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Darf ein minderjähriger Nacktbilder von seiner minderjährigen Freundin haben?

Frage von Mangoeistee Mangoeistee

Angenommen ein 17-Jähriger macht einpaar nacktbilder von seiner gleichaltrigen Freundin (mit ihrere Einstimmung natürlich) und hat diese auf seinem Rechner, verbreitet diese aber nicht und zeigt sie auch niemandem. Ist das dann eine Straftat?

Bitte disese Frage nicht löschen, es würde mich wirklich mal intressieren.

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Antworten (16)

  • 6
    Antwort von Arschkrampe2009 Arschkrampe2009

    Ist Googel eigentlich irgendwie ein Geheimprojekt der NASA oder so?

    § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften

    (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften), 1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder 3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält , anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. (4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben. (5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.

    Kommentar von Mangoeistee MangoeisteeMangoeistee

    ich wusste nicht wonach ich googlen solle, sorry :D

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Das betrifft aber nur pornografische Bilder. Nicht jedes Nacktbild ist pornografisch!

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Und selbst wenn es das wäre, sollte man auch noch diesen Satz hervorheben: "Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."

  • 5
    Antwort von Gegengift Gegengift

    Nein keine Straftat.

    Was sollte das für einen Straftatbestand darstellen?

    Absolut unbedenklich.

    Kommentar von Mangoeistee MangoeisteeMangoeistee

    naja "Kinderpornografie"...

    Kommentar von Unerwartet UnerwartetUnerwartet

    Das ist einfach falsch.

    Kommentar von Gegengift GegengiftGegengift

    Der Besitz ist da aber lediglich strafbar wenn es um die Darstellung von sexuellen Handlungen geht ..

    (auch "wirkungsnahen" --> es findet keine sexuelle Handlung statt aber es sieht so aus)

    Kommentar von Gegengift GegengiftGegengift

    Bzw.:

    ...der Besitz von nur wirklichkeitsnahen Darstellungen ist nicht strafbar und für einvernehmlich hergestellte Jugendpornografie gibt es eine Ausnahme von der Besitzstrafbarkeit für Personen, die als Minderjährige selbst an der Produktion beteiligt waren.

    Kommentar von Gegengift GegengiftGegengift

    -->

    • Also im Falle von Jugenpornografie nicht strafbar bei wirkungsnahen Darstellungen..

    • Im Falle von Kinderpornographie (bis 14) auch schon bei wirkungsnahen Darstellungen strafbar..

    Fazit somit:

    In dem Fall definitiv nicht strafbar.

  • 1
    Antwort von Sharovipteryx Sharovipteryx

    Nein, das ist eine Straftat, wenn es als Jugendpornografie zaehlt.

    Ein Jugendlicher darf auch nicht von sich selbst solche Bilder machen. Und auch wenn der fotografierte schon ueber 18 ist, aber juenger aussieht, kann es als "Jugendanscheinspornografie" strafbar sein...

    Kommentar von Gegengift GegengiftGegengift

    Unsinn!

  • 1
    Antwort von undercover24h undercover24h

    Also meines Wissens: Es habdelt sich in dem Fall auch um pornografisches Matereal einer/eines Minderjährigen, ist somit Bestandteil einer Straftart. Wo kein Kläger ist, ist jedoch auch kein Richter, vondaher ist es unwahrscheinlich, dass Du mit "Ärger" rechnen musst. Ganz unabhängig davon entscheidet im Falle ein Richter bzw. Staatsanwalt, ob es hierbei überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird, denn nicht Computer, Gesetzte oder Maschienen entscheiden, sondern immer der gesunde Menschenverstand (Richter, Polizei sowie Staatsanwaltschaft), denke also, dass in dem Fall die wenigsten Behörden eingegriffen hätten, da es moralisch gesehen nicht um eine tatsächliche Straftat handelt, da auch Deine Freundnin damit einverstanden ist.

    Als Beispiel kannst Du vergleichen: Innerorts darf man nur 50 kmh fahren, ab 54km/h macht man sich strafbar, jedoch ist es beim gesunden Menschenverstand öllig blödsinnig jemanden 15€ Strafe zahlen zu lassen, weil er 54mh gefahren ist.

    Also keine Sorge.

    Gruß

    Diese Darstellung hat keinerlei Garantie auf richtigkeit, ich empfehle Dir , dich mal an einen Juristen zu wenden.

    Kommentar von steamer2 steamer2steamer2

    Du bist ein ganz kluges Kerlchen!

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    "Ganz unabhängig davon entscheidet im Falle ein Richter bzw. Staatsanwalt, ob es hierbei überhaupt zu einer Verhandlung kommen wird, denn nicht Computer, Gesetzte oder Maschienen entscheiden, sondern immer der gesunde Menschenverstand (Richter, Polizei sowie Staatsanwaltschaft),"

    auf welchem Planeten lebst du?

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Nein, das ist natürlich keie Straftat, denn Nacktbilder sind nicht verboten.

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    Antwort von Dabbel Dabbel

    Ja, es ist erlaubt. Eine Ausnahme wäre, wenn es wirklich eindeutig pornografisch wäre. Reine Nacktfotos sind nicht verboten (im Extremfall könnte man ja dann auch das Baby auf dem Eisbärenfell verbieten, bzw. den Fotografen kriminalisieren).

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    Antwort von Mangoeistee Mangoeistee

    die Frage ist überigens nur aus Intresse ich mache solche Fotos nicht^^

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    Antwort von florabella florabella

    Dein Rechner ist so "privat", wie Du ihn nutzt. Also, was soll diese Frage?

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    Antwort von Gene515 Gene515

    solange du die nicht weiter verbreitest, auch nicht dann wenn bei euch schluss ist, geht das keinen was an...

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    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Jein, diesen Fall regelt § 184 c StGB, einfach mal lesen. Allerdings ist ein einfaches Nacktbild nun keine Pornografie !

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Wenn du das so machst, wie du es beschreibst, warum nicht!

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    Antwort von Sabune2 Sabune2

    nein, das ist keine straftat. wenn du dir sicher bist, das er die bilder nicht verbreitet, dann ist es euer kleines geheimniss

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    Antwort von romeo27 romeo27

    nein, das ist keine straftat!

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    Antwort von Semilocon Semilocon

    Ist ok, da das private Fotos sind und nicht von ieinem Star. Außerdem hast du ja ihr Einverständnis und damit darfst du das auch.

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    Antwort von JacktheTipper JacktheTipper

    warum sollte es. wird erst durch verbreitung strafbar

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    Antwort von Unerwartet Unerwartet

    Ist keine Straftat. Nur das publizieren wäre eine.

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