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Darf ein nicht registrierter Vereinsvorstand einen Arbeitsvertrag abschließen?

Frage von Tajjib Tajjib

Hallo Wir sind ein kleiner Verein. Wir haben in einer Mitgliederversammlung einen Vorstand gewählt.Dieser Vorstand hat einen Arbeitsvertrag mit einer Person abgeschlossen. Doch bevor sich der gewählte Vorstand beim Amtsgericht registrieren konnte, kam es zu Unstimmigkeiten und es wurde ein neuer Vorstand gewählt. Ist nun der Arbeitsvertrag des "scheinbaren", nicht registrierten Vorstandes gültig? Denn beim Amtsgericht ist er ja "nur" ein Mitglied und kein Vorstand? Was, wenn der letzte, registrierte Vorstand mit dem Arbeitsvertrag nicht einverstanden ist?

Vielen Dank für die Antworten!

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Antworten (2)

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    Antwort von Tajjib Tajjib

    hallo also: Der Verein selbst ist schon länger als Verein registriert.

    Aber der nicht beim Amtsgericht registrierte Vereinsvorstand hat diesen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Der später gewählte und registrierte Vereinsvorstand ist aber damit nicht einverstanden. Ist der Vertrag gültig oder nicht?

    Vielen Dank

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    Antwort von barnabas barnabas

    Der Vorstandsmensch ist durch eine ordentliche Wahl legitimiert, die nach den Wahlvorschriften in der Vereinssatzung laufen muss. Er tritt im Vertrag nur in der Rechtsperson des Vereins auf und nicht als Privatmensch - unabhängig davon, ob er beim Amtsgericht namentlich vermerkt ist. Der Verein hat den Vertrag abgeschlossen - wenn ich Dich richtig verstanden habe. Ist der Vertrag denn auch in Eurem Sinne als Verein? Wenn ja, dann ist alles o.k. Wenn nicht, dann werdet Ihr Euch noch einmal treffen müssen. Oder ist der alte, nicht registrierte Vorstand über diesen Vertrag "gestolpert"? Dann wird es in der Tat etwas komplizierter. Ohne Vereinsbeschluss geht dann gar nichts.

    Gruß Barnabas

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