einfach wieder austreten? oder sind daran irgendwelche bestimmte bedingungen geknüpft? danke
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
Tessa13Tessa13
schön wäre es,diese Schei...EU bringt nur Ärger und Verdruss und den Ländern ,die noch nie was hatten und auch nicht so viel arbeiten wollen,den Segen.Hoffentlich löst sie sich bald in Wohlgefallen auf,frag mal die Bauern,welche enorme Belastungen sie tragen müssen,nur damit Rumänien und ä.aus dem Qurk kommen.Viele Proteste gibt es ja schon!!
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Arco01Arco01
Seinen Austritt erklären darf ein EU-Mitgliedsstaat, nur rauswerfen kann man keinen Staat aus der EU.
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FalkTauberleFalkTauberle
Die nicht in Kraft getretene "Verfassung" (eigentlich völkerrechtlicher Vertrag) sah eine entsprechende Regelung vor; ich bin mir nicht sicher, ob das auch Teil des Lissabon-Vertrages geworden ist.
Grundsätzlich gilt aber, daß völkerrechtliche Verträge auch gekündigt werden können. Eine solche Kündigung bedarf wiederum eines entsprechenden Vertrages.
Kurz: Im Prinzip ja, aber so einfach ist das nicht.
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MarcSuMarcSu
Seit dem Vertrag von Lissabon ist erstmals der freiwillige Austritt eines Mitglieds möglich:
Kommentar von
FalkTauberleFalkTauberle Guter Link. s. Art 49a
MarcSu hat dankenswerterweise den Link geliefert: Nach Art. 49a ist also der Austritt geregelt. Dieser Artikel spezifiziert die allgemeine völkerrechtliche Regelung.