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Darf ein Miterbe, der die finanzielle Vollmacht hatte, nach dem Tod des Betreuten noch Geld fordern?

Frage von biene7101 biene7101

Meine Tante hatte die Vormundschaft für meine Oma! Jetzt ist sie verstorben, und meine Tante stellt Forderungen an meine Mutter, die von 1999 ab offen ständen. Ist das okay? Sie hatte die Kontoverwaltung seit damals und kein Geld ist mehr da!

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Antworten (7)

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    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Mit dem Tod der Oma sind Vollmachten und Vormundschaften hinfällig. Sollten jetzt Kosten entstehen, für die kein Geld mehr da ist (z.B. Beerdigung), werden diese auf alle Erben gemeinsam umgelegt. Wenn es kein Testament gibt, sollte man beim Gericht einen Erbschein beantragen.

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    Antwort von maiki01 maiki01

    es ist keine Erbmasse mehr vorhanden? Dann soll Deine Muter das Erbe ausschlagen, dan ist sie aus allem raus. Ansonsten ist es eh verjährt

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Fas kommt auf die Art der Forderungen an. Sie unterliegen verschiedenen Verjährungsfristen. Ansonsten soll sie doch gucken, wie sie nit der Erbmasse klar kommt.

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    Antwort von kafrmefr kafrmefr

    Mit dem Tod erlischt die Vollmacht. Sollte kein Testament vorliegen, sind beide nun ganz normale Erben. Erbschein beantragen !!!!

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    Antwort von AdiuvareBeo AdiuvareBeo

    Vielleicht ist es hier gut erst einmal zu sortieren. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass im Erbfall nicht nur das „positive“, sondern auch das „negative“ Erbe, d. h. finanzielle Verpflichtungen, in die Erbmasse übergehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen sog. „Erblasserschulden“, das sind vertragliche oder gesetzliche Verbindlichkeiten, die Deine Oma zu Lebzeiten eingegangen ist. Dann gibt es noch „Erbfallschulden“, diese leiten sich aus dem Erbfall ab (z. B. Vermächtnisse, Pflichtteile etc.) sowie Nachlasskostenschulden (Kosten aus der Testamentseröffnung etc.). Hat Deine Mutter den Eindruck, dass der Nachlass Deiner Oma überschuldet ist, kann sie mit einer FRIST von 6 Wochen das Erbe ausschlagen. Der Tod Deiner Oma wird normalerweise an ein Notariat gemeldet, das dann die Nachlasssache offiziell auf den Weg bringt und Ermittlungen einleitet; dazu gehört auch die Suche nach einem Testament, den Erben etc. Deine Mutter sollte hier aber nicht vorschnell handeln, sondern sich vom Notariat ausführlich beraten lassen – das ist deren Job! Was die Forderungen Deiner Tante (gehört sie eigentlich zur Erbengemeinschaft – das wäre dann noch einmal eine besondere Situation) anbelangt, so sollte sie in erster Linie ihre „Forderungen“ detailliert belegen und angeben, woraus sie sich angeblich ableiten– ob sie ÜBERHAUPT berechtigt sind, steht auf einem anderen Blatt. Auch hier würde ich den Notar um Hilfe bitten. Bei dieser Gelegenheit sollte man vielleicht auch um Rechenschaft über den Verbleib der Gelder Deiner Oma und über Kontenauszüge und Abrechnungen seit 1999 bitten - selbst wenn hierfür nur bedingt rechtliche Handhabe vorliegt, könnte dies ein Signal für die Tante sein, dass es auch für sie unangenehme Verpflichtungen und Offenlegungszwänge geben könnte. Ich wünsche Euch, dass es gelingt zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Denn nichts ist trauriger, als wenn man sich beim Tod eines geliebten Menschen auch noch mit Erbstreitigkeiten auseinandersetzen muss!

    Kommentar von biene7101 biene7101

    vielen Dank für den Rat! Meine Tante und meine Mutter sind alleinige Erben. Aber meine Tante hat Schulden auf das Haus, das zu vererben ist, aufgenommen. Hat aber die Miete nie gespart, sondern alles Geld ausgegeben! Jetzt stellt sie noch Vorderungen von 1999 ab an meine Mutter, damit sie mehr erbt, als meine Mutter.

    Kommentar von AdiuvareBeo AdiuvareBeoAdiuvareBeo

    Bitte entschuldige, dass ich erst jetzt auf Deine Hinweise antworten kann. Hat Deine Tante (1) im Namen Deiner Oma (Vormundschaft! Aber auch den Umfang der Berechtigungen Deiner Tante gilt es zu prüfen.) oder (2) für sich selber die Schulden aufgenommen? Das ist eine wichtige Unterscheidung. Bei Fall (2) wären die Verpflichtungen nicht nur ihr Problem, sondern sie könnte sich auch strafbar gemacht haben. In beiden Fällen müsste sie m. E. Rechenschaft über die Gründe der Beleihung und den Verbleib des Geldes ablegen. Ich würde auch mit der Bank sprechen: die Bank hat Verpflichtungen, kann „nicht einfach so“ ein Objekt belasten und es müsste einen „Vorgang“ zur Hypothek geben (z.B. Legitimation). Auf jeden Fall würde ich dies alles sehr genau unter die Lupe nehmen, mich informieren und dann evtl. auch juristische Schritte einleiten. Bindet vor allem den Notar mit ein – das Ganze hat ein „Gschmäckle“ und in einer solchen Situation ist es immer ganz wichtig sich selber zu informieren. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass niemand sich so sehr für Eure Interessen engagieren wird, wie ihr selber… Viel Erfolg!

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    Antwort von krizekrazi krizekrazi

    das ist genau im Erbrecht geregelt, frag einen Notora oder Anwalt

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    Antwort von mig112 mig112

    Verjährt!

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