Ist es erlaubt bei Rücktritt eines Kaufs die Wiedereinstellkosten im Shop dem Kunden in Rechnung zu stellen?
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Darf ein Onlineshop bei Wiederspruch des Kaufs die Wiedereinstellkosten dem Käufer in Rechnung stell
Frage von
Palamos
Antworten (4)
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0Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Saarland60Saarland60
Wiedereinstellungskosten sind nicht ersatzfähig. Das darf der Verkäufer nicht.
Da er als gewerblicher Händler ein Widerrufsrecht einräumen muss und dementsprechend auch immer mit einem Widerruf zu rechnen hat, sind eventuelle Wiedereinstellungskosten sein unternehmerisches Risiko, dass er nicht abwälzen kann.
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1Antwort von
schurkeschurke
Nein, das ist nicht gestattet. Bei online Geschäften hast Du ein 14 tägiges kostenfreies Wiederrufsrecht. Nur bei Rücksendungen musst Du die Versandkosten ggf. selber tragen.
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0Antwort von
hajottkahajottka
nur, wenn das in seinen AGBs steht
Kommentar von
schurkeschurke Es gibt keine AGBs :-) AGB ist schon Mehrzahl.
Kommentar von
hajottkahajottka vielen Dank, werde mir das zu Herzen nehmen
Diese Frage
In den AGB stand nichts nur in der Wiederspruchsbelehrung, kann er nun oder nicht? Ansonsten erst mal Danke.