jemanden erschiessen auch wenn er tot ist trotz nicht ins gefängnis kommt oder so???
Antworten (15)
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SilmarienSilmarien
Ein Polizist erschießt normalerweise niemanden, wenn er tot ist...was genau willst du wissen? Die Frage ist "etwas" unverständlich.
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3Antwort von
wernileinwernilein
übersetzt mal jemand??
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Niysa93Niysa93 Dachte ich auch grad.. o.O
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BigKingXXLBigKingXXL Deutsch-Döner und Döner-Deutsch von Langenscheidt
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wernileinwernilein tut mir leid,ich raffs nicht??
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3Antwort von
ultrabochumultrabochum
bitte frage erneuert in deutsch stellen
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EkiZzEkiZz dann stellen sie mal :D
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1Antwort von
HerosNrwHerosNrw
ja darf er, allerdings darf dich nur in notwehr geschehen oder wenn akute gefahr für die öffentliche sicherheit oder für eine person besteht, also wenn der täter eine person mit einer waffe bedroht oder mit einer waffe auf den polizisten zustürmt. und selbst dann wird erstmal eine untersuchung geführt um zu gucken ob der schuss überhaupt nötig war
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dantesdantes
Klar. Je nach Straftat: Warnschuß, dann Schuss am besten in die Beine. Trifft er den Brustkorb z.B. ist das Pech für den Flüchtigen. In einer Gefahrensituation bei dem Menschen gefährdet sind mit Leib und Leben kann er direkt schießen.
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cyracuscyracus
Was hältst Du davon,
wenn Du Deine Frage nochmal so formuliert, dass sie zu verstehen ist,
und dass Du dazu schreibst, warum Du das wissen willst ...
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EkiZzEkiZz aber wenigstens haben Sie verstanden oder =)
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cyracuscyracus Hätte ich das geschrieben, wenn Deine Frage vollkommen klar gewesen wäre???
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PantexPantex
Hab noch nie gehört, daß ein Polizist ins Gefängnis mußte, weil er jemanden erschossen hat. Da wird geprüft und geprüft, auf einmal sind wichtige Unterlagen verschwunden...und bei einem eventuellen Prozeß wird er "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen.
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DrachentoeterDrachentoeter Könnte auch daran liegen das fast immer eine Situation vor liegt bei der der Schusswaffengebrauch rechtmässig ist. Kannst du eine Fall nennen bei dem das von dir Geschrieben zutrifft?
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pippi60pippi60
In Notwehr oder bei akuter Gefahr darf er das. Es wird dann auf jeden Fall gegen ihn ermittelt. Und wenn ihm keine Schuld trifft, dann wird er freigesprochen bzw. es kommt erst zu keinem Verfahren.
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mystress75mystress75
Wenn es Notwehr ist darf ein Polizist jemanden erschießen. zB wenn der Täter auf Polizisten schießt dürfen die zurückschießen und sich oder andere zu retten. Einfach so darf ein Polizist aber niemanden erschießen.
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Annemaus85Annemaus85
Deine Frage versteh ich nicht. Wer ist tot? Ein Polizist kann auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er jemanden ohne triftigen Grund tötet.
Liebe/r EkiZz,
welchen Rat suchst Du mit Deiner Frage? Wenn Dich die Meinung der Community interessiert oder Du die Community-Mitglieder besser kennenlernen möchtest, ist das Forum unter http://www.gutefrage.net/forum der richtige Ort für Deine Frage.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Herzliche Grüße,
Karina vom gutefrage.net-Support