Mieter X repariert selbst eine Kraftstromdose in der ETW. Hatte vorher mit dem Vermieter nicht darüber gesprochen. Mieter X erstellt über diese Reparatur eine "Mängelliste", und möchte vom Vermieter die Kosten für Material & Zeitaufwand.
Mängelliste wurde vom Vermieter zum Erhalt dieser Unterschrieben!
Hat der Mieter das Recht für eine Kostenerstattung?
Vielen dank.
im übrigen waere abzuklaeren, ob der mieter ueberhaupt die qualifikation hat eine kraftstromdose zu repapieren, denn hier gibt es gesetzliche vorgaben