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darf ein polizeiwagen ohne warnsignal eine rote ampel(kreuzung) überfahren?

Frage von Marcello29 Marcello29

darf ein polizeiwagen ohne warnsignal eine rote ampel(kreuzung) überfahren?

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Antworten (15)

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Auf keinen Fall! Er muß zunächst Sonderrechte fordern und die dann durch Blaulicht und Martinshorn deutlich machen!

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    Antwort von morefunhoney morefunhoney

    nein. Nur nit Blaulicht bzw. Einsatz mit Sonderrechte.

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    Antwort von KWSderLoewe KWSderLoewe

    nein, da gilt die STvO. auch mit Blaulicht und Martinshorn müssen sie eine Kreuzung / Ampel vorsichtig überqueren

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    Antwort von chris68 chris68

    nein, eigentlich nur mit signal

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Nein, ohne entsprechende Signale ist ein Polizeiauto ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch!

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    Antwort von millionaire millionaire

    Nein. Er muss sich bemerkbar machen. Ansonsten könnte ja leicht ein Unfall auf der Kreuzung/Straße passieren. Der Polizist wäre schuld. Aber auch wenn nichts passiert, ist es eine Straftat.

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    Antwort von BirgitAltmann BirgitAltmann

    Nein, auch solche Fahrzeuge und auch Rettungsfahrzeuge müssen sich den Verkehrsregeln beugen, wenn Sie nicht im Noteinsatz sind. Und auch im Einsatz dürfen Sie durch ihre Fahrweise keine Menschen gefährden

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    Antwort von kuntzkids kuntzkids

    Nein! Ein Streifen- oder Krankenwagen, der sich nicht im Noteinsatz befindet, muss sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie alle anderen Verkehrsteilnehmer.

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    Antwort von rebertho rebertho

    im Prinzip nein - vor der Ampel das Warnsignal einschalten, es sei, dass der Verkehr so eindeutiug zu überblicken ist, dass es sich erübrigt...

    Kommentar von kuntzkids kuntzkidskuntzkids

    Stimmt nicht! Jede Sonderfahrt bedarf einer Genehmigung. Mal eben vor der roten Ampel den Dödelich anmachen, um schneller nach Hause zu kommen is' nich'!

    Kommentar von rebertho reberthorebertho

    evt. missverständlich ausgedrückt: Die genehmigten Einsätze werden ja nicht mit Dauermartinshorn gefahren, sondern eben so, wie ich oben beschrieben habe.

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    Antwort von Lederstrumpf Lederstrumpf

    Ja und Nein ~ Wenn es die Situation erfordert. In jedem Fall bedarf es eine glaubhafte Begründung und die Sorgfaltspflicht darf nicht ausser Acht gelassen werden.

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    Antwort von teuto47 teuto47

    Ja unter Beachtung der Sorgfaltspflicht.

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    Antwort von Shaggnar Shaggnar

    Nur mit "Sonderwegerecht"!

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    Antwort von Ameno Ameno

    Ja ! Auch die Wegerechte beinhalten dieses Recht unter der besonderen Beachtung der Sorgfaltspflichten.

    Kommentar von morefunhoney morefunhoneymorefunhoney

    ...falsch. Ein Polizeiauto ohne Sonderrechte ist ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer, der sogar geblitzt werden kann.

    Kommentar von teuto47 teuto47teuto47

    DH!

    Kommentar von kuntzkids kuntzkidskuntzkids

    Wovon sprichst Du?

    Kommentar von Ameno AmenoAmeno

    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=10636

    Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ihr liegt falsch.

    >>Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    Aber die Polizei darf ihre Möglickeiten nicht unbegründet nutzen - es muss ein Notfall nachgewiesen werden können. Also nicht, dass der Fahrer plötzlich Heißhunger auf nen Döner bekommen hat und zum Dönerstand auf der anderen Seite der Stadt mit blaulicht und Sirene fährt! Und ohne beides sind es normale Fahrzege! (Quelle: mein Cousin = Polizist)

    Kommentar von Ameno AmenoAmeno

    Nochmal KLAR ausgedrückt, vielleicht habe ich die Frage ja nur nicht richtig verstanden. Das Fahren mit Normaler Fahrt: Da ist das Überqueren bei Lichtanlage und Rot natürlich nicht gestattet. Mit Blaulicht alleine schon.

    Kommentar von BirgitAltmann BirgitAltmannBirgitAltmann

    OK- jetzt denke ists klar ;)

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    Antwort von Volker13 Volker13

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    Antwort von bizzy79 bizzy79

    nö.

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