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Darf ein minderjähriger Schauspieler, der in einem Film ab 18 mitspielt, den Film am ende sehen?

Frage von Foxtrott Foxtrott

Wenn zum Beispiel ein 12-Jähriger in einem Action oder Horror Film als Darsteller mitwirkt der am Ende als ab 18 eingestuft wird, darf er den fertigen Film ja eingentlich nicht sehen... oder irre ich mich da?

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Antworten (1-30 von 111)

  • 207
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Natürlich darf er ihn sehen.

    Man darf ihm nur nicht die DVD verkaufen oder ihn den FIlm als Betreiber im Kino sehen lassen.

    Wenn er den im Studio oder zuhause gezigt bekommt, dann kann da keiner was gegen sagen.

    Kommentar von AlexGay AlexGayAlexGay

    DH, genau so ist es.

    Kommentar von finney finneyfinney

    was heißt dh?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Daumen Hoch, das blaue symbol oben rechts.

    Kommentar von MotoX1111 MotoX1111MotoX1111

    ja der weis ja wie alles gelaufen is und so und er weis ja was passiert und das da kein echtes blut drin vorkommt

    Kommentar von TAREK4ALL TAREK4ALLTAREK4ALL

    ja, dass stimmt schon so. Aber rein gesetzlich eigentlich nciht.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Doch, rein rechtlich ist das rictig.

    Kommentar von made3 made3made3

    DR

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Begründung?!

    Kommentar von KleinerKeiler KleinerKeilerKleinerKeiler

    Ich denke mal, wenn ein 12 Jähriger Junde bei einem Film ab 18 wirklich mitspielt und auch versteht, was da gedreht und gemacht wird, dann wird er den Film auch nicht für reel halten, weil er weiß, wie sowas gedreht wird. Und ich glaube auch, dass Jungs mit 12, die sowas mit mitmachen, nicht wirklich in der Beziehung unterentwickelt sind ^^

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das sind sie nichtmal wenn sie nicht mitmachen :D

    Kommentar von johnnybonny johnnybonnyjohnnybonny

    Die nicht Volljährigen Kinder die in den Filmen ab 18 Jahren mitspielen dürfen das Endprodukt NICHT sehen. Beim Dreh verschiedener Szenen wird ihnen auch der Zusammenhang ausgerissen da es keine Sonderregelung für Mitwirkende minderjährige gibt. Die Kinder dürfen sich die Szenen von sich angucken solange kein Zusammenahng besteht. Also für die Antwort von Aronphoenix DR!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Kannst du mir auch ein Gesetz zeigen das es einem 12 jährigen verbietet etwas bestimmtes zu sehen?

    Kommentar von Ratisdy RatisdyRatisdy

    Es steht ja nirgends dass es verboten ist Filme ab 18 zu schauen obwohl man erst 12 ist... ...es steht ja nur "Dieser Film ist für Zuschauer unter 18 Jahren nicht geeignet..."

    Kommentar von jano1990 jano1990jano1990

    Das ist einfach: Wenn die Eltern es erlauben darf das Kind! Auf privatem Grundstück darfst du deinem Kind nämlich zeigen was du willst! (Bis das Jugendamt dann einschreitet, aber das ist ein komplizierter Vorgang, der juristisch erklärt ne Seite brauchen würde).

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    So ist es.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    So ist es.

    Kommentar von xalbossx xalbossxxalbossx

    ja genau so ist es

    Kommentar von yedaki yedakiyedaki

    Das stimmt nicht, es gibt unzulässige Inhalte und absolut unzulässige Inhalte. Filme ab 18 dürfen 12 jährige nicht in der Öffentlichkeit sehen, Pornografische und andere absolut unzulässige Filme dürfen Minderjährige überhaupt nicht sehen ( §184ff Stgb ). Auch nicht mit der Erlaubnis der Eltern!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Komisch das deine Aussagen nicht mit den Gesetzen übereinstimmen.

    Im JuSchG wird nur das gestatten der Anwesenheit bei öffentlichen Filmvorführungen verboten.

    In §184 StGB wird nur die verbreitung verboten und auch da ist in Abs.2 eine Ausnahme für Eltern festgehalten: "Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt..."

    Kommentar von sanananda sananandasanananda

    Es heißt ja: nicht geeignet, und nicht das es verboten ist!!

    Kommentar von sanananda sananandasanananda
    Kommentar von RedRabbit RedRabbitRedRabbit

    klar darf er

    Kommentar von Resle ResleResle

    Ja, das mit Interpretation... :D Ich zum Beispiel hab inhalt beanstanden immer als Inhalt bestanden gelesen das weitere könnti hr euch ja vorstellen :D :D :D :D :D

    Kommentar von STR33TT1G3R STR33TT1G3RSTR33TT1G3R

    was soll der unfug?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Welcher?

    Kommentar von Cherry96 Cherry96Cherry96

    ja klar darf er ihn sehen, er hat ihn ja auch "gedreht"...

    Kommentar von Hagenthor HagenthorHagenthor

    Spielen denn da überhaupt minderjährigen mit? Die werden doch nur zu minderjährigen verkleidet;)

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Also das dürfte bei 10 jährigen schwer werden^^

    Kommentar von hannesvivi hannesvivi

    schelm stinkt

    Kommentar von hannesvivi hannesvivi

    schelm stinkt

    Kommentar von redbull00 redbull00redbull00

    pass bloß auf das du nicht anfängst zu stinken!

    Kommentar von DrDralle DrDralleDrDralle

    Das wäre ein klarer gesetzesbruch

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    In wie fern?

    Kommentar von BBoyJJ97 BBoyJJ97BBoyJJ97

    des is kein gesetztesbruch klar darf der da mitspieln habt ihr noch nie den weißen hai oda so gesehn

    Kommentar von DrDralle DrDralleDrDralle

    Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige:

    * Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)
    * Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit
    * Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit
    * Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
    * Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten
    
    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Und was soll uns das jetzt sagen?

    Kommentar von JakeSully3 JakeSully3JakeSully3
    1. thumb up

    gute frage

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    Ein Regisseur oder Produzent wird es sich 10 mal überlegen ob er einem 12 Jahre alten Kind das reale Endprodukt nach dem Cut ihn vorführt. Ich gehe jetzt mal nach deutschen Gesetzen: Es ist verboten Jugendlichen , Medien und Schriften in Wort und Bild oder Film ,zugänglich zu machen , ihnen zu zeigen oder ihnen dazu die Erlaubnis zu geben. Somit denke ich, wird ein Regisseur usw dieses Gesetz einhalten um nicht strafrechtlich verfolgt zu werden.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dann lies die entsprechenden gesetze nochmal ganz genau durch.

    Kommentar von collapse collapsecollapse

    naja rein rechtlich darf er nicht nur mit mama oder papa, trotzdem wäre es eigentlich situations-bezogen für ihn nicht bedenklich sich den film anzusehen.

    Kommentar von Mikeypoel MikeypoelMikeypoel

    aha ok

    Kommentar von mikewolf mikewolfmikewolf

    Wrum soll ich mir die Gestze nochmal genau durchlesen, wenn die Gesetze eindeutig sind ?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    "ihnen dazu die Erlaubnis zu geben"

    Weil z.B: das quatsch ist und auch kein Regisseur einem Darsteller dne Film zeigt.

    Das war auch nicht die Frage.

    Kommentar von redbull00 redbull00redbull00

    ihr seid alle intelligent aber habt auch euren limit

  • 32
    Antwort von McSteven McSteven

    Klar darf er - er muss halt nur 6 Jahre warten.

    Kommentar von MoDerPenner MoDerPennerMoDerPenner

    Sehr gut!

    Kommentar von Sixtiethslayer SixtiethslayerSixtiethslayer

    immer die unlustigen pseudoantworten. garantiert nicht im sinne des fragestellers !

    Kommentar von MotoX1111 MotoX1111MotoX1111

    so n blödi

    Kommentar von Caner53 Caner53

    hahaha beste Antwort :D

  • 13
    Antwort von sumpfbub sumpfbub

    Ich weiß es nicht, würde aber ganz stark auf nein tippen. Ich vermute, daß im entsprechenden Gesetzestext keine Ausnahme für Darsteller enthalten ist; schließlich spielt er ja nicht notwendigerweise in jeder Szene mit.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dann zeig uns mal ein Gesetz das es einem Menschen verbietet etwas zu sehen.

    Kommentar von sumpfbub sumpfbubsumpfbub

    http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~juschg.aspx

    § 11 Filmveranstaltungen

    Schau mal bitte, was ich davon mißverstehe.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Erstmal hier in Abs.1:

    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.

    Und dann würde auch ein einfacher Blick auf Abs.4 reichen:

    (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen[...].

    Die Frage war ob er den Film sehen darf. Deine Antwort war "nein".

    Im JuSchG ist jedoch nur die Rede davon wer ihm den FIlm zeigen darf und wer ihm die DVD VERkaufen darf. Oder besser wann man das nicht darf.

    Wenn er den im Studio oder zuhause sehen darf, ist das nicht illegal. Damit ist deine Antwort nicht richtig :D

    Kommentar von sumpfbub sumpfbubsumpfbub

    Nun, da haben wir ein Problem. Wie soll er denn den Film jemals sehen können, wenn er ihm nicht zugänglich gemacht werden darf? Das wäre in § 15 Jugendgefährdende Trägermedien

    zu finden. Insofern hast Du vermutlich recht mit Deiner Behauptung, daß der Jugendlich sich selbst nicht strafbar macht mit dem Ansehen. Allerdings wird er das auf legalem Weg auch nicht können.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Wie das praktisch abläuft war ja auch nicht die Frage :D

    Aber gut:

    Eine nicht öffentliche Vorführung mit zustimmung der Eltern ist z.B. nicht verboten. Und der Film muss ja nicht gleich auf §15 zutreffen.

    Wenn die Eltenr dem Kind die DVD kaufne ist auch das nicht verboten.

    Siehe dazu auch §27 Abs.4: "(4) Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 3 Nr. 1 sind nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht."

    Die Eltenr können also auch Filme die nach §15 "verboten" sind erlauben. Außer das Kind erleidet dadurch einen schaden (Was nicht anzunehmen ist, es weis ja das alle snicht echt ist): "Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt."

    Und wenn der Film nicht unter §15 fällt, ist gar keine Strafbarkeit gegeben.

    Auch eine Odrdnugswidrigkeit leigt nicht vor, denn §28 JuSchG richtet sich nur an Gewerbetreibene und schließt die Eltern in Abs.4 dirket aus.

    Es ist also doch möglich :D

  • 7
    Antwort von MerveManeater94 MerveManeater94

    Die Frage habe ich vor einigen Monaten auch schon einmal gestellt und hatte, bis auf die Käseantworten, sehr gute Antworten bekommen. :D

    Darf ein kleines Kind, das in einem Horrorfilm mitspielt...

  • 6
    Antwort von mondial mondial

    Nein darf er nicht

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Quelle?

    Kommentar von mondial mondialmondial

    Weil der Film ab 18 ist. ! Das deutsche Gesetz macht auch für die Schauspieler KEINE Ausnahme.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dann zeig mir doch mal ein Gesetz (Und den §) der ihm verbietet den Fim zu sehen.

    Kommentar von AllesKnower AllesKnowerAllesKnower

    @Aronphoenix: Vergiss es, juristischen Laien vermitteln zu wollen, dass die hier genannten Gesetze nicht den Fall des "sehen dürfens" regeln, dieser Irrtum ist genauso hartnäckig, wie der der Beamtenbeleidigung oder des Mundraubs !

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Hast recht, aber ich hoffe ja immer noch darauf das irgendwer den verstand hat erstmal nachzulesen und erst dann auf seiner behauptung zu beharrt, wenn er sie belegen kann.

    Aber das ist ziemlich selten der Fall :D

  • 5
    Antwort von Carina2432 Carina2432

    Nein, du irrst dich auch nicht, er darf den Film nicht sehen. Wenn die Szenen gedreht werden, wird die Umgebung kinderfreundlich gestaltet, so, dass es nicht brutal wirkt.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Warum soller den nicht serhen dürfen? Welches Gesetz verbietet das? Sag bitte nicht JuSchG.

    Kommentar von Carina2432 Carina2432Carina2432

    Zumindest darf er es nicht im Kino sehen und die DVD nicht kaufen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Noch genauer: Man darf ihm den Film im Kino nicht sehen lassen und man darf ihm die DVD nicht VERkaufen.

    Ob er ihn im Studio oder zuhause gezeigt bekommt, ist dem Gesetzgeber egal.

  • 4
    Antwort von Laury95 Laury95

    nein darf er nicht! er darf nur mitspielen aber ihn nicht sehen weil er wenn er im film mitspielt die gewaltzenen sozusagen niicht zu gesicht bekommt. ein film ab 18 wäre für einen zwölfjährigen zu hart.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Welches Gesetz verbietet den jemanem etwas zu sehen?

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    noch nie im gesetzbuch gelesen geschweige denn fernsehen geguckt?

    als 12 jähriger darf man keine filme ab 18 sehen ob man nun mitspielt oder nicht

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ich habe schon öfter im "Gestzbuch" gelesen. Sogar in mehreren unserer ca. 500 Gesetze. Darunter auch im JuSchG, welches für diese Frage von einschlägig ist.

    Aber du hast das ganz offensichtlich nicht getan :D

    Denn sonst würdest du dich jetzt auf ein Gesetze und ienen § berufen, nicht aufs Fernsehen.

    Man kann auch mit 15 (?) das JuSchG lesen und verstehen, konnte ich auch mit 15 :D

    Ich lasse mich gerne von diener Meinung überzeugen wenn du mir eine Stelle in einem Gesetz zeigst die es jemandem verbietet etwas zu sehen^^

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    also erstmal will ich was klarstellen ich habe 6 gesetzbücher zuhause 2 mal das strafgesetzbuch 2 mal das bürgerliche gesetzbuch einmal das betriebsverfassungsgesetzbuch und das grundgesetz

    hast du schonmal ein FSK schild an ilmen gesehen?^^ also wenn der film ab 18 ist darf ein zwölfjähriger ihn auf keinem fall sehen sonst würde es ja nicht auf spielen dvds etc. stehen :P

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    lass mich die stelle im gesetzbuch raussuchen,....

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    mal wieder habe ich recht in sachen gesetzen hab ich eh immer recht^^ also: suchs dir raus: im strafgesetzbuch mit nebengesetzen : Anh. 9 JÖSchG § 7 (Bespielte Bildträger)

    oder:

    Anh. 9 JÖSchG § 6 (öffentliche filmveranstaltungen)

    oder:

    GjS d.h. verbreitung jugendgefährdener schriften

    Anh. 8 § 1 -§6

    tjaha viel spaß beim lesen

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Es freut mich das du dich mit der Sache auseinander setzt, die meisten machen das hier nämlich nicht :D

    Aber leider ist es so, das dass "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG)" im Jahr 2003 durch das Jugendschutzgesetz (JuSchG) ersetzt wurde.

    Siehe dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendschutzgesetz_%28Deutschland%29

    Heute ist hier §11 JuSchG einschlägig und der verbietet niemandem etwas zu sehen sonder verbietet den Veranstalter von öffentlichen Filmveranstaltungen lediglich Personen die nicht die FSK einstufung erfüllen reinzulassen.

    Siehe dazu auch §28, der richtet sich explizit an "Veranstalter und Gewerbetreibene" (Abs.1 Satz 1).

    Das habe ich übrigens auch weiter ob ausführlich erklärt.

    Eine aktuelle version des JuSchG gibts übrigens bei bundesrecht.juris.de.

    Außer du bist Österreicher, da gibts villt ein JÖSchG :D

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    nein ich wohne in niedersachsen deutschland :DD

    ich hab auch ein gesetzbuch von einem anwalt beim praktikum bekommen was schon ein paar jahre hinter sich hat dann ist es warscheinlich nicht mehr aktuell

    aber warum darf ich mir dann bei media markt keinen ilm ab 18 kaufen ?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Da sind wir jetzt beim Punkt :D

    Du darfst einen Film ab 18 kaufen, oder eine Flasche Schnpas oder wo nach dir grade ist, ABER: in §§ 9, 11 und 12 wird einem Veranstalter oder einem Gewerbetreibenen, oder einer Person über 18, verboten dir diese Dinge zu VERkaufen, oder abzugeben sofern du unter 16 bzw. 18 bist. Das gilt natürlich auch für den Besuch in einem Kino.

    Wörtlich heißt es da in §11: "Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet werden..."

    Erstmal gilt das nur bei öffentlichen Veranstaltungen, genauso wie das abgabeverbot von alkohol oder Zigarreten nur in der Öffentlichkeit gilt: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit..." (§9).

    Dann steht da "gestattet werden". Das kann ja nur der Betreiber machen. Das geht auch klar aus §28 hervor: "Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender..."

    Die abgabe von Daten- oder Bildträgern die keine Jugendfreigabe haben wäre nach §12 Abs.3 Nr.1 aber immer verboten, außer die Eltern überlassen ihrem Kind einen solchen gegenstand (§28 Abs.4). Dann ist das nichtmal OWI.

    Es ist also so, das ein Jugendlicher gar nicht gegen das JuSchG verstoßen kann (Außname: §27 Abs.1).

    Es wäre ja auch ziemlich sinnlos eine Strafe für 12 jährige einzuführen die sich Filme ab 18 ansehen. Erstmal ist es jedem selbst überlassen was er tut (Art.2 GG) sofern er keinen anderen in seinen rechten verletzt und 2.: Ein 12 jähriger ist Schuldunfähig. Man kann ihr gar nicht bestrafen.

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    okay

    ich bin aber trotzdem dafür das er den film nicht sehen darf warum weiß ich jetz auch nicht mehr :DD

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Gut. Freut mich das ich dich überzeugen konnte ;D

    Das er ihn sehen darf, heißt ja nicht das er ihn auch sehen sollte, da hast du recht.

    Das müssen seine Eltern entscheiden. Aber mal ehrelich: Ich wollte das mit 12 auch und ich denke du warst da auch nicht anders :D

    Kommentar von cubano90 cubano90cubano90

    hust also zugegeben bin ich 12 und ich habe viele filme gesehen... butterfly effect 3 (ab 18) exorzist(16) wrong turn 2 und 3 (16 oder 18) saw 1-6 (18) und ich hatte überhaupt kein schiss... naja ich hab manchmal vor filmen angst die schocker drinnen haben wie fluch der 2 schwestern hab den aber auch ganz angeschaut^^ also was gruseliges... vor brutalen sachen habe ich ehrlichgesagt keine angst

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    ja ich hab auch saw final destination u.s.w gesehen ^^ ich glaub das macht fast jeder.. also darf ich das eig. gucken? auch wenn meine eltern dagegen sind?^^

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Also von der rechtlichen seite her haben deine Eltern zwar das erziehungsrecht, also können sie dir das verbieten.

    Aber wenn du es doch tust, dann können sie nichts dagegen machen. Zumindest rechtlich.

    Hausarrest oder Taschengeldentzug dürfen sie aber machen :D

    Je nach dem welche Metohden die da haben^^

    Meinen Eltern ist bzw. war das zum glück immer egal, die kaufen mir sogar die 18er Filme ;D

    Kommentar von Laury95 Laury95Laury95

    ^^

    da ich bei meinen großeltern wohne achten die sehr darauf das ich mit fast 15 jahren keine spiele ab 16 kaufe :D liegt wohl auch an der generation^^

  • 4
    Antwort von xxLiLKira xxLiLKira

    Naja ich denke mal ein 12 Jähriger darf gar nicht in einem Film mitwirken, der fuer Kinder ungeeignet ist. Jedoch denke ich, wenn mal so ein Fall auftretet, das der Schauspieler es schon darf. Weil er die Handlung des Films ja spielen muss und da muss er den ganzen Film ja kennen.

  • 4
    Antwort von RiiRii RiiRii

    Ich würde sagen NEIN.

    Vorallem weil es selbst mitgespielt hat, und das könnte schwierig werden von der Psyche des Kindes her.

    Außerdem: was für Eltern zeigen ihren Kindern solche Horrorfilme?? Bei manchen sind ja schon die Trailer schrecklich!

  • 4
    Antwort von SB100 SB100

    Nein er darf ihn nicht sehen. Der kleine Danny von Shining hat ihn damals auch nicht gesehen. Er wusste ja noch nicht mal das er in einem Horrofilm mitspielt.

  • 4
    Antwort von IronMaiden666 IronMaiden666

    Natürlich darf er.

    DEN Schauspieler möchte ich sehen, der seinen eigenen Film nicht sieht.

    Kommentar von Blacknet BlacknetBlacknet

    DEN Regisseur möchte ich sehen, der gerne in den Knast wandert (oder welche Strafe auch immer darauf steht), weil er seinen minderjährigen Schauspielern den fertigen ab18 Film zeigt. :)

  • 4
    Antwort von AchDEINEOma AchDEINEOma

    Denke nicht aber er wird es wahrscheinlich trotzdem machen

  • 4
    Antwort von zauberfeetina zauberfeetina

    er kennt den film nicht sondern spielt blos seine scenen

    Kommentar von sumpfbub sumpfbubsumpfbub

    Das ist meist richtig, allerdings beantwortet es nicht die Frage. Und es könnte auch durchaus sein, daß die betreffende Person in jeder Szene dabei ist. Es gibt extrem kurze Filme; man sollte dabei nicht nur die üblichen 90 Minuten im Kopf haben.

  • 3
    Antwort von nub0wn3rr nub0wn3rr

    ich würde auch sagen er darf es gucken, weil er ja weiß das alles nur fakes und mit pc gemacht sind/wurden. so hatte es meine mutter mit auch beigebracht. so und ich schaue jetzt seid ich 12 1/2 bin gern filme ab 16 oder 18 :D mir machen die nix aus

  • 3
    Antwort von frage009 frage009

    Siehe Chucky 1und2 Der Exorzist 1972 Dawn of the dead Shining usw.

  • 3
    Antwort von boysaretroys boysaretroys

    es hat zwar einen sinn warum die filme abe 18 sind zb. weil die filme zu brutal sind aber ich denke ein horror film wirkt ganz anders auf einen der ihn nur guckt als auf einen der ihn gedreht hat und ihn dann guckt!

  • 3
    Antwort von LittleButterfly LittleButterfly

    Klar darf er ihn sehen, nur halt nicht kaufen. Aber da er ja mitspielt, ist das ein Unterschied..

    Kommentar von Blacknet BlacknetBlacknet

    aha, wenn ich als Baby in einem Splatterfilm mitspiele darf ich den also auch schon mit 6 sehen? interessante Theorie...

  • 3
    Antwort von schelm1 schelm1
    Narürlich nicht!
    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das ist falsch.

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Falsch wäre es lediglich, wenn ein minderjähriger Mitwirkender an einem Film, der ja nur enge Sequenzen am Set kennt, zu einer Filmvorführung zugelassen würde, deren Altersvoraussetzung er nicht erfüllt! Alles andere ist schlicht Nonsens - egal wieviel irrtümliche Punkte dort verzeichnet sind.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ich nehme mal meine Aussage von oben: "Wenn er den im Studio oder zuhause gezigt bekommt, dann kann da keiner was gegen sagen."

    Kannst du jetzt an einem Gesetz belegen das diese falsch ist, oder kommntierst du hier grundlos falsch rum?

    Kommentar von schelm1 schelm1schelm1

    Jugenschutzgestetz - sollten Sie sich mal zu Gemüte führen! - denken - scheiben; genau in dieser Reihenfolge!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das habe ich getan. Und durch die Antwort "Jugenschutzgestetz" weis ich das du es noch nie gelesen hast. Das sagen nämlich immer die, die keine Ahnung haben und z.B. auch behaupten das man mit 15 um 22h zuhause sein muss.

    Hättest du es gelesen, würdest du mir die genaue stelle sagen können.

    Eine aktuelle version des JuSchG gibts hier: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

    Dann zeig mir doch mal die Stelle die du meinst.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Komisch immer wenn amn anch einer Rechtsnorm fragt bekommt man keine Antwort...

    Kommentar von Blacknet BlacknetBlacknet

    steht in §27 "Dies (Straffreiheit) gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt." das ist bei ab18 Filmen, die man 16jährigen zeigt vielleicht nicht der Fall, aber mit Sicherheit wenn man sowas einm 12jährigen oder noch jüngeren zeigt.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das kann man so nicht sagen, das wäre im Einzelfall zu prüfen. Außerdem würden dann wohl Millionren Eltern ihre Kinder "schädigen".

    Abgesehen davon: Es geht hir nicht um Jugendgefährdende Filme nach §15, sondern um Filme ohne Jugendfreigabe nach §14.

    Damit ist §27 überhaupt nicht mehr zutreffend.

  • 3
    Antwort von bluedog725 bluedog725

    Regisseure von Filmproduktionen nicht jugendfreien Inhalts (Horror/Gewalt/Sex), die Sequenzen mit Minderjährigen oder Kindern zu drehen haben, inszenieren diese jeweils so, dass die Darsteller zwar die einzelnen Einstellungen ihrer Rolle, nicht jedoch den Zusammenhang bzw. den fertigen Film zu sehen bekommen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Horrorklassiker "Shining" von Stanley Kubrick mit Jack Nicholson. Danny Lloyd, der im Film Nicholsons sechsjährigen Sohn spielt, wurde von Kubrick ständig betreut und erfuhr erst mit 13, dass die Produktion, in der er damals mitgewirkt hatte, ein Horrorfilm war.

  • 3
    Antwort von ichhalt95 ichhalt95

    man darf ihn -als Kinobetreiber oder Erziehungsberechtigter- den Film nicht sehen lassen, wenn er mitspielt darf er nur die geschnittene Version sehen.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    ALso Kinobetreiber wäre richtig.

    Aber was die Eltern ihrem Kind zeige ist deren sache und das wird auch ausdrücklich in §§ 27, 28 JuSchG gesagt.

    Kommentar von Blacknet BlacknetBlacknet

    falsch! §27 "Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt." das ist bei ab18 Filmen, die man 16jährigen zeigt vielleicht nicht der Fall, aber mit Sicherheit wenn man sowas einm 12jährigen oder noch jüngeren zeigt.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das kann man so nicht sagen, das wäre im Einzelfall zu prüfen. Außerdem würden dann wohl Millionren Eltern ihre Kinder "schädigen".

    Abgesehen davon: Es geht hir nicht um Jugendgefährdende Filme nach §15, sondern um Filme ohne Jugendfreigabe nach §14.

    Damit ist §27 überhaupt nicht mehr zutreffend.

  • 3
    Antwort von QuasiModo9999 QuasiModo9999

    Neine !!!!...........es könnte ja ein Se"x" film sein !!!!

  • 3
    Antwort von steffihh23 steffihh23

    mir würden da spontan eine ganze menge horrorfilme einfallen, wo kinder mitgewirkt haben!!!! -funny games -7 days -ju-on -poltergeist -dawn of the dead -the ring -matyrs und das sind nur ein paar beispiele!!! manche filme kann man nun mal nicht ohne kinder drehen! das sie mitwirken,heisst ja nicht, daß sie den fertigen film im kino sehen dürfen...

  • 3
    Antwort von WisdomWopper WisdomWopper

    natürlich darf er das ich meine er ist ja auch bei der premiere vom film dabei und guckt der denn ja auch ich glaub der darf den dann nur nicht kaufen!!!

  • 3
    Antwort von BeautyBuff BeautyBuff

    Kennt ihr den Film 'Gonger'? da spielt ein kleiner Junge mit er ist glaub ich 12 oder so..und letztens kam auf irgendeinem Sender ein Making of zu dem Film... und da hat der Director am Ende auch mit ihm den Film angesehen bzw. während sie gedreht haben ihm Ausschnitte aus anderen Filmen gezeigt,wie das am Ende sein soll... Also ich denke nicht,dass das verboten ist. Und der Junge weiß ja dann wie es gemacht wurde,und dass da KEINE echten Menschen getötet wurden oder böse Geister oder so mitspielen...

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    Antwort von Menaron Menaron

    Nein.

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    Antwort von hellwarrior1 hellwarrior1

    der hat den film doch eigendlich son gesehn also wieso sollte er ihn sehen wollen

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    Antwort von skatebord skatebord

    ja klar darf er ihn sehen das tut doch fast jeder unter 18 er darf ihn nur nicht kaufen

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    Antwort von Flocki33 Flocki33

    er darf ihn zuhause ansehen aber nicht im kino oder sonst wo

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    Antwort von Briankelly Briankelly

    Diese Frage habe ich mir auch oft gestellt und ich meine natürlich darf er den Film sehen weil er hinter den Kulissen war und weis wie und mit welchen effekten alles gedreht wurde und das dass Blut nur Tomatensoße war. Da wird der schon beruhigt schlafen können.

    Kommentar von Briankelly BriankellyBriankelly

    Also ich meine aber auch nur wenn er eine wichtige Rolle hat wie Haupt oder Nebenrolle. bei Statisten und kleindarstellern ist das fraglich.

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    Antwort von Schandra111 Schandra111

    aus erfahrung weiß ich: nein, außer die eltern sind eiverstanden und am besten noch dabei

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