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darf ein mitarbeiter der wbg meinen minderjährigen sohn im hausflur auf mietrückstände hinweisen?

Frage von christodulow christodulow

guten tag, ich habe eine frage, die mich sehr beschäftigt, da nach meiner meinung sehr grob fahrlässig von unserer wohnungsbaugesellschaft mit mieterdaten umgegangen wird. durch eine mieterhöhung kam es einmalig bei uns zu einem mietrücksand von 20,00 €, da ich vergessen hatte den dauerauftrag zu verändern. anstatt uns einfach anzuschreiben, schickte die wohnungsbaugesellschfat einen herrn bei uns zu hause vorbei, der uns nicht antraf, dafür aber meinen minderjährigen sohn (15 jahre alt). zuerst fragte der herr nach den eltern. als er hörte, dass diese nicht zu hause seinen, übergab er meinem sohn noch im hausflur stehend einen UNVERSCHLOSSENEN BRIEF, in dem alle unsere relevanten mieterdaten (mieterkontoauszug, miethöhe etc.) aufgeführt waren - und in dem außerdem der mietrückstand von 20,00 € angemahnt wurde. dann sagte der herr zu meinem sohn, dass seine eltern "das jetzt bald mal bezahlen sollten, weil ihr, wie du ja siehst, mietschulden habt". alle mietpartein des hauses hätten dies hören können, des weitern war mein sohn auf das gröbste verstört und rief uns gleich auf der arbeit an. eine nachrage bei der wbg, wie dieses verhalten zu verstehen sei, beantworteten sie erst gar nicht, auf nachfrage stritten sie den vorfall rundweg ab. wir wollen uns ein derartiges verhalten allerdings nicht gefallen lassen. hat die wbg gegen datenschutzrecht verstoßen?

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Antworten (7)

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    wenn mir mal sowas passiert war, bekam ich ein höfliches erinnerungsschreiben in einem verschlossenen briefumschlag durch den hausmeister in meinen hausbriefkasten. ich sehe in deinem fall das eigentliche problem darin, dass dieser "briefträger" einblick in vertrauliche daten hatte und darüber noch öffentlich referierte. das halte ich schon für kritikwürdig und nicht hinnehmbar.

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    Antwort von Christiangt Christiangt

    Seht das mal nicht so eng , zahlt einfach und macht nicht sohn Stress , jeder macht mal Fehler.

    Kommentar von christodulow christodulow

    richtig, jeder macht fehler, dann kann man sich auch einfach bei seinen mietern entschuldigen - oder vorher darüber nachdenken, ob ein perönlicher besuch wirklich nötig war. selbstverständlich haben wir die 20,00 € bezahlt - wie die volle miete immer pünktlich im voraus seit 20 jahren!

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    Antwort von sindy123 sindy123

    nein das dürfen die nicht machen. da dein sohn erst 15 jahre alt ist, hat es ihn nicht zu interessieren was noch zu zahlen ist oder auch nicht, sein job ist es kind zu sein. kinder in dem alter nehmen das ganz anders auf als erwachsene und denken wohlmöglich noch, das ihr total pleite seit etc. die kids sollten von so etwas verschont werden.

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Das ist die Aufregung ja nicht wert. Es hat ja kein anderer gehört.

    Kommentar von christodulow christodulow

    doch, es ist die aufregung wert - wenn jeder angestellte der größten wbg von berlin mit meinen daten durch die gegend flattern kann, dann kann da was nicht o.k. sein.

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    Antwort von zyron zyron

    ja.

    Kommentar von christodulow christodulow

    aha. und mit welcher begründung bitte?

    Kommentar von zyron zyronzyron

    Es ist doch egal wie ihnen geantwortet wird, sie Ärgern sich über die WBG, die aber auch ihr Recht hat ihre 20,00 Euro zu erhalten, wenn der GVZ vor ihrer Tür steht hätten sie sich darüber auch geärgert.Nunmal ist es ihre Schuld das das Geld nicht pünktlich überwiesen wurde,wieso machen Sie den die WBG dafür haftbar.

    Kommentar von christodulow christodulow

    nein, es ist durchaus nicht egal wie mir geantwortet wird. mieterdaten sind vertraulich. die 20,00 € hätte der vermieter soweiso bekommen, da sie ihm zustehen - er hat die erfahrung mit uns seit 20 jahren, dass sein geld immer pünktlich bei ihm eingeht. ich ärgere mich nicht über den vermieter, das haben sie vollkommen falsch verstanden - sondern über sein vorgehen und halte es aus datenschutzrechtlichen gründen für nicht vertretbar. dagenen möchte ich gerne etwas unternehmen und hoffe deshalb auf einen sinnvollen kommentar von jemandem, der sich mit datenschutzrecht auskennt. das sind anscheinden nicht sie. also lassen sie es gut sein.

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    Antwort von tauben tauben

    seit wann geht es dein sohn an er hätte ja den brief in briefkasten rein werfen und gut ist es und bezahle das lieber bevor er es dein sohn wieder sagt das ist für dein sohn nicht so schön

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    Antwort von Swisspol Swisspol

    Dies finde ich eine Unverschämtheit der besonderen Art, Die bekämen von mir ein Einschreibe Brief der sich gewaschen hätte. Der Brief hätte dieser Mann Verschlossen in Euren Briefkasten legen können, aber niemals offen Ihrem Sohn übergeben dürfen.Das ist einfach Skrupellos.

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