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Darf ein Polizist,

Frage von EkiZz EkiZz

jemanden erschiessen auch wenn er tot ist trotz nicht ins gefängnis kommt oder so???

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Antworten (15)

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    Antwort von auchmama auchmama

    Tote kann man nicht toter machen...;-)

  • 3
    Antwort von Silmarien Silmarien

    Ein Polizist erschießt normalerweise niemanden, wenn er tot ist...was genau willst du wissen? Die Frage ist "etwas" unverständlich.

  • 3
    Antwort von wernilein wernilein

    übersetzt mal jemand??

    Kommentar von Niysa93 Niysa93Niysa93

    Dachte ich auch grad.. o.O

    Kommentar von BigKingXXL BigKingXXLBigKingXXL

    Deutsch-Döner und Döner-Deutsch von Langenscheidt

    Kommentar von wernilein wernileinwernilein

    tut mir leid,ich raffs nicht??

  • 3
    Antwort von ultrabochum ultrabochum

    bitte frage erneuert in deutsch stellen

    Kommentar von EkiZz EkiZzEkiZz

    dann stellen sie mal :D

  • 1
    Antwort von HerosNrw HerosNrw

    ja darf er, allerdings darf dich nur in notwehr geschehen oder wenn akute gefahr für die öffentliche sicherheit oder für eine person besteht, also wenn der täter eine person mit einer waffe bedroht oder mit einer waffe auf den polizisten zustürmt. und selbst dann wird erstmal eine untersuchung geführt um zu gucken ob der schuss überhaupt nötig war

  • 1
    Antwort von dantes dantes

    Klar. Je nach Straftat: Warnschuß, dann Schuss am besten in die Beine. Trifft er den Brustkorb z.B. ist das Pech für den Flüchtigen. In einer Gefahrensituation bei dem Menschen gefährdet sind mit Leib und Leben kann er direkt schießen.

  • 0
    Antwort von cyracus cyracus

    Was hältst Du davon,

    wenn Du Deine Frage nochmal so formuliert, dass sie zu verstehen ist,

    und dass Du dazu schreibst, warum Du das wissen willst ...

    Kommentar von EkiZz EkiZzEkiZz

    aber wenigstens haben Sie verstanden oder =)

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    Hätte ich das geschrieben, wenn Deine Frage vollkommen klar gewesen wäre???

  • 0
    Antwort von Pantex Pantex

    Hab noch nie gehört, daß ein Polizist ins Gefängnis mußte, weil er jemanden erschossen hat. Da wird geprüft und geprüft, auf einmal sind wichtige Unterlagen verschwunden...und bei einem eventuellen Prozeß wird er "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Könnte auch daran liegen das fast immer eine Situation vor liegt bei der der Schusswaffengebrauch rechtmässig ist. Kannst du eine Fall nennen bei dem das von dir Geschrieben zutrifft?

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    Antwort von pippi60 pippi60

    In Notwehr oder bei akuter Gefahr darf er das. Es wird dann auf jeden Fall gegen ihn ermittelt. Und wenn ihm keine Schuld trifft, dann wird er freigesprochen bzw. es kommt erst zu keinem Verfahren.

  • 0
    Antwort von mystress75 mystress75

    Wenn es Notwehr ist darf ein Polizist jemanden erschießen. zB wenn der Täter auf Polizisten schießt dürfen die zurückschießen und sich oder andere zu retten. Einfach so darf ein Polizist aber niemanden erschießen.

  • 0
    Antwort von BigKingXXL BigKingXXL

    Nochmal bitte in der Sprache aus unserem Land

  • 0
    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Wirre Gedanken heute, oder.

  • 0
    Antwort von JoScho JoScho

    Ein Polizist wird nur schießen wenn eine Notwehr gegeben ist.

  • 0
    Antwort von classic089 classic089

    schreib mal richtig...

  • 0
    Antwort von Annemaus85 Annemaus85

    Deine Frage versteh ich nicht. Wer ist tot? Ein Polizist kann auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er jemanden ohne triftigen Grund tötet.

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