Das Saisonkennzeichen meines Motorrads geht von März bis Oktober. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Motorrad vom November bis Februar trotzdem vor meiner Haustür stehen lassen darf? Oder darf es nur auf der Straße stehen, wenn das Fahrzeug in der angemeldeten Phase ist?

In der abgemeldeten Phase darf sich ein KFZ mit Saisonkennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Insofern besteht kein Unterschied zu einer normalen Abmeldung.
Abstellen darf man es nur in einer Garage, einem Hof oder ähnlichem.

Unangemeldete Fahrzeuge (PKW/Motorrad usw.) dürfen nicht auf öffentlichen Wegen und Plätze abgestellt werden. Sie müssen auf einem Privatgelände untergebracht werden.

Soweit ich weiß darf man ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, wenn es auch versichert/angemeldet ist.

Das ist erstens ein Problem des Gesetzes, daß man nur ein angemeldetes Auto im Straßenverkehr bewegen und halten darf und zweitens ein Problem der Versicherung. Hast Du einen Versicherungsschutz für diese Zeit, beispielsweise bei Schaden durch umstürzende Bäume oder bei Diebstahl?
OpaEmil am 27. September 2007 09:49 Das Argument mit der Versicherung verstehe ich nicht. Wenn er das Motorrad angemeldet und nur die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, würde das in den von dir geschilderten Fällen ja auch nichts helfen, da er in beiden Fällen in der Regel auf dem Schaden sitzen bleiben würde.
Aber natürlich darf er das abgemeldete Motorrad nicht auf der Straße stehen lassen (außer es ist ein Privatweg ;-))
Nein,darf es nicht.Selbst wenn,wäre es mir dafür zu schade.