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Darf ein Mieter etwas ändern, obwohl ihm das vorher mündlich untersagt wurde?

gefragt von 338194338194 am 29.04.2008 um 10:42 Uhr

Bei Abschluß eines Mietvertrags wird mündlich gesagt, es dürfe nichts verändert werden. Im Vertrag selbst wird das nicht ausdrücklich aufgeführt. Bei Auszug stellt der Vermieter fest, daß ein Treppengeländer in einer nicht passenden anderen Farbe gestrichen wurde, ohne vorher die Erlaubnis zu holen. Die Arbeiten, um das Geländer wieder in der ursprünglichen Farbe herzurichten, werden Kosten verursachen. Diese können doch sicher von der Kaution abgezogen werden.


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Reply


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 29. April 2008 10:46
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Worte sind nur Schall und Rauch wenn der Vertrag das schriftlich niederlegt.

Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:06

Wahrscheinlich wurde meine Frage falsch verstanden, es geht darum, daß ausdrücklich, aber mündlich verabredet wurde, nichts zu verändern.

Kommentar von AALFI am 29. April 2008 12:13

Schrift schlägt Wort steht nichts im Vertrag wurde es nicht vereinbart.

Kommentar von Simple_avatar2smallMietnormade am 29. April 2008 12:57

Wenn Du es ausschließlich und müdlich gemacht hast und im schriftlichen Mietvertrag findet das keine Erwähnung so hast Du einfach Pech. Üblicherweise steht im Mietvertrag eine Klausel das jede Änderung der Schriftform bedarf. Außerdem könnte der Mieter genauso behaupten von Dir den mündlichen Auftrag bekommen zu haben das Geländer in gelb zu streichen.

Kommentar von AALFI am 29. April 2008 12:13

Schrift schlägt Wort


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. April 2008 10:47
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Nun... Das Anstreichen in beliebiger Farbe (als nicht dauerhafte Veränderung) gehört schon zu den Gestaltungsfreiheiten des Mieters. Dazu gibt es eine feste Rechtsmeinung (HM). Der Vermieter kann verlangen, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand widerhergestelt wird. Du kannst die Abnahme verweigern und notfalls Kaution einbehalten.

Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:07

Es wurde ausdrücklich aber mündlich vereinbart, nichts zu verändern.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 29. April 2008 12:42

Die Gesetzeslage ist ausdrücklich anders. Du kannst vom Mieter jedoch verlangen, den Ursprungszustand wiederherzustellen.


vip19
beantwortet von vip19 am 29. April 2008 10:44
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Das denke ich auch.auch ein gesprochenes Wort sollte seinen Wert haben.

Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:08

Ja, das ist richtig, scheinen aber viele nicht zu wissen.


Moonlight
beantwortet von Moonlight am 29. April 2008 10:46
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Grundlage ist immer der Mietvertrag, mündliche Vereinbarungen haben nur Gwicht, wenn diese schriftlich festgehalten werden. Warum streichst du das Geländer nicht einfach vor dem Auszug selber? Sonst passiert dir noch, daß der Vermieter dir enorme Kosten auferlegt (Fachfirma) die meist nicht gerechtfertigt sind. Du mußt auch prüfen, ob du überhaupt renovieren mußt und ob du überhaupt das Treppengeländer neu streichen mußt. Welche Farbe hat es denn jetzt und welche hatte es vorher?

Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:10

Es geht nicht ums Renovieren nach Auszug. Es geht darum, daß das was vorher mündlich vereinbart wurde, auch eingehalten wird.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moonlight am 29. April 2008 12:38

Unser Vermieter hatte mit uns mündlich vereinbart, daß wir Katzen halten dürfen, als wir ausgezogen sind, hat er es einfach vergessen und uns die heimliche Tierhaltung vorgeworfen. Der Mieterverein meinte nur: Wir hätten es schriftlich im Mietvertrag festhalten lassen müssen, alles andere zählt am Ende leider nicht!


Ramona K.
beantwortet von Ramona K. am 29. April 2008 11:09
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Treppengeländer streichen ist doch keine Veränderung, es sei denn du hast keine grellen Farben genommen.Ausserdem soll man doch nach einer gewissen Zeit die Wohnräume streichen oder seh ich das falsch




Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:12

Es was zwar nur mündlich aber ausdrücklich darum gebeten worden, nichts zu verändern. Schließlich handelt es sich um eine gepflegte Wohnung, in der alles aufeinander abgestimmt war.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. April 2008 11:14
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Wenn der Mieter das Geländer in einer "gewöhnungsbedürftigen" Farbe streicht, muss er bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das muss nicht explizit im Mietvertrag geschrieben stehen.

Kommentar von Simple_avatar4small338194 am 29. April 2008 12:08

Ja, gehe ich halb mit einig, aber wenn vorher ausdrücklich darüber gesprochen wurde, sollte das ein Mieter nicht dürfen. Außerdem handelt es sich um eine Wohnung in gepflegtem Zustand.




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