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Darf ein Polizeibeamter sich auch um Straftaten von Verwandten kümmern?

Frage von jenni2401 jenni2401

Oder diese Fälle bearbeiten?

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Antworten (7)

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    Antwort von beckham1 beckham1

    Er kann diesen Verwandten aufgrund seiner Straftat anzeigen.

    Mit dem Fall selber wird er dann aber nichts zu tun haben.

    Die anderen Antworten beinhalten das Stichwort.

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    Antwort von taigafee taigafee

    nein, im normalfall wird er wegen befangenheit von dem fall abgezogen.

    Kommentar von jenni2401 jenni2401jenni2401

    kann er trotzdem in die Akten oder Unterlagen einsehen?

    Kommentar von Andi1990bbg Andi1990bbg

    Kommt immer drauf an wer einsicht in die daten gegeben wird. Aber bei kleineren strafttaten wird es in der regel zugelasssen.

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    Antwort von Andi1990bbg Andi1990bbg

    Bei Straftaten werden zufällig die beamten ausgewählt meist wird dabei aber darauf geachtet das keine Verwandschaft dabei ist.

    quelle:Von einen Polizeikollege =) xD

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    Antwort von rama21385 rama21385

    Er gilt als "befangen" und wird bei solchen Fälle wohl nicht eingesetzt werden (sobald man Kenntnis davon hat).

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    Antwort von nettermensch nettermensch

    nein, darf er nicht, wegen befangengenheit.

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    Antwort von Regenbogen1958 Regenbogen1958

    Nein,er wird wegen Befangenheit von diesem Fall abgezogen.

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    Er darf nur die bearbeiten, die er <auf den Schreibtisch> bekommt.

    Kommentar von rama21385 rama21385rama21385

    d.h. die blonde Sekretärin? ;-)

    Kommentar von Bonsai82 Bonsai82Bonsai82

    oooh ... ein heisser Fall *lol

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