Bei Abschluß eines Mietvertrags wird mündlich gesagt, es dürfe nichts verändert werden. Im Vertrag selbst wird das nicht ausdrücklich aufgeführt. Bei Auszug stellt der Vermieter fest, daß ein Treppengeländer in einer nicht passenden anderen Farbe gestrichen wurde, ohne vorher die Erlaubnis zu holen. Die Arbeiten, um das Geländer wieder in der ursprünglichen Farbe herzurichten, werden Kosten verursachen. Diese können doch sicher von der Kaution abgezogen werden.
Darf ein Mieter etwas ändern, obwohl ihm das vorher mündlich untersagt wurde?
Antworten (6)
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MietnormadeMietnormade
Worte sind nur Schall und Rauch wenn der Vertrag das schriftlich niederlegt.
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AALFIAALFI Schrift schlägt Wort
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Indy72Indy72
Nun... Das Anstreichen in beliebiger Farbe (als nicht dauerhafte Veränderung) gehört schon zu den Gestaltungsfreiheiten des Mieters. Dazu gibt es eine feste Rechtsmeinung (HM). Der Vermieter kann verlangen, dass bei Auszug der ursprüngliche Zustand widerhergestelt wird. Du kannst die Abnahme verweigern und notfalls Kaution einbehalten.
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338194338194 Es wurde ausdrücklich aber mündlich vereinbart, nichts zu verändern.
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Indy72Indy72 Die Gesetzeslage ist ausdrücklich anders. Du kannst vom Mieter jedoch verlangen, den Ursprungszustand wiederherzustellen.
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RegenmacherRegenmacher
Wenn der Mieter das Geländer in einer "gewöhnungsbedürftigen" Farbe streicht, muss er bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Das muss nicht explizit im Mietvertrag geschrieben stehen.
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338194338194 Ja, gehe ich halb mit einig, aber wenn vorher ausdrücklich darüber gesprochen wurde, sollte das ein Mieter nicht dürfen. Außerdem handelt es sich um eine Wohnung in gepflegtem Zustand.
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babymarco73babymarco73
Treppengeländer streichen ist doch keine Veränderung, es sei denn du hast keine grellen Farben genommen.Ausserdem soll man doch nach einer gewissen Zeit die Wohnräume streichen oder seh ich das falsch
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338194338194 Es was zwar nur mündlich aber ausdrücklich darum gebeten worden, nichts zu verändern. Schließlich handelt es sich um eine gepflegte Wohnung, in der alles aufeinander abgestimmt war.
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moon73moon73
Grundlage ist immer der Mietvertrag, mündliche Vereinbarungen haben nur Gwicht, wenn diese schriftlich festgehalten werden. Warum streichst du das Geländer nicht einfach vor dem Auszug selber? Sonst passiert dir noch, daß der Vermieter dir enorme Kosten auferlegt (Fachfirma) die meist nicht gerechtfertigt sind. Du mußt auch prüfen, ob du überhaupt renovieren mußt und ob du überhaupt das Treppengeländer neu streichen mußt. Welche Farbe hat es denn jetzt und welche hatte es vorher?
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338194338194 Es geht nicht ums Renovieren nach Auszug. Es geht darum, daß das was vorher mündlich vereinbart wurde, auch eingehalten wird.
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moon73moon73 Unser Vermieter hatte mit uns mündlich vereinbart, daß wir Katzen halten dürfen, als wir ausgezogen sind, hat er es einfach vergessen und uns die heimliche Tierhaltung vorgeworfen. Der Mieterverein meinte nur: Wir hätten es schriftlich im Mietvertrag festhalten lassen müssen, alles andere zählt am Ende leider nicht!
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vip19vip19
Das denke ich auch.auch ein gesprochenes Wort sollte seinen Wert haben.
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338194338194 Ja, das ist richtig, scheinen aber viele nicht zu wissen.
Wahrscheinlich wurde meine Frage falsch verstanden, es geht darum, daß ausdrücklich, aber mündlich verabredet wurde, nichts zu verändern.
Schrift schlägt Wort steht nichts im Vertrag wurde es nicht vereinbart.
Wenn Du es ausschließlich und müdlich gemacht hast und im schriftlichen Mietvertrag findet das keine Erwähnung so hast Du einfach Pech. Üblicherweise steht im Mietvertrag eine Klausel das jede Änderung der Schriftform bedarf. Außerdem könnte der Mieter genauso behaupten von Dir den mündlichen Auftrag bekommen zu haben das Geländer in gelb zu streichen.