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Darf ein Mieter in der ETW selbst eine Reparatur vornehmen, ohne Absprache mit dem Vermieter ?

gefragt von ImmobilienFW am 27.10.2008 um 2:18 Uhr

Mieter X repariert selbst eine Kraftstromdose in der ETW. Hatte vorher mit dem Vermieter nicht darüber gesprochen. Mieter X erstellt über diese Reparatur eine "Mängelliste", und möchte vom Vermieter die Kosten für Material & Zeitaufwand.

Mängelliste wurde vom Vermieter zum Erhalt dieser Unterschrieben!

Hat der Mieter das Recht für eine Kostenerstattung?

Vielen dank.


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domchef
beantwortet von domchef am 27. Oktober 2008 04:11
4x
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der mieter hat ohne auftrag gehandelt und somit keinen anspruch auf kostenerstattung. der vermieter kann selbst entscheiden an wen er den auftrag vergibt. und ohne auftragsvergabe kein anspruch auf kostenerstattung. reparieren darf der mieter alles, nur ohne auftrag entsteht kein anspruch auf kostenerstattung

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 27. Oktober 2008 04:15

im übrigen waere abzuklaeren, ob der mieter ueberhaupt die qualifikation hat eine kraftstromdose zu repapieren, denn hier gibt es gesetzliche vorgaben


Malkia
beantwortet von Malkia am 27. Oktober 2008 05:49
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Der Mieter hätte zuerst den Vermieter von diesem Mangel in Kenntnis setzten und ihm um dessen Beseitigung (mit Fristvorgabe) bitten müssen.
Erst nach erfolgloser Aufforderung kann der Mieter die Reparatur auf Kosten des Vermieters durchführen lassen.


Charma
beantwortet von Charma am 17. Dezember 2008 21:01
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Der Mieter hat nicht das Recht eigenmächtig Reperaturen durchzuführen und dann auch noch diese in Rechnung zu stellen. Der Mangel muss vorher dem Eigentümer mitgeteilt werden und erst wenn dieser dir den Auftrag erteilt, dann darfst du es selber reparieren. Erstatten wird er dir aber lediglich die Materialkosten, nix anderes.


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