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Darf ein Onlineshop bei Wiederspruch des Kaufs die Wiedereinstellkosten dem Käufer in Rechnung stell

Frage von Palamos Palamos

Ist es erlaubt bei Rücktritt eines Kaufs die Wiedereinstellkosten im Shop dem Kunden in Rechnung zu stellen?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Wiedereinstellungskosten sind nicht ersatzfähig. Das darf der Verkäufer nicht.

    Da er als gewerblicher Händler ein Widerrufsrecht einräumen muss und dementsprechend auch immer mit einem Widerruf zu rechnen hat, sind eventuelle Wiedereinstellungskosten sein unternehmerisches Risiko, dass er nicht abwälzen kann.

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    Antwort von schurke schurke

    Nein, das ist nicht gestattet. Bei online Geschäften hast Du ein 14 tägiges kostenfreies Wiederrufsrecht. Nur bei Rücksendungen musst Du die Versandkosten ggf. selber tragen.

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    Antwort von otterfresse otterfresse

    Unter anderem, er darf auch Aufwandsentschädigung verlangen.

    Kommentar von Palamos Palamos

    In den AGB stand nichts nur in der Wiederspruchsbelehrung, kann er nun oder nicht? Ansonsten erst mal Danke.

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    Antwort von hajottka hajottka

    nur, wenn das in seinen AGBs steht

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    Es gibt keine AGBs :-) AGB ist schon Mehrzahl.

    Kommentar von hajottka hajottkahajottka

    vielen Dank, werde mir das zu Herzen nehmen

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