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Darf ein Polizist,

gefragt von EkiZzEkiZz am 16.10.2009 um 19:18 Uhr

jemanden erschiessen auch wenn er tot ist trotz nicht ins gefängnis kommt oder so???

Support
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Waffe x 121

auchmama
beantwortet von auchmama am 16. Oktober 2009 19:20
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Tote kann man nicht toter machen...;-)


Silmarien
beantwortet von Silmarien am 16. Oktober 2009 19:20
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Ein Polizist erschießt normalerweise niemanden, wenn er tot ist...was genau willst du wissen? Die Frage ist "etwas" unverständlich.


wernilein
beantwortet von wernilein am 16. Oktober 2009 19:19
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übersetzt mal jemand??

Kommentar von Niysa93 am 16. Oktober 2009 19:20

Dachte ich auch grad.. o.O

Kommentar von 394c0aafb7982534e44ee6fd2e384b73smallBigKingXXL am 16. Oktober 2009 19:22

Deutsch-Döner und Döner-Deutsch von Langenscheidt

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 16. Oktober 2009 19:22

tut mir leid,ich raffs nicht??


ultrabochum
beantwortet von ultrabochum am 16. Oktober 2009 19:19
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bitte frage erneuert in deutsch stellen

Kommentar von Simple_avatar8smallEkiZz am 16. Oktober 2009 20:02

dann stellen sie mal :D


HerosNrw
beantwortet von HerosNrw am 16. Oktober 2009 19:21
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ja darf er, allerdings darf dich nur in notwehr geschehen oder wenn akute gefahr für die öffentliche sicherheit oder für eine person besteht, also wenn der täter eine person mit einer waffe bedroht oder mit einer waffe auf den polizisten zustürmt. und selbst dann wird erstmal eine untersuchung geführt um zu gucken ob der schuss überhaupt nötig war


anonym
beantwortet von dantes am 16. Oktober 2009 19:20
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Klar. Je nach Straftat: Warnschuß, dann Schuss am besten in die Beine. Trifft er den Brustkorb z.B. ist das Pech für den Flüchtigen. In einer Gefahrensituation bei dem Menschen gefährdet sind mit Leib und Leben kann er direkt schießen.


cyracus
beantwortet von cyracus am 16. Oktober 2009 19:45
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Was hältst Du davon,

wenn Du Deine Frage nochmal so formuliert, dass sie zu verstehen ist,

und dass Du dazu schreibst, warum Du das wissen willst ...

Kommentar von Simple_avatar8smallEkiZz am 16. Oktober 2009 20:04

aber wenigstens haben Sie verstanden oder =)

Kommentar von B493e94017726fbbb66dd1e4b862954bsmallcyracus am 16. Oktober 2009 20:14

Hätte ich das geschrieben, wenn Deine Frage vollkommen klar gewesen wäre???


Pantex
beantwortet von Pantex am 16. Oktober 2009 19:22
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Hab noch nie gehört, daß ein Polizist ins Gefängnis mußte, weil er jemanden erschossen hat. Da wird geprüft und geprüft, auf einmal sind wichtige Unterlagen verschwunden...und bei einem eventuellen Prozeß wird er "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen.

Kommentar von Drachentoeter am 20. Oktober 2009 12:42

Könnte auch daran liegen das fast immer eine Situation vor liegt bei der der Schusswaffengebrauch rechtmässig ist. Kannst du eine Fall nennen bei dem das von dir Geschrieben zutrifft?


pippi60
beantwortet von pippi60 am 16. Oktober 2009 19:22
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In Notwehr oder bei akuter Gefahr darf er das. Es wird dann auf jeden Fall gegen ihn ermittelt. Und wenn ihm keine Schuld trifft, dann wird er freigesprochen bzw. es kommt erst zu keinem Verfahren.


mystress75
beantwortet von mystress75 am 16. Oktober 2009 19:21
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Wenn es Notwehr ist darf ein Polizist jemanden erschießen. zB wenn der Täter auf Polizisten schießt dürfen die zurückschießen und sich oder andere zu retten. Einfach so darf ein Polizist aber niemanden erschießen.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 16. Oktober 2009 19:21
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Nochmal bitte in der Sprache aus unserem Land


anonym
beantwortet von Kellerassel am 16. Oktober 2009 19:20
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Wirre Gedanken heute, oder.


JoScho
beantwortet von JoScho am 16. Oktober 2009 19:20
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Ein Polizist wird nur schießen wenn eine Notwehr gegeben ist.


classic089
beantwortet von classic089 am 16. Oktober 2009 19:19
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schreib mal richtig...


Annemaus85
beantwortet von Annemaus85 am 16. Oktober 2009 19:19
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Deine Frage versteh ich nicht. Wer ist tot? Ein Polizist kann auch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er jemanden ohne triftigen Grund tötet.


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