Eleana88 am 24.05.2009 um 12:31 Uhr
Ich war grad essen und da kam mir diese frage: Ein Mann kommt zu einem Pfarrer und beichtet ihm, dass er einen mord begehen möchte. Darf der Pfarrer sein schweigegelübde brechen um diesen Mord zu verhindern oder ist das nicht erlaubt weil es ja keine Beweise gibt, dass der Mann überhaupt erst macht?
Néin mein Vater ist Pfarrer und er hat mi alle regeln gesagt!
Der katholische Pfarrer MUSS das Beichtgeheimnis wahren, darf also auch einen Mörder, der bei ihm die Beichte abgelegt hat, nicht verraten. Vernünftigerweise wird ein Pfarrer bei einem Mordgeständnis den Täter auffordern, sich der Polizei zu stellen und ihm erst dann die Absolution erteilen- schließlich hat der Täter mit dem Geständnis bei der Polizei seine Schuld vor der Welt eingestanden und wird sie auch dort büßen. Sollte der beichtende Mörder sich nicht selbst bei der Polizei anzeigen, kann der Priester ihm die Absolution verweigern, denn offensichtlich bereut er seine Tat nicht- eine Vorraussetzung für eine gültige Beichte.
Aber NIEMALS darf der Pfarrer ihn verraten, der Täter könnte ihn nicht mal vor Gericht von diesem Verbot befreien.
Dazu heißt es im kirchlichen Gesetzbuch (Codex Iuris Canonici) im Canon 983 (die Paragraphen dort heißen Canones):
"Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, dem Beichtvater ist es daher streng verboten, den Pönitenten durch Worte oder auf irgendeine andere Weise und aus irgendeinem Grund irgendwie zu verraten." (Mit dem Pönitenten ist der Beichtende gemeint- dies zur Erklärung)
Bricht der Pfarrer oder Priester dieses Geheimnis, wird er mit dem Ausschluss aus der Kirche bestraft. Quelle(n): www.codex-iuris-canonici.de
Eleana88 am 24. Mai 2009 12:42 Klasse, vielen dank :)
Wenn ein Mann zum Pfarrer kommt und ihm erzählt, dass er einen Mord begangen hat, dann wird der Pfarrer wohl zur Polizei gehen und eine Aussage machen.
Handelt es sich dagegen um eine Beichte, greift das Beichtgeheimnis. Kein katholischer Priester wird jemals preisgeben, was einer gebeichtet hat, und kein Gericht darf ihn zur Aussage verpflichten.

Zunächst muss der Mörder in spe ja erst einmal sich auf das Beichtgeheimnis beziehen.
Wenn er das nicht tut, ist das Beichtgeheimnis schlicht nicht gegeben.
Im anderen Falle würde man als Pfarrer sicherlich eine Möglichkeit finden, die Geheimnispflicht zu umgehen, ohne öffentlich zu werden.
Zudem ist es auch erlaubt, das Beichtgeheimnis auf andere Pfarrerinnen und Pfarrer auszuweiten.

er darf nicht, aber wenn der Mord nur angekündigt wird und noch nicht ausgeübt ist, ist es meiner Meinung nach keine Beichte.
Eleana88 am 24. Mai 2009 12:37 Ne, das ist es wohl wirklich nicht...aber ich wusste nicht so ganze wie ich es sonst plaubsibel erklären sollte...ist ja auch auf rein theoretischer basis :)

Grundsätzlich dürfte er wohl nichts sagen! Allerdings hätte er wohl abzuwägen, wann die Folgen schlimmer sind!

Ich finde die Frage gut, sollte man mal drüber nachdenken! Aber wie kommt man beim Essen auf so eine Frage? ;)
Eleana88 am 24. Mai 2009 12:34 Ich lern grad für mein Reli-Abi xD

Das Beichtgeheimnis ist unverbrüchlich!
Allerdings wird er es abwägen, man kann in so einem Fall auf zweierlei Art Schuld auf sich laden. Welches ist die bessere Schuld?

Ich glaube, in dem Fall muss er sein Schweigegelübde brechen.(Vereitelung einer Straftat)

So viel ich weiss darf er das nicht, ich habe aber schon gehört das ein pfarrer das macht.
Er kann... Muss aber nicht!!! Bei Mord ist es glaube eine Ausnahme.
darf er nicht aber das würde glaub ich nemand beichten
Eleana88 am 24. Mai 2009 12:33 Ist ja nur eine rein theoretische frage.

In so einem Fall wird er das Schweigeglöbte sicherlich brechen. Außerdem ist es schwer etwas zu beichten, bevor man es getan hat. Insofern ist es keine Beichte.