Hallo, Folgendes Problem Wir wohnen in einem Haus mit zwei Wohnungen die über einen Eingang für Kabelfernsehen verfügt. Da der andere Mieter aber kein Kabelfernsehen will und DVB-T schaut hat er sich vom Anbieter Sperren lassen. Es hat sich nun rausgestellt das das Kabelfernsehen in seinem Keller über seinen Stromkreis läuft ( muss wohl mal eine Wohnung gewesen sein ) darauf hin hat er weil er den Strom für das Lämpchen nicht Bezahlen will den Steger gezogen so das wir nun auch kein Kabelfernsehen haben. Ich habe ihm natürlich angeboten das zu Bezahlen aber das will er nicht. Den Vermieter habe ich angerufen und angeschrieben habe aber noch keine

Hier ist der Vermieter in der Pflicht.Er hat dafür zu sorgen,daß der Stromanschluß für den Verteilereingang umgestellt wird.Es ist auch eine Verlegung des Anschlusses ausserhalb von geschlossenen Kellerräumen denkbar.

Hier muss der Vermieter eine Regelung finden, also etwa die Stromversorgung für das Kabelfernsehen anders schalten, damit es nicht über den Zähler des "Kabelverweigerers" läuft.

Ruf doch mal den Kabelbetreiber an, ob der nicht eine Lösung weiß, viellicht verlegt der ja ein neues Kabel auf seine Kosten oder legt das alte Kabel einfach um.

Erstens darf der Mitmieter den Stecker gar nicht ziehen, bevor er nicht die Erlaubnis des Vermieters hat und zweitens muss er den Vermieter informieren, das der Kabel-Verstärker über seinen Stromkreis läuft. Solange muss der Mitmieter den Strom bezahlen, kann aber das Geld über eine Mietminderung oder Einigung mit dem Vermieter wieder zurückholen.
Der Mitmieter darf AUF KEINEN FALL euch den Fernsehempfang verwehren, da die Informationsfreiheit im Gesetz verankert ist.
(Ich persönlich hätte sonst sein DVB-T per Störsender verhindert, damit er mal sieht, wie das ist.)
Der Vermieter hat dann dafür zu sorgen, das der Verstärker über den richtigen Stromkreis angeklemmt wird.
Übrigens braucht so ein Gerät etwa 10 bis 15 EUR Strom im Jahr.
Gruß DER ELEKTRIKER