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Darf ein Mann Frauensachen und Perücke tragen oder fällt das unter das Vermummungsverbot?

Frage von Carola1963 Carola1963
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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pulsate pulsate

    Bez. Vermummungsverbot muß eine computerunterstützte Biometrie des Gesichts (Verhältnis zwischen Augen/Nase/Mund) möglich sein, damit man bei Demos die Aufnahmen der vielen versteckten Videokameras möglichst schnell gegen die Vormerk-/Verbrecherkartei auswerten kann.

    Kommentar von Carola1963 Carola1963

    Vielen Dank für die sehr gute Antwort. Aber nochmal nachgehakt: Gibt es dafür auch ein Gesetz? Der Hintergrund ist, dass mein Freund von unserem Hausmeister erkannt wurde und der ihn nun anzeigen will. Danke C.

    Kommentar von pulsate pulsate

    Obiges stammt aus einem Gespräch mit einem Polizisten. Ich bin kein Jurist. Gesetzesstelle hab ich gerade gefunden unter
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vermummungsverbot

    Kommentar von Willy123 Willy123Willy123

    Versammlungsgesetz. Vermummungsverbot ist dort enthalten. Auslegung im Einzelfall. In den meisten Fällen ist eine Vermummung anzunehmen, wenn mehr als zwei Sinnesorgane verdeckt sind.

  • 2
    Antwort von soleus soleus

    hä, gehst du damit auf eine Demo?

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    nee, fährt nach Amerika und die wittern gleich BÖÖÖÖSES!

  • 1
    Antwort von Rico77 Rico77

    zeig mal....

  • 1
    Antwort von fraukausw fraukausw

    das fällt nicht unters vermummungsverbot... er würde sich ja nur verkleiden und nicht vermummen...

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    Antwort von lkosn lkosn

    Es gibt keine Gesetze die einem Menschen vorschreiben, was er anziehen darf und was nicht. So darf natürlich ein "Mann" sich als Frau zurecht machen und auch so ausgehen. Wenn das verboten wäre, würde damit das Gesetz, meiner Meinung nach, gegen Artikel 2 GG verstossen und damit das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit einschränken.

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    Antwort von hexenrw hexenrw

    glaube heutzutage ist alles möglich............

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    Antwort von Shayydin Shayydin

    Gute Frage - Immerhin gibt es ja sexualpraktken in dieser Richtung. Vielleicht fällt's auch (solangs inder Öffentlichkeit ist) unter Erregung öffentlichen Ärgernisses.

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