Der Mobilfunkdiscounter M hat sein Angebot bis 18.01.2012 im D1-Netz realisiert. Anfang 2012 wurden allen Kunden neue SIM-Karten zugesendet die sich im O² Netz befinden.
Die Rufnummern der Kunden wurden ohne ihr Einverständnis und ohne Information über den Netzwechsel von D1 zu O² auf die neuen SIM-Karten portiert. Restguthaben wurde übertragen und die alten Karten wurden deaktiviert.
Frage: Darf M das?
- Stellt das Netz (D1, D2, E+, O²) nicht evtl. einen wesentlichen Vertragsbestandteil dar, denn meist haben Familie und Freunde eine Flatrate in ein bestimmtes Netz, die sie nun nicht mehr nutzen können um den Kunden von M zu erreichen?
- Die Nummer ist doch Eigentum des Kunden!!! Oder?? Darf M die überhaupt ohne Einwilligung seiner Kunden portieren?
- Will der Kunde z.B. zu einem anderen Mobilfunkdiscounter ins D1-Netz (zurück) wechseln, fallen laut Vertrag ca. 30€ für die ausgehende Portierung an. Kann der Kunde in diesem Sonderfall die kostenfreie herausgabe (Portierung) seiner Rufnummer verlangen?
(Tarifdetails: Keine Grundgebühr, Keine Vertragslaufzeit)
Ich freue mich auf eure Antworten
ehrlich, tat er das?
Das einzige was mir vorliegt ist eine Mail vom 16.01. und mit selbem Text vom 18.01.2012 in der es heißt:
"in Kürze erhalten Sie Ihre neue „2 in 1 – SIM-Karte“. Diese moderne Karte ist in allen aktuell verfügbaren Handys und Tablet-PCs einsetzbar, also z.B. in iPhones und iPads, aber auch in allen herkömmlichen Endgeräten. Außerdem hat diese Karte einen erweiterten Speicher, auf dem Sie noch mehr Telefonnummern und E-Mail-Adressen ablegen können. Zusätzlich gewähren wir Ihnen folgende exklusiven Vorteile mit Ihrer neuen SIM-Karte: 30% Rabatt Bis zum 30.06.2012 schenken wir Ihnen 30% Ihrer Handykosten auf Inlandsverbindungen in alle dt. Netze, SMS, MMS und GPRS. Ausgenommen von diesem Rabatt sind Rufumleitungen, Sonder-/Service-Rufnummern, Premium-SMS oder Mehrwertdienste sowie monatliche Optionsgebühren! D.h. Sie zahlen im Aktionszeitraum für die rabattierten Leistungen z.B. nur noch 5,60 Cent pro Minute und SMS in alle deutschen Netze. Kostenloses Highspeed-Surfen – testen Sie das mobile Internet Zusätzlich schenken wir Ihnen pro Monat 10 MB Datenvolumen für mobiles Surfen z.B. mit einem neuen Smartphone. Diese Option ist nur auf Ihrer neuen SIM-Karte verfügbar und ab dem Kartentausch in Ihrem Tarif voreingestellt. Ein Upgrade zum Beispiel auf eine Datenflat ist jederzeit möglich. Ihre neue M SIM-Karte erhalten Sie kostenlos zusammen mit weiteren Informationen hierzu in den nächsten Tagen per Post zugeschickt. Ihre aktuelle Handynummer XXXXXXXXXXX bleibt Ihnen selbstverständlich erhalten und Sie sind weiterhin aus allen Netzen erreichbar! [Haben Sie noch Fragen?] Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei unter der Rufnummer 0800 XXXXXXX an. Unser Service-Team ist von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr für Sie da. Oder senden Sie uns eine E-Mail an service@M.de. Wir bedanken uns für Ihre Treue und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit M! Mit besten Grüßen, Ihr M Team"
Von AGB's oder Netzwechsel lese ich da nix! ...und wo steht das neue AGBs ohne Wiederspruch stillschweigend als genehmigt gelten? gibt’s da n § für? Warum gelten Sie nicht im Sinne der Verbraucher nur bei ausdrücklicher Zustimmung als genehmigt?
...wie gesagt, mir liegt keine entsprechende Mitteilung bezüglich AGB-Änderung vor.
Von Wann ist diese Mail / der Brief, wie ist der Betreff und Was schreibt M darin genau?
Mail vom 16.12.2011
Betreff: Lieber Herr XXX: Änderung der AGB - Wichtige Information zu Ihrem maXXim Mobilfunkvertrag!
Lieber Herr XXX,
wir möchten Sie heute über eine Änderung der für unseren Mobiltelefondienst maXXim geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) informieren.
Von der Änderung betroffen sind die folgenden AGB-Bestimmungen:
Ziffer II. 1 AGB Die bisherige Regelung
wird ersetzt durch die folgende neue Regelung:
Ziffer XIV AGB Die bisherige Regelung "Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an die Telekom Deutschland GmbH (Landgrabenweg 151, 53227 Bonn) oder an eine andere Gesellschaft des Konzerns Deutsche Telekom AG sowie an eine Gesellschaft des Konzerns der Drillisch AG (Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal) ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig." wird ersetzt durch die folgende neue Regelung: "Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten an eine der nachfolgenden Gesellschaften ist ohne Zustimmung des Kunden zulässig (Anschrift der Gesellschaft, soweit nicht abweichend angegeben: Wilhelm-Röntgen Straße 1-5, 63477 Maintal):
◦Drillisch AG; ◦Drillisch Telecom GmbH; ◦MS Mobile Services GmbH; ◦SIMply Communications GmbH; ◦MSP Holding GmbH; ◦b2c.de GmbH, Boschetsrieder Strasse 67-69, 81379 München; ◦1&1 Telecom GmbH, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur; ◦mobilcom-debitel GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf; ◦Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn; ◦Vodafone D2 GmbH, Am Seestern 1, 40547 Düsseldorf; ◦E-Plus Service GmbH & Co. KG, Edison-Allee 1,14473 Potsdam; ◦Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München. Eine Übertragung der aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Rechte und Pflichten ist darüber hinaus auch an einen vorstehend nicht benannten Dritten ohne Zustimmung des Kunden zulässig. In diesem Falle wird der Diensteanbieter dem Kunden die geplante Übertragung per E-Mail oder auf andere Weise schriftlich mindestens 4 Wochen im Voraus mitteilen, und dem Kunden steht während eines Zeitraums von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Diensteanbieter wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht sowie den Beginn der Frist hinweisen." Die übrigen, unveränderten Bestimmungen können Sie Ihren bisherigen AGB entnehmen, die Sie in Ihrer persönlichen maXXim-Servicewelt finden.
Die Änderungen haben insbesondere keine Auswirkungen auf die günstigen maXXim-Tarife.
Sofern Sie mit der AGB-Änderung nicht einverstanden sein sollten, haben Sie die Möglichkeit, den Änderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab dem Zugang dieser E-Mail ganz oder teilweise zu widersprechen. Den Widerspruch richten Sie bitte schriftlich per E-Mail an widerspruch@maXXim.de unter Angabe Ihrer Rufnummer im Betreff.
Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die oben mitgeteilten Änderungen als von Ihnen genehmigt.
Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs wird Ihr Vertrag bezüglich der einzelnen reklamierten Regelungen zu den bisher geltenden Geschäftsbedingungen fortgesetzt.
Danke, habe ich aber nie erhalten.
...aber die kündigen doch bestimmt von sich aus jedem der wiederspricht oder?
bitte. Keine Ahnung, was die da machen. Ich möchte M. auch keinesfalls in Schutz nehmen, mir persönlich ist die Sache relativ egal^^