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Darf ein Mieter seine Kündigung nach 6 Tagen per SMS widerrufen?

Frage von Frischfrosch Frischfrosch

Meine Mieter kündigten überraschend das Mietverhältnis. Diese Kündigung wurde mir am 07.10. per Post zugestellt

Sie wollten schon zum Ende dieses Monats ausziehen, obwohl sie eine 3 Monatige. Kündigungsfrist haben. Darauf hin antwortete ich meinen Mietern schriftlich, daß ich diese Kündigung zur Kenntnis nehme und ihre Kündigung unter folgenden Bedingungen akzeptiere..

"Falls sie einen Nachmieter finden sollten und ihre noch offen stehenden Mietschulden bis zum Monatsende begleichen, würde ich sie auch früher aus dem Vertrag entlassen."

Muß ich diese Rücknahme der Kündigung ( per SMS ) akzeptieren? Haben Sie überhaupt das Recht ihre Kündigung zurück zu nehmen?

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Antworten (12)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von amdros amdros

    Ich gehe mal davon aus, daß Du über die Rücknahme nicht begeistert bist. Weiß es zwar nicht genau, würde die Rücknahme, vorausgesetzt Du willst nicht, nicht akzeptieren, aber schriftlich mitteilen.

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia

    Ach so, und dann tanzen sie dem Vermieter auf der Nase herum, so nach dem Motto, mit dem können wir es ja machen. Mal kündigen sie und wenn es ihnen nicht in den Kram passt, dann wird einfach die Kündigung mal eben so zurückgenommen. Das geht schon mal gar nicht.
    Nun ja, das muss der Vermieter selbst entscheiden.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Hast Du da etwas verkehrt verstanden????

    Kommentar von heimwerker heimwerkerheimwerker

    Ich glaube nicht. Gekündigt, ist gekündigt. Ein Recht auf Einspruch gibt es nicht. MfG

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja, so war es ja auch von mir gemeint, hatte das Gefühl, daß die Vermieterin sie nicht mehr haben möchte und die Rücknahme der Kündigung nicht akzeptieren muß. Na gut auch Gruß zurück

  • 5
    Antwort von momo280183 momo280183

    per sms bestimmt nicht!! es muß schriftlich festgehalten werden

  • 3
    Antwort von Mamivon3kids Mamivon3kids

    ob man sie überhaupt zurücknehmen kann weiß ich nicht. aber per sms ist ganz sicher nicht rechtens

  • 2
    Antwort von Malkia Malkia

    Einen Rücktritt von einer Kündigung gibt es nicht!!! Nicht schriftlich und schon gar nicht per SMS.

    Kommentar von Frischfrosch FrischfroschFrischfrosch

    Bist du dir da ganz sicher? Kann ich irgend wo etwas darüber nachlesen?

    Vielen Dank,

    LG Frischfrosch

    Kommentar von Malkia MalkiaMalkia
  • 2
    Antwort von Chris1968 Chris1968

    Bin selbst Vermieter aber per SMS nein, ich könnte sie ja gar nicht erhalten haben. Nur schriftlich und selbst dann müssten sie mir schon sehr sympatisch sein

    Kommentar von Frischfrosch FrischfroschFrischfrosch

    Von Sympathie keine Spur mehr Sie haben ständig Zahlungsprobleme, ich war schon froh über die Kündigung.

  • 1
    Antwort von kunni kunni

    Das ist ein Mietvertrag und kein Kaufvertrag Die Rücknahme der Kündigung kann nur schriftlich auf dem gleichen Wege gemacht werden. Sie ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Vermieters wirksam.

  • 1
    Antwort von Padri Padri

    Nein. Das macht man schriftlich. Der Vermieter muss im übrigen einen Rücktritt von einer Kündigung nicht akzeptieren.

  • 1
    Antwort von heimwerker heimwerker

    Malkia hat bereits richtig geantwortet. Zum Thema SMS sei noch folgendes gesagt, jeder, der Zugriff auf das Handy haben könnte, könnte der Absender gewesen sein. Deshalb ist eine SMS ohne jede rechtl. Grundlage. Die Kündigung in schriftl. Form ist rechtsbindend. Auch ich halte, wie Obelhicks, die Formulierung, die einen vorzeitigen Erlass der Kündigungsfrist verspricht für bedenklich. Das Begehren verstehe ich nur allzu gut. Zu Bedenken ist, das die Mietschulden mit der Kündigungsfrist nichts zu tun haben. Wenn also noch ausstehende Mieten im Raum stehen, wäre es abzuwegen, ob man die Mieter nicht vorzeitig entlässt und die Mietschulden auf dem rechtl. Weg beitreibt. Auch wenn eine SMS nicht rechtsverbindlich ist, würde ich darauf, mit Bezug auf die SMS, schriftl. antworten und an der Kündigungsfrist festhalten. MfG

  • 1
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    das mit dem begleichen der mietschulden war wohl eine forderung zu viel.

    natürlich ist der vertrag gekündigt und ein vertragspartner kann nicht nach belieben sagen: 2ätsch, jetzt doch nicht". natürlich kann eine vertragsveränderung nicht per sms oder e-mail erfolgen.

    den einzigen haken sehe ich in deinem antwortschreiben. dort könnten formullierungen stecken, die die sache kompliziert machen. bist du mitgliesim haus- und grundbesitzerverein? dann leg doch mal dort die kopie deines schreibens vor. wahrscheinlich hat es keine auswirkung, aber ich höre halt immer gleich die flöhe husten.

    jedenfalls wünsche ich dir dass der mietrückstand nicht grösser wird. sprich mit den mietern, und wenn es an den umzugskosten liegt, würde ich dir raten ihnen diese zu leihen oder zu schenken. ansonsten ist für mietrückstand open end

  • 1
    Antwort von PonyDusem PonyDusem

    Die Kündigung des Mietverhältnisses ist wie jede Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Richtig ist, dass vor Ende der gesetzlichen KüFrist (meist 3 Monate) zwar ein Auszug möglich ist, die Miete aber über die 3 Monate gezahlt werden muss. Das Entgegenkommen bezüglich eines früheren Auszugs bei Nachmieterbenennung hätte ich gar nicht gemacht, denn als Vermieter muss man nicht jeden Nachmieter akzeptieren (entspricht der Vertragsfreiheit im deutschen Recht) aber andererseits ist glaube ich der Mieter nicht verpflichtet unendlich viele Nachmieter beizubringen bis der passende dabei ist. Ein Kündigungswiderruf muss meines Wissens nach nicht akzeptiert werden. Ich würde mir das erst mal ordentlich begründen lassen und dann entscheiden ob ich den Widerruf akzeptiere - und vor allem aus Beweisgründen alles schriftlich auf PAPIER!

  • 1
    Antwort von Knowing09 Knowing09

    Per Sms ist es rechtlich nicht anerkannt. Ebenso musst Du diese Rücknahme nicht annehmen... Was wiederum schwierig daran ist, Du darfst niemanden einfach so ohne Richterlichen beschluss hinauswerfen. Ganz gleich wie gerne man es machen würde. Viel Glück noch.

    Kommentar von Frischfrosch FrischfroschFrischfrosch

    Danke

  • 1
    Antwort von tergenna tergenna

    rechtlich: keine genaue Ahnung, würde aber eher Richtung: Mußt du nicht akzeptieren tendieren.
    ABER: wenn es gute, seriöse Mieter waren/sind, was hindert dich dann daran, das Mietverhältnis fortzusetzen?

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