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Darf ein Mieter betsimmte Zahlungen in Bar verlangen? (Putzfrauen Geld)

Frage von weedn weedn

Der Vermieter verlangt jetzt das ich ihm in einem Briefkuvert jeden Monat 15€ für die Putzfrau in den Briefkasten werfen soll. Ich möchte das Geld lieber überweisen um einen Nachweis der übergab zu haben. Darf er von mir verlangen das ich ihm das Geld Bar gebe oder es über einen Briefkuvert überreiche?

Oder habe ich ein Recht darauf dieses Geld genau wie alle anderen Nebenkosten und die Miete per Banküberweisung zu bezahlen?

  1. Behauptet Er schon jetzt das einige "Raten" die eingeworfen hatte nie angekommen wäre
  2. befürchte ich das er die Überweisung nicht will weil er die Putzfrau schwarz arbeiten lässt

Danke für eure Hilfe!

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Antworten (19)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Testwinner Testwinner

    Ich teile deine Befürchtung, dass es sich um Schwarzarbeit handelt.

    .

    Argument für Dich: Geld für die Putzfrau ist eine "haushaltsnahe Dienstleistung", die von der Steuer abgesetzt werden kann. Um diese Zahlung nachzuweisen musst du dem Finanzamt die Ausgabe mit dem Kontoauszug belegen.

    Das kann er wohl schlecht ablehnen.

    Und übrigens, wenn du 15,- Euro in den Briefkasten wirfst, hast du keinerlei Beleg. Er kann behaupten, du hättest nie bezahlt.

  • 6
    Antwort von TalaPran TalaPran

    befürchte ich das er die Überweisung nicht will weil er die Putzfrau schwarz arbeiten lässt

    so sehe ich das auch

    Keine Zahlung ohne Beleg.

  • 3
    Antwort von Lairfey Lairfey

    solltest du ihm das Geld in Bar geben wollen, dann lass dir auf jeden Fall darüber eine Quittung ausstellen, das mit dem "in den Briefkasten werfen" ist ganz und gar nicht okay! Zudem müssten die Kosten für die Flurreinigung in den Nebenkosten enthalten sein und/oder er müsste diese um 15 Euro erhöhen, aber da läuft was nicht richtig. Er hat kein Recht das so zu verlangen, wer weiß ob das Geld überhaupt bei der Putzfrau ankommt.

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    Antwort von critter critter

    Die ganze Sache wirkt nicht ganz koscher. Deshalb verlange von ihm eine Bankverbindung zwecks Überweisung. Vermutlich wirst du sie nie bekommen.

    Ansonsten: Schaff dir einen Quittungsblock an und lass dir jede Barzahlung darauf vom Vermieter quittieren. Verweigert er das Quittieren, kannst du sicher sein, dass die Putzfrau schwarz arbeitet. Und dann: keine Quittung - kein Geld!

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    Antwort von amdros amdros

    Da wäre ich aber mehr als vorsichtig.. auf jeden Fall einen Nachweis verlangen, daß Du es bezahlt hast.

    Deine Vermutung.. an der Steuer vorbei.. sehe ich auch so!!

  • 2
    Antwort von TheKoko TheKoko

    Du musst gar nichts bar bezahlen. du kannst ihm aber das Geld geben und eine Quittung verlangen, dann hättest du einen Nachweiß

    Kommentar von Wapiti64 Wapiti64Wapiti64

    Und NICHT einfach so in den Briefkasten werfen!!!

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    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Du kannst gern bar zahlen gegen Rechnung und Quittung. Allerdings muß der Vermieter auch eine Überweisung akzeptieren, die Du allerdings wegen der Banklaufzeit ein paar Tage früher beauftragen solltest. Einen Einwurf von Bargeld in seinen Briefkasten darf er definitiv nicht verlangen.

  • 1
    Antwort von Apocalypsus Apocalypsus

    Guten Morgen ;)

    folgendes:

    Du hast bei einem Vermieter IMMER die Möglichkeit, dein Geld zu überweisen, zumindest muss er dir die Möglichkeit einräumen.

    Mal angenommen (was nie der Fall sein wird), ein Vermieter hat kein Bankkonto und möchte somit, das du die Miete Bar bezahlst. Kein Ding, aber NUR gegen Quittung. Somit bist du auf der sicheren Seite und er kann im Nachhinein nicht behaupten, das er nichts bekommen hat.

    Fakt ist:

    Entweder überweisen, somit hast du auf deinem Kontoauszug den Nachweis.

    Oder Bar bezahlen, aber NUR gegen Quittung.

    Sollte er nun unangenehm werden oder so etwas in der Art, so wende dich am besten an den Mieter Bund. Die können dir in diesem Fall bestimmt weiterhelfen.

    Lg Apo

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Die Vorhaltung der Mietsache Wohnung ihrem Zwecke entsprechend, also auch auseichend ordentlich obliegt dem Vermieter/Eigentümer. Das kann man im Bürgerlichen Gesetzbuch § 535 ff. nachlesen. Hausreinigung ist eine Pflicht, die eigentlich hierzu gehört, aber zugleich zu den immer-wiederkehrenden Wartungsaufgaben gehören, die nach der Betriebskosten-Umlage-Verordnung auf den Mieter überwälzt werden dürfen, was Vermieter fleißig dann auch tun. Der Vermieter hat nun die Wahl: entweder das Haus wird von den Mietern selbst mit gereinigt (im Turnus-Verfahren), oder aber er bestellt einen Reinigungsdienst, eine Putzfrau oder was auch immer. Die Abrechnung hierfür gehört in die Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter jährlich an die Mieter zu erstellen hat und nicht etwa in einen anonymen Briefumschlag als Barzahlung ohne jede Quittung ihrer Verwendung.

    Hier: Zahlung einfach verweigern und darauf hinweisen, daß Abrechnung hierzu mit der Betriebskostenabrechnung zu erfolgen hat.

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Derartige Zahlungen verweigern. Falls überhaupt mietvertraglich solche Reinigungsarbeiten durch Fremde vereinbart sind, werden sie über die BK-Abrechnung abgerechnet, insofern monatliche Vorauszahlungen erfolgten. Gibt es im MV dazu überhaupt keine Vereinbarung, musst du auch nichts bezahlen. Vermutlich ist es so, dass hier Schwarzarbeit vergütet wird, die du fördern würdest (Steuerhinterziehung!) und damit sogar strafrechtlich belangt werden könntest.

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    Antwort von weedn weedn

    Erst einmal vielen dank für die schnelle Antwort. Im Mietvertrag steht dazu nichts, als ich einzogen bin wurde mir aber gesagt das sich alle Parteien im Haus darauf geeinigt haben. Bisher hatte ich der Putzfrau immer das Geld in Bar geben und mir auf einem Zettel eine Unterschrift geben lassen. Auf einem Konto durfte ich die Überweisung nicht tätigen, warum konnte sie mir nicht erklären, sie konnte aber auch kaum Deutsch. Dann werde ich mal mein Glück beim Vermieter versuchen. Danke!

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Putzen gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die du in deiner Steuererklärung steuermindernd geltend machen kannst.

    Er soll dir eine Rechnung stellen und dann kann er auf der rechnung quittieren, dass er das Geld von dir erhalten hat.

    Aber so?

    in den Briefkasten werfen?

    Nein, mach das nicht, du schreibst die beiden wesentlichen Gründe selbst - und denen ist nichts hinzuzufügen.

    Dabei stellt sich mir sowieso die Frage, was du für Nebenkostenabrechnungen bekommst, die dürften ja auch etwas anders sein, oder???

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    Antwort von redondobeach redondobeach
    1. in ein kuvert und einschmeissen - auf keinen fall!
    2. bei barzahlung "unterschrift für bezahlt" verlangen
    3. banküberweisung wäre hier auf jeden fall der sicherste weg
    4. dürfte da etwas nicht mit rechten dingen zugehen. aufpassen!!!
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    Antwort von schlawiner2430 schlawiner2430

    Er wird die Putzfrau schwarz bezahlen wollen. Du kannstund solltest für jede Zahlung einen Beleg haben. Wenn er es bar will, lass dir eine Quittung geben. Nur in den Briefkasten brauchst du es nicht zu stecken.

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    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Da würde ich an Deiner Stelle eine Liste schreiben und ihn jedes Mal, wenn Du ihm das Geld persönlich gibst, unterschreiben lassen. Somit hast Du auch einen Nachweis.

    Er möchte das mit Sicherheit an der Steuer vorbeilaufen lassen. Was macht die Putzfrau denn eigentlich? Das Treppenhaus? Es ist nämlich die Frage, ob Du das überhaupt bezahlen musst. Was steht denn im Mietvertrag? Ist es da festgehalten?

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Ich würde ihm einfach ein kurzes Schreiben schicken, in dem DU formulierst dass Du aufgrund seiner Behauptung, dass Du nicht regelmäßig für die Putzfrau zahlen würdest diesen Betrag nun bei deiner Miete überweisen wirst.

    Das als Einschreiben/Rüchschreiben versenden.

    Und dann ab den nächsten Monat überweisen.

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    Antwort von mcfiddich mcfiddich

    Verlangen kann er das nicht. Nebenkosten werden überwiesen. Also : Nur per Überweisung! Oder : Wenn ihr euch auf bar einigt, dann 1. schriftlich festhalten (Ergänzung zum Mietvertrag), und 2. nur gegen Quittung.

    Nur in den Briefkasten werfen, würde ich nicht.

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    Antwort von Weberle Weberle

    Wenn im Mietvertrag der Aspekt erhalten ist, dass er du auch Bargeld zahlen musst wenn er es verlangt, dann hat er Recht. Wenn es dort jedoch nicht steht rede mit ihm, wenn er nicht mit sich reden lässt suche dir hilfe.

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    Antwort von Odysseus247 Odysseus247

    Quittieren lassen, wenn es denn unbedingt sein muss. Ansonsten Banküberweisung.

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