Hat ein Mieter freie Farbwahl oder gibt es extreme Farben, wo ein Vermieter einschreiten kann? Wie ist die Rechtslage?
Die Rechtslage wurde erst vor wenigen Tagen klar definiert. Bitte lese hier:

Na klar ! Bei Auszug wieder herrichten und gut.
naja, der vermieter kann nur verlangen, dass die farbe beim ausziehen entfernt wird, aber solange man drin wohnt, kann er nichts sagen...
was soll denn das für ne farbe sein? man muss doch eine wohnung eh meist mit weißer raufaser wieder abgeben...
Steht was davon in deinem Mietvertrag? Soviel ich weiß kannst du streichen wie du willst, nur beim Auszug dann halt wieder weiß streichen. Außer dem Nachmieter gefällt die Farbe, dann kannst es auch lassen, wenn alle das OK dazu geben.

Ja darf er ist ja in der zeit wo er es gemietet hat auch seins aber man kann von ihm verlangen es bei auszug wieder in seinen Ursprünglichen zustand zu bringen . Natürlich muss er den vermieter fragen wenn er putz an die wände bringen will oder fliesen will .

Du kannst dich farblich austoben wie du willst, du mußt drin wohnen. Beim Auszug mußt du die Wohnung allerdings so übergeben das ein anderer ohne weiteres darin einziehen kann, sprich "Normale" Farben. Ostrichfan.

Solange er Miete zahlt, warum nicht. Erst wenn er auszieht, sollte es in einem vernünftigen Farbton gestrichen werden.

Ist schon merkwürdig, dass solche immer dann auftauchen, wenn zugehörige Entscheidungen gerade durch die Presse gehen!

dieses Recht ist nun wirklich nicht eingeschränkt. der Vermieter hat dabei alle Freiheiten, sollte aber auch daran denken, daß er U.U. auch mal wieder auszieht
Selbstverständlich,nur muß er die Wohnung in dem Zustand wieder herstellen wie sie war als er eingezogen ist!Sprich die Farbe der Wände!

Ich finde diese Regelung unsinnig. Mir wäre es lieber, der Vormieter zahlt je nach qm einen Pauschalbetrag, und ich richte die Wohnung so her, wie ich sie möchte. Was nutzen mir weiße Wände, die ich eh tapeziere oder in einer anderen Farbe streiche?

ja darf er...hatte neulich einen bericht im tv gesehen,es durfen keine (schrillen)farben verwendet werden wie lila schwarz,also nur farben die zumutbar wären aber da gehen ndie meinungen ja auseinander
Stand gestern in der Bild , laut Gerichtsbeschluss ja.
Blümchentapete kann noch schlimmer aussehen wie z.B. eine giftgrüne Wand !
Ich hab auch knallbunte Farben in meiner Wohnung (aber mit Stil), wenn ich ausziehe mache ich es weiss und gut ist. Ich kenne sogar Vermieter, die das Rauchen und einen der sogar das Braten von Fleich in der Whg. verbietet. Die haben doch alle einen Knall.
Armes Deutschland, wir werden von Gesetzen und Vorschriften noch irgendwann überrollt.
Das von Dir gefundene Urteil greift hier gar nicht, weil die Frage von RoninHut eine andere ist. Zunächst ist wesentlich, ob laut Mietvertrag überhaupt eine Endrenovierung vorgenommen werden muss und ob diese Vertragsklausel rechtswirksam formuliert ist. Ist sie es und ist im Vertrag keine bestimmte Farbgebung festgelegt, darf der Mieter tatsächlich weitgehend frei über die Farbgebung entscheiden. Weitgehend, nicht absolut! Schrille Popfarben i Stile eines Papageienkäfigs muss der Vermieter nicht dulden, zarte Pastelltöne hingegen schon. Es muss keineswegs immer weiss sein.
Es kommt also immer darauf an, wie eine Schönheitsreparatur-Klausel formuliert wurde...