht, natürlich.


    Also, wenn du gerade Amok gelaufen bist, und dann wegrennst, ist es schon wahrscheinlich, dass die schiessen. Wofür haben sie sonst die Guns?


    Also, lass es einfach bleiben und bleib im legalen Bereich...

  • 1
    Antwort von matthi75 matthi75

    Icvh denke,dass sollte immer drauf ankommen, was der Jugendliche angestellt hat, man sollte doch dem Anlass entsprechend Mass halten. So wie übrigens auch bei Erwachsenen.

  • 1
    Antwort von Saturnknight Saturnknight

    Wenn du einer Polizistin nicht glaubst, glaubst du dann die Antworten hier, im Internet?

    Kommentar von fjdfkdljfklds fjdfkdljfkldsfjdfkdljfklds

    Klar, die versucht mir doch nur Angst zu machen und mich im falschen Glauben zu lassen.

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    ja aber hallo! wir bestätigen Schwangerschaften, heilen Krankheiten,....dann gehört das doch auch dazu......FG

    Kommentar von Saturnknight SaturnknightSaturnknight

    gute Antwort Doris, DH von mir

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    lach,danke...

  • 0
    Antwort von Bergmanndocarmo Bergmanndocarmo

    Nein, das darf er nicht, weil  u.a. die Verhältnismäßigkeit nicht stimmt.

  • 0
    Antwort von sigiyo sigiyo

    kommt drauf an was er davor getan hat wenn er nur einen kaugummi geklaut oder so dann eher nicht xD

  • 0
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Also auf einen Flüchtenden darf nur geschossen werden, wenn er eine sehr schwere Straftat begangen hat. Wenn er eine Waffe hat, dann könnte das durchaus legetim sein. Ob es jetzt ein Jugendlicher ist oder nicht, spielt für das ganze aber keine Rolle.

  • 0
    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123

    Ich bin mir da nicht so sicher, dass Polizeibeamte und staatliche Stellen da immer so ehrlich sind. Allein mit Berufung auf Recht und Gesetz, ohne den konkreten Fall zu betrachten, kann man diese Frage nicht beantworten. Im Zweifelsfalle schießt der Polizist nicht!

    Was nach rücksichtslosem Waffengebrauch geschehen kann, lest es selbst:

    Das ganze Wochenende tobten Krawalle in griechischen Städten - und sie sind nicht vorbei. Auslöser der Straßenschlachten war ein tödlicher Schuss aus einem Polizeirevolver - das Opfer: ein 15-jähriger Junge.

    Nicht nur an der Mauer, auch an den Grenzen der sozialistischen "Bruderländer" ließ die SED-Führung Jagd auf "Republikflüchtlinge" machen. An bulgarische Grenzer zahlte das Ostberliner Regime offenbar eine regelrechte Kopfprämie für jeden erschossenen DDR-Bürger. Deren Leichen wurden einfach im Grenzstreifen verscharrt.

  • 0
    Antwort von Saturnknight Saturnknight

    es kommt drauf an:

    wenn der Polizist und der Jugendliche beide an nem Marathonlauf teilnehmen und der Jugendliche ist vorne, dann darf der Polizist natürlich schießen

  • 0
    Antwort von Tristanian Tristanian

    Das ist Blödsinn von A bis Z.Im übrigen sind Polizisten keine "Bullen", was soll der TAG hier ?

    Kommentar von fjdfkdljfklds fjdfkdljfkldsfjdfkdljfklds

    Es gibt Leute, die als Expertenthema "Bullen" angegeben haben, glaube ich, keine Ahnung habe es in einem anderen Thema gelesen.

  • 0
    Antwort von FemOD FemOD

    :D:D sowas blödes hab ich noch nie gehört.natürlich darf man das in deutschland nicht.die wollte dich nur einschüchtern, weil sie kein bock hat hinter dir herzulaufen!

    Kommentar von doris11 doris11doris11

    natürlich würden die schießen,.wenn du bewaffnet bist, gefährlich bist, und nicht stehen bleibst....bumm...

    Kommentar von FemOD FemODFemOD

    ja, das mag ja sein, aber nicht, wenn du ein kleines licht bist und einfach wegrennst.die frage wurde halt ungenau gestellt und genauso wurde sie auch beantwortet.man ging ganz einfach von einem normalen jugendlichen aus!

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    Antwort von Nostredame Nostredame

    Kommt sehr auf die Straftat des Jugenlichen an...

    Kommentar von fjdfkdljfklds fjdfkdljfkldsfjdfkdljfklds

    Angenommen er hat Drogen auf Tasche...

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    ...und du bei deiner Schreibweise wohl grade intus, wie? ;o) Sowas hängt vom Einzelfall ab, Beispiele zu nennen hilft da nicht immer weiter. Nur weil jemand ein wenig Gras in der Tasche hat wird kein Polizist schießen.

  • 0
    Antwort von FilmFilm FilmFilm

    Das ist nur im Film möglich. Warum sollte der Polizist auf einen wehrlosen schießen ? Hat aber der Jugendliche auch eine Waffe und zielt auf den Polizisten,so darf dieser auch schießen.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Bei dem von dir geschilderten Fall dürfte jeder schießen...

    Kommentar von FilmFilm FilmFilmFilmFilm

    ...Peng...

  • 0
    Antwort von doris11 doris11

    dürfen,.....kommt auf die Situation an,....kann man so nicht sagen,...es hat in Österreich einen umstrittenen Fall gegeben,...wo ein Junger Einbrecher erschossen, worden ist.....gibt pro und contras....

  • 0
    Antwort von season001 season001

    Klar darf sie das. Man versucht es bloß zu vermeiden. Is ja nicht gerade schön. Viele lassen die täter aber auch laufen weil sie das nicht machen

  • 0
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Nein , nur wenn der Jugendlich selbst bewaffnet ist. Verhaeltnissmaesigkeit der Mittel.

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