gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
138 

Darf ein Motorrad in der abgemeldeten Phase (Saisonkennzeichen) auf der Straße stehen bleiben?

gefragt von tyran am 26.09.2007 um 19:52 Uhr

Das Saisonkennzeichen meines Motorrads geht von März bis Oktober. Nun würde ich gerne wissen ob ich das Motorrad vom November bis Februar trotzdem vor meiner Haustür stehen lassen darf? Oder darf es nur auf der Straße stehen, wenn das Fahrzeug in der angemeldeten Phase ist?

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.052 Auto x 22.934 Motorrad x 1.746 StVO x 281 Haustür x 56 November x 49 Februar x 24 Saisonkennzeichen x 8 stehenlassen x 2

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 26. September 2007 19:58
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der abgemeldeten Phase darf sich ein KFZ mit Saisonkennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Insofern besteht kein Unterschied zu einer normalen Abmeldung.

Abstellen darf man es nur in einer Garage, einem Hof oder ähnlichem.


tradaix
beantwortet von tradaix am 26. September 2007 19:58
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unangemeldete Fahrzeuge (PKW/Motorrad usw.) dürfen nicht auf öffentlichen Wegen und Plätze abgestellt werden. Sie müssen auf einem Privatgelände untergebracht werden.


emjay
beantwortet von emjay am 26. September 2007 19:57
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Soweit ich weiß darf man ein Fahrzeug nur dann auf öffentlichen Parkplätzen abstellen, wenn es auch versichert/angemeldet ist.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 26. September 2007 20:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist erstens ein Problem des Gesetzes, daß man nur ein angemeldetes Auto im Straßenverkehr bewegen und halten darf und zweitens ein Problem der Versicherung. Hast Du einen Versicherungsschutz für diese Zeit, beispielsweise bei Schaden durch umstürzende Bäume oder bei Diebstahl?

Kommentar von 708505d6246d98254f2864b7c6bcc11csmallOpaEmil am 27. September 2007 09:49

Das Argument mit der Versicherung verstehe ich nicht. Wenn er das Motorrad angemeldet und nur die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, würde das in den von dir geschilderten Fällen ja auch nichts helfen, da er in beiden Fällen in der Regel auf dem Schaden sitzen bleiben würde.

Aber natürlich darf er das abgemeldete Motorrad nicht auf der Straße stehen lassen (außer es ist ein Privatweg ;-))


anonym
beantwortet von ronakii am 24. September 2008 14:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,darf es nicht.Selbst wenn,wäre es mir dafür zu schade.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.