Hallo,
darf ein Mieter die Schlösser zu seiner Wohnung einfach so austauschen? Das Schloss der Hauseingangstür gehört zu einer Schließanlage.
Hallo,
darf ein Mieter die Schlösser zu seiner Wohnung einfach so austauschen? Das Schloss der Hauseingangstür gehört zu einer Schließanlage.
Der Mieter darf in jedem Fall die Schlösser seiner Wohung austauschen.
Allerdings: bei einer Schließanlage sollte er dann das bisherige Schloß aufheben, damit er es beim Auszug wieder umbauen kann...
Die zu seiner Wohnung sicher. Er muß ja nicht alles an die große Glocke hängen. Beim Auszug muß er es halt dann erklären...
Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Der Mieter muss nach beendigung des Mietverhältnisses natürlich den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.
Der Mieter darf das Schloss an seiner Wohnungstüre auswechseln, muss allerdings - ob Schließanlage oder nicht - das alte Schloss aufbewahren samt Schlüssel und bei Auszug fachgerecht einbauen.
Allerdings sollte man diese Massnahmen sparsam handhaben.
Wenn es Hinweise gibt, dass der VM oder der Hausverwalter oder Hausmeister in Abwesenheit des Mieters die Wohnung betritt, sind solche Massnahmen sicher gerechtfertigt.
Ohne Anzeichen sehe ich keine Rechtfertigung.
Man muss sich nicht rechtfertigen, wenn man einen neuen Schließzylinder in seiner Wohnungstür einbaut. Der Eigentüner darf dies nicht verbieten.
Das Schloss zur Wohnung darf der Mieter sicherlich auswechseln, aber nicht das Haustürschloss, wenn es noch andere Hausnutzer (nicht: Wohnungsnutzer) gibt.
Logisch - und dabei ist es völlig egal, ob das vorhandene Schloss zu einer Schließanlage gehört oder nicht.
Die Funktionstüchtigkeit wird ja nicht beeinflusst dadurch - es kommt halt nur niemand ungebeten in seine Wohnung.
Nach dem Auszug muss allerdings der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Das andere Schoss muss also vernünftig aufbewahrt und dann wieder eingesetzt werden.
Ja, wenn es kein Generalschlüssel für dieses Schloss gibt. Ich habe selbst schon meine Schlösser ausgetauscht, obwohl ich einen Generalschlüssel für Haustüre, Garage und Waschküche habe. Aber den werde ich gut aufbewahren, a) weil ich ihn für die Garage brauche und b) beim Auszug muss man den Generalschlüssel wieder abgeben.
Ja, natürlich. Und zwar sofort, wenn der Vermieter oder Hausmeister mit einem Generalschlüssel unterwegs ist und jederzeit unbemerkt in meine Bude kann. Zugleich stelle ich Strafanzeige. Völlig klar.
Hat der Mieter den Verdacht, dass der Vermieter während seiner Abwesenheit die Wohnung aufsucht, darf er die Tür insbesondere sichern und zum Beispiel ein Steckschloss einbauen (LG Kassel WM 53, 103).
Natürlich, wir haben das auch gemacht... auch bei Schließanlagen kann man nicht sicher sein wer alles einen Schlüssel für die wohnung hat. Wir haben vom Schlosser einen neuen Zylinder einbauen lassen und er hat ihn uns so geschliffen das trotzdem ein schlüssel zu allen Türen paßt
Na, dann ist doch alles paletti ...
Ja darf er. Der Vermieter hat kein Recht die Wohnung ohne besonderen Grund zu betreten, so lange diese wohnung vermietet ist.
Er muss am Ende nur den originalzustand wiederherstellen.
Nein, das darf er nicht, wenn die Wohnungstür auch zur Schließanlage gehört. Das geht nur in Absprache mit dem Vermieter und Änderung des Konzepts der Schließanlage. Das wird recht teuer.
Darf er, muß nur beim Auszug für den "Rückbau" sorgen.
...der Vermieter ist in den meisten Fällen ein wildfremder Mensch --es existiert keine " Vertrauensbasis " Es besteht IMMER die Gefahr daß der in der Wohnung herum schnüffelt . es können ja noch andre Personen Schlüssel haben ALSO sofort eignen Zylinder rein ..den andren beim Auszug wieder montieren
Privaträume gehören nicht in eine Schließanlage .. wäre eine Einladung für neugierige Vermieter
Das Schloss zur Wohnung darf der Mieter sicherlich auswechseln, aber nicht das Haustürschloss, wenn es noch andere Hausnutzer (nicht: Wohnungsnutzer) gibt.
Vom Haustürschloß habe ich auch nicht gesprochen. Selbstverständlich muß das Haustürschloß drinbleiben.
Niemand kann aber den Mieter hindern, mit zwei Schlüsseln den Weg zu seiner Wohnung zu erschließen.
Da es sich um eine Schließanlage handelt, rate ich aber eben dazu, das Wohnungsschloß (und alle zugehörigen Schlüssel) aufzuheben und beim Auszug wieder einzubauen. Womöglich erscheint es am Ende als Mangel, wenn man nicht mehr mit einem Schlüssel auskommen kann.