Das Saisonkennzeichen meines Motorrads geht von März bis Oktober. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Motorrad vom November bis Februar trotzdem vor meiner Haustür stehen lassen darf? Oder darf es nur auf der Straße stehen, wenn das Fahrzeug in der angemeldeten Phase ist?
Darf ein Motorrad in der abgemeldeten Phase (Saisonkennzeichen) auf der Straße stehen bleiben?
Antworten (5)
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4Antwort von
WolfRichterWolfRichter
In der abgemeldeten Phase darf sich ein KFZ mit Saisonkennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Insofern besteht kein Unterschied zu einer normalen Abmeldung.
Abstellen darf man es nur in einer Garage, einem Hof oder ähnlichem.
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4Antwort von
tradaixtradaix
Unangemeldete Fahrzeuge (PKW/Motorrad usw.) dürfen nicht auf öffentlichen Wegen und Plätze abgestellt werden. Sie müssen auf einem Privatgelände untergebracht werden.
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3Antwort von
emjayemjay
Soweit ich weiß darf man ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, wenn es auch versichert/angemeldet ist.
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1Antwort von
neurodocneurodoc
Das ist erstens ein Problem des Gesetzes, daß man nur ein angemeldetes Auto im Straßenverkehr bewegen und halten darf und zweitens ein Problem der Versicherung. Hast Du einen Versicherungsschutz für diese Zeit, beispielsweise bei Schaden durch umstürzende Bäume oder bei Diebstahl?
Das Argument mit der Versicherung verstehe ich nicht. Wenn er das Motorrad angemeldet und nur die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, würde das in den von dir geschilderten Fällen ja auch nichts helfen, da er in beiden Fällen in der Regel auf dem Schaden sitzen bleiben würde.
Aber natürlich darf er das abgemeldete Motorrad nicht auf der Straße stehen lassen (außer es ist ein Privatweg ;-))