darf ein polizeiwagen ohne warnsignal eine rote ampel(kreuzung) überfahren?
darf ein polizeiwagen ohne warnsignal eine rote ampel(kreuzung) überfahren?
Antworten (15)
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3Antwort von
firstguardianfirstguardian
Auf keinen Fall! Er muß zunächst Sonderrechte fordern und die dann durch Blaulicht und Martinshorn deutlich machen!
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2Antwort von
KWSderLoeweKWSderLoewe
nein, da gilt die STvO. auch mit Blaulicht und Martinshorn müssen sie eine Kreuzung / Ampel vorsichtig überqueren
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1Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Nein, ohne entsprechende Signale ist ein Polizeiauto ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch!
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1Antwort von
millionairemillionaire
Nein. Er muss sich bemerkbar machen. Ansonsten könnte ja leicht ein Unfall auf der Kreuzung/Straße passieren. Der Polizist wäre schuld. Aber auch wenn nichts passiert, ist es eine Straftat.
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1Antwort von
BirgitAltmannBirgitAltmann
Nein, auch solche Fahrzeuge und auch Rettungsfahrzeuge müssen sich den Verkehrsregeln beugen, wenn Sie nicht im Noteinsatz sind. Und auch im Einsatz dürfen Sie durch ihre Fahrweise keine Menschen gefährden
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1Antwort von
kuntzkidskuntzkids
Nein! Ein Streifen- oder Krankenwagen, der sich nicht im Noteinsatz befindet, muss sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.
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1Antwort von
reberthorebertho
im Prinzip nein - vor der Ampel das Warnsignal einschalten, es sei, dass der Verkehr so eindeutiug zu überblicken ist, dass es sich erübrigt...
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Lederstrumpf Ja und Nein ~ Wenn es die Situation erfordert. In jedem Fall bedarf es eine glaubhafte Begründung und die Sorgfaltspflicht darf nicht ausser Acht gelassen werden.
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AmenoAmeno
Ja ! Auch die Wegerechte beinhalten dieses Recht unter der besonderen Beachtung der Sorgfaltspflichten.
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morefunhoneymorefunhoney ...falsch. Ein Polizeiauto ohne Sonderrechte ist ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer, der sogar geblitzt werden kann.
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teuto47teuto47 DH!
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kuntzkidskuntzkids Wovon sprichst Du?
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AmenoAmeno http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=10636
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ihr liegt falsch.
>>Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
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BirgitAltmannBirgitAltmann Aber die Polizei darf ihre Möglickeiten nicht unbegründet nutzen - es muss ein Notfall nachgewiesen werden können. Also nicht, dass der Fahrer plötzlich Heißhunger auf nen Döner bekommen hat und zum Dönerstand auf der anderen Seite der Stadt mit blaulicht und Sirene fährt! Und ohne beides sind es normale Fahrzege! (Quelle: mein Cousin = Polizist)
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AmenoAmeno Nochmal KLAR ausgedrückt, vielleicht habe ich die Frage ja nur nicht richtig verstanden. Das Fahren mit Normaler Fahrt: Da ist das Überqueren bei Lichtanlage und Rot natürlich nicht gestattet. Mit Blaulicht alleine schon.
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BirgitAltmannBirgitAltmann OK- jetzt denke ists klar ;)
Stimmt nicht! Jede Sonderfahrt bedarf einer Genehmigung. Mal eben vor der roten Ampel den Dödelich anmachen, um schneller nach Hause zu kommen is' nich'!
evt. missverständlich ausgedrückt: Die genehmigten Einsätze werden ja nicht mit Dauermartinshorn gefahren, sondern eben so, wie ich oben beschrieben habe.