Notar beurkundete Erbteilsübertragung, obwohl das Haus lt. Testament und Grundbuch jemand anderen zustand. Gleicher Anwalt vertritt nun gleichen Mandanten in der Erbstreitsache. Gibt es dafür ein Gesezt, dass das Verboten ist? Ein Anwalt darf ja auch nicht bei Kauf eines Hauses und dann bei der Scheidung, die das Haus beinhaltet, tätig werden.
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Darf ein Notar bei Erbteilsübertragung, auch für gleichen Mandanten als Anwalt tätig sein?
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user1245user1245
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sonnenladysonnenlady
Zitat: "Ein Anwalt darf ja auch nicht bei Kauf eines Hauses und dann bei der Scheidung, die das Haus beinhaltet, tätig werden."
Natürlich darf er das. Er muss nur auch Notar sein, wenn er Beurkundungen und dergleichen vornhemen will. Er vertritt ja ein und denselben Mandanten in zwei unterschiedlichen Fällen. Absolut legitim.
Ein Anwalt hat die Einschränkung, dass er nicht zwei miteinander streitende Parteien in der gleichen Sache vertreten darf. Das ist aber auch alles.
Kommen die gleichen Menschen mit anderen Fällen und anderen Gegnern sowie nach Abschluss des gemeinsamen Streitfalles unabhänging voneinander auf ihn zu, darf er die auch beide vertreten.
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hmmm...auch wenn ersichtlich ist, dass im Grundbuch jemand anders steht und das Testament aussagt, das derjenige das Haus erben soll? Ich habe den bösen Verdacht, dass der Anwalt/Notar mit denen gemeinsame Sache macht, weil privat befreundet...
Wenn du den Verdacht tatsächlich halbwegs gut begründen kannst, dann melde den Fall bei der Anwaltskammer.
Die überprüfen dann ziemlich penibel, inwiefern eine Verletzung der Berufsethik oder gar eine illegale Handlung vorliege.
Vielen Dank, werde ich mal versuchen! Melde mich dann wieder.