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Darf ein Mieter in der ETW selbst eine Reparatur vornehmen, ohne Absprache mit dem Vermieter ?

Frage von ImmobilienFW ImmobilienFW

Mieter X repariert selbst eine Kraftstromdose in der ETW. Hatte vorher mit dem Vermieter nicht darüber gesprochen. Mieter X erstellt über diese Reparatur eine "Mängelliste", und möchte vom Vermieter die Kosten für Material & Zeitaufwand.

Mängelliste wurde vom Vermieter zum Erhalt dieser Unterschrieben!

Hat der Mieter das Recht für eine Kostenerstattung?

Vielen dank.

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Antworten (3)

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    Antwort von domchef domchef

    der mieter hat ohne auftrag gehandelt und somit keinen anspruch auf kostenerstattung. der vermieter kann selbst entscheiden an wen er den auftrag vergibt. und ohne auftragsvergabe kein anspruch auf kostenerstattung. reparieren darf der mieter alles, nur ohne auftrag entsteht kein anspruch auf kostenerstattung

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    im übrigen waere abzuklaeren, ob der mieter ueberhaupt die qualifikation hat eine kraftstromdose zu repapieren, denn hier gibt es gesetzliche vorgaben

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    Antwort von Charma Charma

    Der Mieter hat nicht das Recht eigenmächtig Reperaturen durchzuführen und dann auch noch diese in Rechnung zu stellen. Der Mangel muss vorher dem Eigentümer mitgeteilt werden und erst wenn dieser dir den Auftrag erteilt, dann darfst du es selber reparieren. Erstatten wird er dir aber lediglich die Materialkosten, nix anderes.

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    Antwort von Malkia Malkia

    Der Mieter hätte zuerst den Vermieter von diesem Mangel in Kenntnis setzten und ihm um dessen Beseitigung (mit Fristvorgabe) bitten müssen.
    Erst nach erfolgloser Aufforderung kann der Mieter die Reparatur auf Kosten des Vermieters durchführen lassen.

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