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Darf ein Listenhund als Welpe frei herumlaufen ?

Frage von ArinaLeandra ArinaLeandra

Hallo ihr Lieben :D Ich habe mal wieder eine Frage an euch was das Thema ,, American Stafford'' betrifft. Es wird ja auf allen Seiten daraufhin gewiesen das ein Listenhund immer an der Leine sein muss wenn man mit ihm spazieren geht und das man unter 18 einen solchen Hund garnicht ohne Begleitung ausführen darf. Jetzt stellt sich mir die Frage : Wie ist das bei einem Welpen dieser Art ? Der Hund ist ja da noch klein und kann ja nicht viel anrichten muss er da auch an der Leine geführt werden oder kann ich einfach den Hund loslassen ? Was ich auch dazu noch wissen möchte : Kann ich mit dem Hund auch spazieren gehen ( ich bin 15) oder muss trotzdem ein Erwachsener dabei sein ? Ich weiß das der Hund auslauf brauch und wenn er groß ist das ich mich auch darum kümmern muss ( nicht das ihr denkt ich will oder interessiere mich nur für ihn wenn er klein ist ). Achja und bitte gebt mir einfach eine Antort auf die Frage(n) ^^ ein : So einen Hund kannst oder wirst du eh nicht bekommen und ich würde dir nicht raten einen solchen Hund dir anzulegen könnt ihr euch sparen ^^ Ich wills nur wissen ... Also DANKE im vorraus

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Antworten (8)

  • 10
    Antwort von Keri83 Keri83
    1. Find ich es generell schwachsinn mit den Listenhunden, alle hunde einer rasse werden über einen kamm geschert, nur weil einer unsachgemäß erzogen wurde.
    2. du darfst ihn auch als welpe nicht von der leine lassen ausser auf privatgrundstück.
    3. darf nur derjenige mit dem hund spazieren gehen, der schrips dafür hat und dessen name da drauf steht.
    4. lasst euch nicht unterkriegen von kampfhundhassern...
    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Könnt man täglich pro Antwort ein DH vergeben, dann würd das DH für diese Antwort auf meinem Tagesplan stehen! :-)

  • 2
    Antwort von fischerhundefan fischerhundefan

    Die Frage ist so nicht zu beantworten. Denn um überhaupt einen Hund dieser Rasse zu besitzen, bedarf es einer Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde.Lies selbst, aus Hundeverordnung Sachsen:

    § 5 Haltung gefährlicher Hunde (1) Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller 1. das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, 3. das Bestehen einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweist, 4. in den dem Halten dienenden Räumlichkeiten und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterbringung ermöglicht, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird. Die Erlaubnis kann befristet und unter Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.

    Diese Gesetze haben die Städte, Behörden und Innenministerien erlassen, weil einige wenige Hundebesitzer sich leider nicht an die moralischen und gesellschaftlichen regeln gehalten haben und es schlimme Unfälle mit Todesfällen gegeben hat. Ich persönlich finde es sehr schlimm, dass es notwendig geworden war, den besten Freund des Menschen derart "an die Kette zu legen" ....

    Kommentar von James131 James131James131

    Waren da nicht auch Tierschuetzer aktiv beteiligt und haben Unfug gut geheissen? Zum anderen was die Kritik von einigen wenigen angeht ... selbst, wenn ich den zugrunde gelegten Statistiken glaube, dann muesste wohl eine ganz andere Hunderasse am die Kette gelegt werden. Die Unfaelle und Todesfaelle einiger nicht auf den (Landes- und Bundes-)Listen stehenden Rassen sind selbst bei wohlwollender Betrachtung erheblich hoeher. Ob da jemand moralische Skrupel hat die gesellschaftlichen Regeln wirklich durchzusetzen? Ich finde es bedenklich, dass so ziemlich jeder Hund, der einen Angehoerigen oder ein Kind anfaellt ersteinmal ein "Kampfhund" ist, selbst, wenn sich bei genauer Betrachtung herausstellt, dass es sich um eine ganz alltaegliche Hunderasse handelt. Das nenne ich Doppelmoral und als Erklaerung fuer das Verbot einzelner Rassen fuer geistig nicht besonders Hoch. In der zwischenzeit gibt es sehr gute Statistiken aus einigen Bundeslaendern bezueglich der angeblich so boesen Rassen, die komischer Weise besagen, dass es eben NICHT von der Rasse abhaengt, sonderm vom Halter. Nur kenne ich eben keinen Tierschuetzer oder moralisierenden Hundefreund, der sich ernsthaft und konsequent an eine uralte Forderung erinnert und die mal durchsetzen will, dass naemlich ein allgemeiner Sachkundenachweis fuer JEDEN Hundehalter erforderlich ist. Dafuer moraliseieren diese ja lieber

    Kommentar von fischerhundefan fischerhundefanfischerhundefan

    Moin James131, Du argumentierst emotional anstatt sachlich. Ja, es wurden Vertreter der Hundelobby angehört. Diese "Hundeleute" (ich nenne mit Absicht keine Vereine) hatten die Chance ihre Vorschläge einzubringen und vorhandenes mit auszuarbeiten. Mehr nicht. Der Erlass für diese Gesetzte liegt in der Hand der Innenministerien und diese sind politisch ausgerichtet und müssen das Allgemeinwohl regeln/schützen. Ich stimme Dir zu, dass es unsinnig ist, so etwas an bestimmten rassen fest zu machen, allerdings darf dabei nicht vergessen werden: die Todesfälle wurden von diesen Hunden der bestimmten Rassen verursacht. Seit geraumer Zeit werden die beteiligten Hunderassen bzw. Mischlinge, die an behördlich bekannten Beissvorfällen beteiligt sind rassespezifisch gelistet. "Man" arbeitet an einer Statistik um dann das Gefahrhundegesetz anzupassen! Nur dafür müssen erst einmal genügend Daten zusammen getragen werden. Im übrigen spricht man in Fachkreisen ;-) nicht von Kampfhunden, sondern von Gefahrhunden bzw. gefährlichen Hunden hier mal ein Beispiel für Dich aus Schleswig-Holstein: Am 1. Mai 2005 ist das Gefahrhundegesetz (GefHG) mit seinen wesentlichen Bestimmungen in Kraft treten. Es löst die bis dahin geltende Gefahrhundeverordnung ab.

    Neben allgemeinen Grundpflichten für den Umgang mit Hunden aller Rassen (z.B. Anleinpflicht an Orten mit erhöhtem Publikumsverkehr), regelt das GefHG vor allem den Umgang mit sogenannten gefährlichen Hunden.

    Gefährliche Hunde i. S. des GefHG sind:

    • Hunde der Rassen:

    • American Staffordshire-Terrier

    • Staffordshire Bullterrier

    • Bullterrier

    • Pitbull-Terrier

    • Mischlinge dieser Rasse

    • Hunde, die im Einzelfall auffällig geworden sind:

    • Hunde, die gesteigert aggressiv oder gefährlich sind

    • Hunde, die einen Menschen gebissen haben

    • Hunde, die wiederholt Menschen anspringen

    • Hunde, die ein Tier gebissen haben

    • Hunde, die unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen

    Kommentar von chynah chynahchynah

    gehören die Rottweiler da nicht auch noch zu??? Sind meines Wissens doch auch "Listenhunde"

    Kommentar von fischerhundefan fischerhundefanfischerhundefan

    Hallo chynah, man ist bemüht das Wort Listenhund sowie das Wort Kampfhund aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entfernen, da es gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verstößt! Es gibt keine Listenhunde, wie es auch keine Kampfhunde gibt. Es gibt Hunde und Gefahrhunde (Abkürzung für gefährliche Hunde) Rassehunde, sowie gemischtrassige Hunde können sowohl als auch sein - nur müssen das erst mal wieder alle Bundesländer umformulieren, naja und bekanntlich sind Behörden ja nicht sie schnellsten.... Rottweiler zählen in Schleswig - Holstein nicht von vornherein (sollte ein Rottweiler "aktenkundig" werden, gilt er als gefährlicher Hund, aber erst dann) zu den Gefahrhunden und solange ihre Halter Sorge tragen, dass es auch so bleibt, wird sich das nicht ändern. Es liegt an jedem selbst.... wie immer ;-)

  • 2
    Antwort von Jademuschel Jademuschel

    Die Zucht solcher Listenhunde ist verboten. Wenn Du solch einen Hund in Deutschland erwirbst, machst Du Dich mit strafbar. Nur zu Deiner Info.

    Ich finde es allerdings auch alles Panikmache. Jeder Hund kann meines Erachtens zur Bestie werden. Alles eine Frage der Prägung und Erziehung.

    Kommentar von ArinaLeandra ArinaLeandra

    Die Zucht solcher Hunde ist verboten ? Seit wann das denn ??? Hab ich noch nicht gehört. Naja ich will im Moment noch keine Hunde dieser rasse züchten dazu bin ich 1. zu jung und 2 hab ich noch nicht so viele Erfahrungen mit der zucht und naja 3. bin ich dafür im moment noch garnicht bereit ^^. Ich bin auch deiner meinung das man aus allen Hunden eine bestie machen kann aber was solls .. wir können sowas ja nicht ändern -.- LG danke

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Sorry. Dachte das wäre in ganz Deutschland der Fall.

    Bei uns in NRW ist es auf jeden Fall so.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Hier noch eine interessante Seite dazu.

    http://www.canis.info/hund/rasseliste.htm

    Kommentar von fischerhundefan fischerhundefanfischerhundefan

    Die Zucht dieser Hunde und deren Mixe ist seit vielen Jahren bereits verboten, wie kommst Du an einen Welpen? Du hälst Dich doch nicht etwa in einer kriminellen Szene auf? nur mal sorgenvoll gefragt ;-) lies hier die Hundeverordnung für Sachsen: http://www.hundehaftpflicht-info.de/sachsen.htm das gefahrhundegesetz für dein Bundesland hättest auch selber finden können grins

    § 2 Zuchtverbot (1) Es ist verboten, Hunde nach § 1 Abs. 2 für die Zucht zu verwenden. (2) Es ist verboten, durch Zuchtauslese Hunde mit gesteigerter Aggressivität zu züchten.

    Kommentar von Neufiliebe NeufiliebeNeufiliebe

    äähh wo willst du denn deinen Welpen herkriegen,wenn die Zucht dieser Hunde verboten ist? Wenn die Zucht verboten ist, dann gbt es auch keine legalen Welpen.

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Richtig. So ist das.

    Deswegen ist die Besteuerung dieser Hunde ja auch so enorm hoch.

    Kommentar von fischerhundefan fischerhundefanfischerhundefan

    DH Neufiliebe, genau das fragte ich mich auch gerade....

    Kommentar von BlackCloud BlackCloudBlackCloud

    Was meint ihr, warum so viele Staff-Welpen im Tierheim landen? Weil illegal gezüchtet und die Kleinen vom Amt beschlagnahmt worden sind ...

  • 2
    Antwort von Baiana Baiana

    Das Thema "Listenhunde" wird in allen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Einige Bundesländer sind komplett wieder weg davon (Berlin z.B., wenn ich mich nicht irre), andere sind extrem rigoros (Bayern z.B.).

    Wenn Du einen Hund hast, der in Deinem Bundesland als gefährlicher Hund gelistet ist, dann brauchst Du in den meisten Fällen einen Wesenstest (wenn der Hund älter ist).

    Unabhängig von der Hunderasse und vom Alter musst Du alle Hunde, die nicht vom Leinenzwang befreit sind (abhängig vom Bundesland) an der Leine führen, es sei denn, Du bist auf speziellen Hundewiesen - dort müssen auch gelistete Hunde nicht an die Leine.

    .

    Wenn Du mehr Infos brauchst, dann wende Dich mal an http://www.dogforum.de Die sind gut in solchen Fragen. :-)

    Kommentar von James131 James131James131

    Es gibt eine bundesweite gesetzliche Regelung, die mit einem einfachen Blick in die Bundesgesetze zu beantworten sind, dafuer benoetigt niemand ein kostenpflichtiges Forum.

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    ? Soweit ich informiert bin, ist das Dogforum kostenlos.

    Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Das ist Ländersache: http://de.wikipedia.org/wiki/Rasseliste

    Erst informieren, dann korrigieren. :-)

    Kommentar von James131 James131James131

    Fuer American Saffordscher Bundeseinheitlich geregelt. Schlechtes Forum UND schlecht informiert ... aber gute Werbung ... g oder wo gilt Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde ?? und wo das Deutsche Tierschutzgesetz? Also noch schlechter als das, was Du da als Expertin behautest geht nicht

    Kommentar von James131 James131James131

    Im uebrigen, nur weil was im Netz steht, ist es nicht wahr ;-) und wenn mich korregieren kannst, dann nur zu :-D

    Kommentar von Baiana BaianaBaiana

    Ach weißt Du, ich hab nach bestem Wissen und Gewissen geantwortet. Wenn Du sagst, dass das so nicht stimmt, dann wirst Du Deine Gründe dafür haben - das ist für mich jedenfalls kein Grund, nun ewig im Netz zu suchen, um Dich zu widerlegen.

    Dass Du offenbar eine andere Erfahrung mit dem Dogforum gemacht hast als ich, ist Deine persönliche Sache - jedem seine Meinung. Ich halte es für ein sehr gutes Forum, das mir lange Jahre lang super gut in allen Hundefragen helfen konnte, in dem ich eine Menge Spaß hatte und in dem ich mehr gelernt hab, als in all den Hundebüchern zusammen, die ich verschlungen hab.

    :-)

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    DH!für dich,dass du so viele Gedanken machst,machen sich oft nicht mal Erwachsene.

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    Antwort von James131 James131

    Du darfst grundsaetzlich gar keinen Hund fuehren, wenn Du das 16. Lebensjahr nicht vollendet hast. Das ist gesetzlich geregelt.Jedenfalls gilt dies in der BRD und der Republik Oesterreich. Die Hundehaltung gilt fuer die Rasse an sich, dies bedeutet ab Geburt bis zum Tod, also auch fuer Welpen, ob ich das persoenlich gut finde oder nicht, ist eine andere Sache.

    Kommentar von chynah chynahchynah

    das war aber mal anders. Damals, als ich meine Hündin bekommen habe, galt die Regelung erst bei Hunden ab 6 Monaten

    Kommentar von Miezmaunz MiezmaunzMiezmaunz

    Ich glaube das mit dem welpenalter nicht. Hat mir unser hiesiges ordnungsamt auch so nicht bestätigen können. Auch die sagten was von 6 Monaten bis einem Jahr! Vielleicht ist das ja in jedem bundesland anders, aber in NRW gilt das jedenfalls nicht.

    Kommentar von James131 James131James131

    Ich hab den Grundsatz genannt, dass jede Ordnungsbehoerde das ein wenig anders handhabt ist der kommunalen Selbstverwaltung geschuldet, ja. Was unstrittig sein sollte ist, dass ohne Aufsicht kein Kind oder Jugendlicher am Hund sein sollte unabhaengig von der Rasse

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    Antwort von Miezmaunz Miezmaunz

    Gute Frage! Aber dann müsste man Schwerverbrecher ja auch vorsorglich im Kinderknast aufwachsen lassen!! Ich würde es nicht tun und jeder, der mir diesbezüglich was anderes paukt, bek. es mit meiner Standpauke zutun!! Mein Gott...es sind BABYS !!!!! Auch Hi..er war mal eins! (Achtung, in diesem Satz könnte Sarkasmus versteckt sein) !!!

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    Antwort von Proxx Proxx

    warum sollst du den mit 15 nicht ausführen dürfen? versteh ich nicht

    Kommentar von ArinaLeandra ArinaLeandra

    Naja weil dieser Hund auch als ,,Kampfhund'' abgestempelt wird und es gewisse Vorlagen gibt wie man diese Hunde halten sollte und was man beachten muss und bla und keks ..

    Kommentar von Proxx ProxxProxx

    achso, alles klar, da hab ich wieder was gelernt xD

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