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Darf ein neuer Vermieter die Nebenkosten direkt erhöhen?

Frage von Sandi85 Sandi85

Hallo, ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Mietvertrag, Mietrecht, etc.!

Das Mietshaus in dem ich wohne, wurde im Frühjahr 2010 verkauft! Der neue Vermieter will uns seitdem einen neuen Mietvertrag aufs Auge drücken! Bisher haben wir uns gut gedrückt, weil wir wissen, dass wir ihn gar nicht unterschreiben müssen!

Gestern hat er uns aber erwischt und uns schon mal den neuen Mietvertrag ausgehändigt!

Er hat die Nebenkosten von 180,-- € auf 240,-- € erhöht! Der Rest ist gleich geblieben! Wir wissen zwar, dass wir den neuen Vertrag nicht unterschreiben brauchen, aber darf er einfach die Nebenkosten erhöhen?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

So langsam dreh ich durch bei dem Vermieter!

Gruß Sandi

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Antworten (12)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von albatros albatros

    Hallo Sandi, KAUF BRICHT NICHT MIETE. Es gilt der alte Mietvertrag unbefristet und vollinhaltlich weiter. Nichts unterschreiben! Ein neuer MV würde dich gegenüber dem alten garantiert benachteiligen. Eine Anpassung der monatlichen BK-Vorauszahlungen ist von beiden Seiten nach oben oder unten, je nachdem ob Nachzahlung oder Gutschrift, nach einer ordentlichen Abrechnung für die Zukunft möglich. Dazu bedarf es lediglich einer Erklärung und keines neuen MV oder seiner Änderung. Zu dieser Feststellung brauchst du weder Mieterverein noch Rechtsanwalt. Bleib also ruhig und gelassen und gib dem VM zur Kenntnis, was ich dir antwortete. MfG albatros

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    genau so ist es...DH

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Der VM will wohl hie rmit allen Mitteln einen neuen Mietvertrag.

    Möglicherweise hat er unwirksame Klauseln im bisherigen Vertrag gefunden und "arbeitet" nun mit Nebenkostenerhöhungen.

    Auch zur Gestaltung höhrerer Nebenkosten benötigt man keinen neuen Mietvertrag - möglicherweise will er aber auch weitere Kosten umlegen, die bislang nicht vereinbart sind. Es genügt - wenn höhere Vorauszhalungen notwendig wären - ein einfaches Anschreiben.

    Mietvertrag weiterhin nicht unterschreiben.

    Eine Erhöhung der Vorauszahlungen führt man bei Vorlage der Abrechnung durch. Dieser VM hat aber erst im Frühjahr das Haus gekauft, kann also überhaupt keine Abrechnung bislang erstellen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    naja, eine neue wirtschaftlichkeitsberechnung tut es auch, aber hier will man wohl neue posten reindrücken. du hast völlig recht....DH

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    Antwort von maiki01 maiki01

    Unterschreiben brauchst Du den neuen Vertrag auf keinen Fall.

    Sollte sich aus der letzten Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlung ergeben haben, die eine dementsprechende Nebenkostenerhöhung gerechtfertigt, so darf der neue Vermieter selbstverständlich die Nebenkostenvorauszahlung erhöhen

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    Antwort von smoky smoky

    die betriebskosten werden immer angepasst nachdem die betriebskostenabrechnung gekommen ist. muss man nachzahlen werden sie erhöht und bekommt man etwas wieder werden sie runtergesetzt. wenn er weiter seine spielchen treibt wendet euch mal an den mieterschutzbund.

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    Antwort von YTKlara YTKlara

    NK müssen ja aufgelistet sein..Das würd ich mal mit der Betriebskostenabrechnung vergleichen,woher die 60€ mehr kommen...Und dann direkt fragen..

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Ein neuer Vermieter tritt in die Rechte und Plichten des vorhandenen Mietvertrag ein.Ein neuer Mietvertrag ist nicht erforderlicht,da der alte Vetrag weiter Gültigkeit hat.Selbstverständlch kann der neue Eigentümer eine Mieterhöhung nach den Regeln des Gesetzes einfordern,aber dazu gehört auch ein Mietspiegel für die Vergleichsmite im Umfeld,oder ein Gutachten.Die rechtliche Form muß der vermieter schon einhalten.Sie haben 2 Monate zeit dem neuen Mietvertrag zuzustimmen.

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    Antwort von Padri Padri

    Er darf sie nur anpassen. D.h. wenn bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung bei raus kam, kann er die Vorauszahlung um diesen Betrag erhöhen. Einen neuen Mietvertrag müssen Sie nicht unterschreiben. Ein neuer Vermieter übernimmt immer die bestehenden Mietverträge. Darauf sollten Sie ihn hinweisen.

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    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    ihr müst den neuen vertrag nicht unterschreiben. in der regel sind andere, zu euren ungunsten geänderte formullierungen da drin. z.b. sind aus alten verträgen viele formullierungen zum renovieren ungültig geworden. neue verträge kann man an die rechtsprechung anpassen und die pflichten wieder rechtswirksam auf den mieter übertragen.

    nebenkosten sind nur dann abzurechnen, wenn sie ausdrücklich im mietvertrag benannt sind. auch hier können also posten auf euch übertragen werden, die ihr vorher nicht bezahlen musstet.

    die erhöhung der vorauszahlungen, über die jährlich abgerechnet werden muß, kann sich nur aus einem neuen wirtschaftsplan ergeben. den schenkt sich der neue und kassiert mal erst mehr. wer weiß, wann er dann abrechnet.

    ich würde ihm klar sagen, daß der alte mietvertrag gültigkeit hat. (kauf briht nicht miete). höhere nebenkostenvorauszahlungen können nur aufgrund einer korrekten abrechnung ekzeptiert werden

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    Antwort von diaetfrust diaetfrust

    Du brauchst auf keinen Fall den neuen Mietvertrag unterschreiben. Der neue Besitzer tritt in den alten Mietvertrag ein. Nur, wenn du dich mit dem neuen Mietvertrag einverstanden erklärst und unterschreibst, wird er rechtsgültig. Die Nebenkosten, welche im Mietvertrag ersichtlich aufgelistet werden müssen, können jährlich nach der Abrechnung entsprechend angepasst werden - nach oben oder auch nach unten. Der Vermieter kann aber nicht einfach neue NK-Posten mit in Anrechnung bringen, z.B. Hausmeister oder Gartenarbeit. Dafür bedarf es deiner Zustimmung und Unterschrift. Also mach dich nicht verrückt, was die Unterschrift betrifft. Verlange vom Vermieter eine genaue Aufstellung der Nebenkosten und vergleiche mit der Abrechnung. Für die Erhöhung der NK muß der Vermieter dir eine schriftliche Information zukommen lassen mit der Begründung, warum die NK erhöht werden. Wenn das der Richtigkeit entspricht, brauchst du nichts zu tun. Wenn es Blödsinn ist, sofort schriftlich widersprechen, damit er dir im Nachhinein nicht an den Karren pi...ln kann. Aber einen neuen Mietvertrag unterschreibst du nicht. Viel Erfolg

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    Antwort von Weltenwandlerin Weltenwandlerin

    er erhöht nicht die Nebenkosten, sondern die Vorauszahlung für die Nebenkosten.. aber das ist nur eine Wortspielerei. Grundsätzlich müssen die Vorauszahlungen für die Nebenkosten den tatsächlichen Kosten angepasst sein. Das heißt, wenn die letzte Abrechnung für 2009 bei 2400 Euro lag (nur ein Beispiel), dann kann er nicht einfach auf 300 im Monat erhöhen. Hier wäre eine Vorauszahlung von 200,- bis 220,- Euro angemessen. In Eurem Fall: wenn die 180,- mtl. (jährlich somit rund 2160,- Euro) ausgereicht haben, und nicht jedes Jahr eine Nachzahlung von 300, 400 Euro fällig war, dann besteht keine Notwendigkeit einer Erhöhung. Er muss die Erhöhung begründen und zwar aufgrund der bisherigen Abrechnungen. Er kann auch nicht ohne weiteres neue Posten in die Vorauszahlung mit reinpacken!

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    Antwort von Reservist Reservist

    Natürlich kann er die Nebenkosten erhöhen wie er will, weil das ja dann ein neuer Mietvertrag ist.

    Einfach nicht unterschreiben und gut ist. Wieso sagt ihr ihm das nicht klar und deutlich?

    Kommentar von Mausi2548 Mausi2548Mausi2548

    Nebenkosten müssen den tatsächlichen Kosten entsprechen. Ich verbrauche doch nicht plötzlich mehr Wasser usw., nur weil ich einen neuen Vermieter habe...

    Kommentar von diaetfrust diaetfrustdiaetfrust

    Nein, aber die Kosten für Wasser und Co. werden in schönster Regelmäßigkeit von Städten und Gemeinden erhöht. Das legt der Vermieter auf die Mieter um.

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Bevor Du durchdrehst, geh' zum Mieterverein.

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