Oder diese Fälle bearbeiten?
Darf ein Polizeibeamter sich auch um Straftaten von Verwandten kümmern?
Antworten (7)
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2Antwort von
beckham1beckham1
Er kann diesen Verwandten aufgrund seiner Straftat anzeigen.
Mit dem Fall selber wird er dann aber nichts zu tun haben.
Die anderen Antworten beinhalten das Stichwort.
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2Antwort von
taigafeetaigafee
nein, im normalfall wird er wegen befangenheit von dem fall abgezogen.
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1Antwort von
Andi1990bbg Bei Straftaten werden zufällig die beamten ausgewählt meist wird dabei aber darauf geachtet das keine Verwandschaft dabei ist.
quelle:Von einen Polizeikollege =) xD
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1Antwort von
rama21385rama21385
Er gilt als "befangen" und wird bei solchen Fälle wohl nicht eingesetzt werden (sobald man Kenntnis davon hat).
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0Antwort von
Regenbogen1958Regenbogen1958
Nein,er wird wegen Befangenheit von diesem Fall abgezogen.
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0Antwort von
AberabaAberaba
Er darf nur die bearbeiten, die er <auf den Schreibtisch> bekommt.
Kommentar von
rama21385rama21385 d.h. die blonde Sekretärin? ;-)
Kommentar von
Bonsai82Bonsai82 oooh ... ein heisser Fall *lol
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kann er trotzdem in die Akten oder Unterlagen einsehen?
Kommt immer drauf an wer einsicht in die daten gegeben wird. Aber bei kleineren strafttaten wird es in der regel zugelasssen.