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Darf ein Mieter die Miete von der Kaution abziehen?

Frage von Angie2805 Angie2805

Einen schönen guten Morgen!

Unser Mieter hat gekündigt. Nun ist er der Ansicht, seine Miete von der Kaution abziehen zu dürfen. Darf er das? Die Summe der noch anfallenden Mieten und die noch anfallende Nachzahlung für Nebenkosten für das letzte Jahr übersteigt die Kaution sowieso. Außerdem könnte ggf. eine Nachzahlung für die Monate in diesem Jahr anfallen.

Wie sollten wir als Vermieter hier vorgehen?

Liebe Grüße

Angela

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Antworten (14)

  • 12
    Antwort von amdros amdros

    Die Kaution ist nicht für ausstehende Miete gedacht, weder vom Vermieter noch vom Mieter

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Ist natürlich schwer zu sagen, was man jetzt machen kann. Im Zweifelsfall muss man den zivilrechtlichen Weg gehen.

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    So ist es..nur auf dem zivilrechtlichem Weg einzuklagen..leider

    Kommentar von djdeela djdeeladjdeela

    oder sich beim Vermieterbund erkundigen...

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Aber nicht als Vermieter..der ist nur Ansprechpartner für Mieter!!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Und schon wieder ist dies teilweise falsch

    BGH WM 72, 57

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_neu.htm

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Habe unter Rückzahlung der Kaution mir aber besonders das Gerichtsurteil zu Gemüte geführt und dort steht genau das, was ich in meiner Antwort gepostet habe!

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Was falsch ist, ist ja auch , dass der Vermieter das angeblich auch nicht dürfen soll. Er DARF es aber sehr wohl, sowohl während als auch nach der Mietzeit, er MUSS es nur nicht. Richtig ist, dass dies in keinem Fall die Entscheidung des Mieters ist......

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Wir wollen ja nun nicht endlos darüber diskutieren..für mich hat es sich aber aus dem Gerichtsurteil anders lesen lassen..ok? Die Fragestellerin als Vermieterin kann es sich ja selbst durchlesen und ihr Urteil bilden!!

  • 8
    Antwort von Biggi2000 Biggi2000

    Eine Mietkaution dient zur Absicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Ein Mieter kann jedoch seine Mietzahlung nicht mit dem Hinweis verweigern, der Vermieter könne die Kaution als Ersatzmiete benutzen (Oberlandesgericht Frankfurt). Ein Mieter war mit seiner Miete in Rückstand und vertrat die Auffassung, sein Vermieter könne diese ja von seiner Kaution abziehen, da er sowieso darauf einen Rückzahlungsanspruch hätte. Doch die Richter des OLG sahen das anders. Ein Mieter muss seine Miete monatlich in voller Höhe zahlen. Er kann vom Vermieter keine Verrechnung mit der Kaution verlangen.

    Für eine so genannte juristische Aufrechnung gäbe es in diesem Fall keine rechtliche Grundlage, da eine solche Aufrechnung nur mit bereits fälligen Ansprüchen möglich sei. Hier stehe aber noch gar nicht fest, ob der Mieter überhaupt einen Anspruch auf die Rückzahlung seiner Kaution habe. Das ließe sich erst nach endgültigem Abschluss des Mietverhältnisses beurteilen (OLG Frankfurt Az. 2 W 10/04).

    www.finanztipp.de

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    -falls der Mieter jedoch auf seinem Standpunkt beharren sollte , bleibt dir nur der Weg einer Klage auf die rückständigen Beträge, (evtl.Renovierung , Nebenkosten etc.)

  • 4
    Antwort von DrDralle DrDralle

    Also das darf er sicher nicht. Ein Aufrechnen dieser beiden Konten ist erst nach dem Auszug des Mieters rechtens. Ich habe selbst unzählige Fälle gehabt (hier ist das Ö + D Gesetz fast ident), wo der Vermieter den Mieter verklagt hat und a) den Zahlungsbefehl, und b) den Räumungsbescheid ohne Probleme bekommen hat. Auch wenn mir ein derartiges "Aufreiben" überzogen erscheint und die Sinnhaftigkeit nebulos ist, so ist es doch rechtens.

  • 4
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Die Kaution ist in erster Linie für evtl. Schäden bei Vertragsende gedacht und nicht zum abwohnen.

    Außerdem kann doch der Mieter gar nicht über die Kaution verfügen solange das Mietverhältnis läuft.


    Eine Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit gegen Mietausfälle oder um Schönheitsreparaturen durchzuführen, für die eigentlich der Mieter zuständig gewesen wäre. Kündigt ein Mieter seine Wohnung, so kann er deshalb auch nicht die Mietzahlungen vorzeitig einstellen mit der Begründung, die Mieten sollen doch mit der Kaution verrechnet werden. Denn dies ist nicht der Zweck einer Mietkaution. Zieht der Mieter aus, so hat er auch nicht umgehend das Anrecht auf Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter muss zunächst angemessen Zeit haben, um zu prüfen, ob er Ansprüche gegen den Mieter hat.


    Quelle und mehr dazu

    http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/mietrecht-j-l/artikel...

  • 2
    Antwort von Reanne Reanne

    Nein, das darf der Mieter nicht, die Mietzahlung schriftlich anmahnen.

  • 2
    Antwort von smoky smoky

    er darf es nicht aber es ist so, dass wenn mietschulden sind die von der kautuion beglichen werden. zahlt er nun die miete nicht müsst ihr es von der kaution nehmen. ihr könnt dann eure ansprüche erst bei der betriebskostenabrechnung geltend machen.

  • 1
    Antwort von BS3BM BS3BM

    Euer Mieter darf keinesfalls die Kaution "abwohnen", dafür ist sie nicht gedacht. Ich würde den Mieter auffordern, die übliche Miete + NK bis Ende des Mietverhältnisses zu bezahlen, da eine "Verrechnung" mit der geleisteten Kaution nicht erlaubt ist. Falls die nächste Miete nicht pünktlich in voller Höhe eingeht, sofort zum Anwalt (der wird je nach Sachlage Mahnbescheid beantragen oder ggf. fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug von 2 MM und Räumungsklage androhen bzw. ausführen oder Zahlungsklage einreichen).Die Kosten für Anwalt hat er dann auch noch zu bezahlen. Bei solchen Mietern sollte man gar nicht selber rumtun.

  • 1
    Antwort von klara2005 klara2005

    Ich würd erstmal ne Mahnung schreiben...Die Kaution muß solange beim Vermieter hinterlegt bleiben,bis alles geregelt ist...Auszug/renovieren wenns im Vertrag steht,Betriebskostenabrechnung u.s.w. ...

  • 1
    Antwort von parisien parisien

    das darf er nicht. die kaution ist die sicherheit für schäden an oder im mietobjekt. die ausstehende miete anmahnen.

  • 1
    Antwort von philey philey
    1. nein, darf er nicht

    2. er scheint massive Geldprobleme zu haben; versucht mit ihm zu sprechen und eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies ist der einfache Weg, wenn ihr sofort auf eurem Geld besteht, wird er über kurz oder lang Privatinsolvenz anmelden und ihr bleibt auf der Strecke. Auch könnte er aus Frust womöglich noch die Wohnung verwüsten.

    3. Lasst euch in jedem Fall die neue Adresse von ihm (als Kopie der Meldebescheinigung) geben.

  • 1
    Antwort von lama63 lama63

    wuerde sagen ihm alles vorrechnen damit er sieht das die Kaution nicht reicht

  • 0
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Bei Vorliegen eioner Kündigung gibt es in solchen Fällen für mich nur eins: Am vierten Werktag geht der Mahnbescheid raus. Bei ganz hartnäckigen aber solventen Mietern arbeite ich dann ab dem zweiten Monat auch mit Räumungsklage, das ist zwar sinnlos, treibt aber für den Mieter die Kosten in die Höhe...

    Kommentar von BS3BM BS3BMBS3BM

    Das mit dem Mahnbescheid geht ja noch - wenn man ihn selbst ordnungsgemäß ausfüllen kann. Aber eine Räumungsklage setzt erst mal die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen voraus, d. h. eine fristlose Kündigung mit kurzer Räumungsfrist und dann erst bei Nichträumung die Räumungsklage. Diese kann aber durch Zahlung der Mietrückstände abgewendet werden. Der ganze Vorgang ist aber bei erfolgter Kündigung durch den Mieter eher vergeudete Zeit und Mühe. Die Kosten hierfür hat man vorzustrecken und wann und ob man sie wieder bekommt, steht auf einem anderen Blatt. Im vorliegenden Fall ist Mahnbescheid ok, alles andere würde ich sein lassen, sofern der Mieter zum Ende der Kündigungsfrist auszieht - ist meine Meinung.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das geht schon, für meinen Fall hat mein Anwalt inzwischen eine Standardvorlage. Daher schrieb ich ja "bei [...] solventen Mietern"... ;-) Das ist dann eben Lehrgeld von mehreren Tausend Euro...

  • 0
    Antwort von zindagi007 zindagi007

    Die Kaution ist nciht für sowas gedacht, sondern für Schönheitsreparaturen am Haus bzw in der Wohnung. er muss euch miete zahlen und ihr die kaution extra auszahlen, bzw davon die von dem mieter "zerstörten" dinge in der wohnung/Haus reparieren

  • 0
    Antwort von djdeela djdeela

    Mal ganz grob gesehen: Die Kaution würde der Mieter ja sowieso zurückbekommen (sofern in der Wohnung alles in Ordnung ist). Also warum dann nicht einfach von z.B. 600 Euro Kaution = 1 Monatsmiete zu machen. Ob du die 600 Euro jetzt einbehältst, oder er die 600 Euro zahlt und du ihm die 600 Euro Kaution zurückgibst - kommt ja auch +/- 0 raus.

    Falls noch mehr anfällt als die imaginären 600 Euro (Nachzahlung etc), dann muss er das als Differenz natürlich draufzahlen.

    Kommentar von djdeela djdeeladjdeela

    Letztendlich liegt es aber denke ich mal euch als Vermieter, wie ihr das handhaben wollt.

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Ja, und wenn in der Wohnung nicht alles in Ordnung ist?

    Kommentar von parisien parisienparisien

    wenn der mieter dann eigenständig über die kaution verfügen sollte brauchte man ja erst ja keine zu verlangen. er bekommt sie ja eh wieder wenn er auszieht. dideeta dann braucht man doch grob gesehen keine mieverträge.

    Kommentar von djdeela djdeeladjdeela

    Er kann nicht darüber verfügen. Das wäre nur eine "Ausnahmeregelung" wie ich sie gerade dargestellt habe. Und wenn in der Wohnung nicht alles in Ordnung ist, muss der Mieter natürlich dafür aufkommen - in Form von Kautionsabzug. Der einfachste Weg wäre also tatsächlich, dass er ganz normal Miete zahlt, wie gehabt. Wenn er sich dagegen wehrt (was keinen Sinn macht, da ihr im Recht seid), muss vielleicht doch ein Anwalt eingeschaltet werden.

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    So liest sich das schon sinniger... :-)

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