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Darf ein Pfarrer...?

gefragt von Eleana88Eleana88 am 24.05.2009 um 12:31 Uhr

Ich war grad essen und da kam mir diese frage: Ein Mann kommt zu einem Pfarrer und beichtet ihm, dass er einen mord begehen möchte. Darf der Pfarrer sein schweigegelübde brechen um diesen Mord zu verhindern oder ist das nicht erlaubt weil es ja keine Beweise gibt, dass der Mann überhaupt erst macht?

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Pfarrer x 53

anonym
beantwortet von louisafine am 24. Mai 2009 12:33
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Néin mein Vater ist Pfarrer und er hat mi alle regeln gesagt!


anonym
beantwortet von GWIFACH am 24. Mai 2009 12:40
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Der katholische Pfarrer MUSS das Beichtgeheimnis wahren, darf also auch einen Mörder, der bei ihm die Beichte abgelegt hat, nicht verraten. Vernünftigerweise wird ein Pfarrer bei einem Mordgeständnis den Täter auffordern, sich der Polizei zu stellen und ihm erst dann die Absolution erteilen- schließlich hat der Täter mit dem Geständnis bei der Polizei seine Schuld vor der Welt eingestanden und wird sie auch dort büßen. Sollte der beichtende Mörder sich nicht selbst bei der Polizei anzeigen, kann der Priester ihm die Absolution verweigern, denn offensichtlich bereut er seine Tat nicht- eine Vorraussetzung für eine gültige Beichte.

Aber NIEMALS darf der Pfarrer ihn verraten, der Täter könnte ihn nicht mal vor Gericht von diesem Verbot befreien.

Dazu heißt es im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) im Canon 983 (die Paragraphen dort heißen Canones):

"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (Mit dem Pönitenten ist der Beichtende gemeint- dies zur Erklärung)

Bricht der Pfarrer oder Priester dieses Geheimnis, wird er mit dem Ausschluss aus der Kirche bestraft. Quelle(n): www.codex-iuris-canonici.de

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 24. Mai 2009 12:42

Klasse, vielen dank :)


romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. Mai 2009 12:32
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Er darf sein Gelübde nicht brechen...


omikron
beantwortet von omikron am 27. Juli 2009 12:26
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Wenn ein Mann zum Pfarrer kommt und ihm erzählt, dass er einen Mord begangen hat, dann wird der Pfarrer wohl zur Polizei gehen und eine Aussage machen.

Handelt es sich dagegen um eine Beichte, greift das Beichtgeheimnis. Kein katholischer Priester wird jemals preisgeben, was einer gebeichtet hat, und kein Gericht darf ihn zur Aussage verpflichten.


minister
beantwortet von minister am 24. Mai 2009 13:50
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Zunächst muss der Mörder in spe ja erst einmal sich auf das Beichtgeheimnis beziehen.

Wenn er das nicht tut, ist das Beichtgeheimnis schlicht nicht gegeben.

Im anderen Falle würde man als Pfarrer sicherlich eine Möglichkeit finden, die Geheimnispflicht zu umgehen, ohne öffentlich zu werden.

Zudem ist es auch erlaubt, das Beichtgeheimnis auf andere Pfarrerinnen und Pfarrer auszuweiten.


marcel1986
beantwortet von marcel1986 am 24. Mai 2009 13:00
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nein darf er nicht


lilith4870
beantwortet von lilith4870 am 24. Mai 2009 12:37
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Nein darf er nicht


istie
beantwortet von istie am 24. Mai 2009 12:35
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er darf nicht, aber wenn der Mord nur angekündigt wird und noch nicht ausgeübt ist, ist es meiner Meinung nach keine Beichte.

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 24. Mai 2009 12:37

Ne, das ist es wohl wirklich nicht...aber ich wusste nicht so ganze wie ich es sonst plaubsibel erklären sollte...ist ja auch auf rein theoretischer basis :)


HeroesZocker
beantwortet von HeroesZocker am 24. Mai 2009 12:35
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darf er net haha bb


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Mai 2009 12:34
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Grundsätzlich dürfte er wohl nichts sagen! Allerdings hätte er wohl abzuwägen, wann die Folgen schlimmer sind!


Berggarten
beantwortet von Berggarten am 24. Mai 2009 12:34
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Ich finde die Frage gut, sollte man mal drüber nachdenken! Aber wie kommt man beim Essen auf so eine Frage? ;)

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 24. Mai 2009 12:34

Ich lern grad für mein Reli-Abi xD


quetzalcoatl
beantwortet von quetzalcoatl am 24. Mai 2009 12:33
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Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich!
Allerdings wird er es abwägen, man kann in so einem Fall auf zweierlei Art Schuld auf sich laden. Welches ist die bessere Schuld?


gfnetuser
beantwortet von gfnetuser am 24. Mai 2009 12:33
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Ich glaube, in dem Fall muss er sein Schweigegelübde brechen.(Vereitelung einer Straftat)


bjferstern
beantwortet von bjferstern am 24. Mai 2009 12:33
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So viel ich weiss darf er das nicht, ich habe aber schon gehört das ein pfarrer das macht.


anonym
beantwortet von relict am 24. Mai 2009 12:33
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Er kann... Muss aber nicht!!! Bei Mord ist es glaube eine Ausnahme.


anonym
beantwortet von AlexXxelA am 24. Mai 2009 12:32
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darf er nicht aber das würde glaub ich nemand beichten

Kommentar von 6b7367063b4f3c30b97d59a8d7911e5dsmallEleana88 am 24. Mai 2009 12:33

Ist ja nur eine rein theoretische frage.


anonym
beantwortet von louisafine am 24. Mai 2009 12:32
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Nein der Pfarrer darf nichts sagen!


marbeja
beantwortet von marbeja am 24. Mai 2009 12:32
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Er darf!


moccajoghurt
beantwortet von moccajoghurt am 24. Mai 2009 12:32
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In so einem Fall wird er das Schweigeglöbte sicherlich brechen. Außerdem ist es schwer etwas zu beichten, bevor man es getan hat. Insofern ist es keine Beichte.


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