Der Makler bietet neben seinen Maklertätigkeiten auch Hausverwaltungen an. Darf er also für Vermittlungen von Wohnungen eine Provision verlangen oder nicht. In der Ausschreibung bei immonet steht, dass eine Courtage fällig ist. Ich bin momentan noch nicht sicher, ob er die Wohnung, die er mir vermieten will auch für den Hauseigentümer verwaltet. Ich will ihn auch nicht mit der Nase draufstoßen, denn der Makler und der Inhaber scheinen sich recht gut zu kennen. Würde gerne jetzt schon wissen, was ich ggf. sagen kann.
Darf ein Makler Courtage verlangen
Antworten (6)
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2Antwort von
TremorTremor
Außerdem verlangt das Wohnungsvermittlungsgesetz zum Schutz der Mietinteressenten, dass der Makler grundsätzlich unabhängig sein muss. Das heißt, dass eine Vermittlungsgebühr ungerechtfertigt ist, wenn der Makler mit dem Eigentümer oder der Verwaltungsfirma in bestimmter Weise "verbandelt" ist. lies mal hier http://www.gomopa.net/Finanzforum/Immobilien/Provision-Wann-der-Makler-Courtage-verlangen-kann.html
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2Antwort von
WolfRichterWolfRichter
Für die Vermittlung von Wohnungen, die er nicht verwaltet, darf er eine Courtage verlangen.
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ObelhicksObelhicks
der makler darf für wohnraum eine courtage von bis zu 2 monatsmieten zzgl. mehrwertsteuer verlangen. dieses recht erlischt wenn es sich um wohnungen aus dem eigenen hausverwaltungspool handelt.
begriffe wie "verbandelt" sind ungenau und nicht zutreffend.
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rudi05rudi05
ja natürlich,das ist legal und es gibt auch gesetzliche Grundlagen dafür,er muß ja auch von was leben können
herzlichen Dank, das war genau die richtige Information
die ich gesucht habe, nebst Gerichtsaktenzeichen
bitte gern geschehen