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Darf ein Linienbus an der Haltestelle blinken und sofort rausfahren?

gefragt von crittercritter am 28.08.2007 um 17:27 Uhr

Wenn Autos bis auf wenige Meter hinter ihm sind, haben diese fast gar keine Ausweichmöglichkeit mehr. Die Busfahrer machen das auch oft, wenn nur 1 einziges Auto auf ihrer Fahrbahn unterwegs ist. Die halbe Sekunde hätten sie ja wohl noch warten können. Andere Verkehrsteilnehmer fahren doch auch nicht einfach schlagartig raus (bis auf ein paar Deppen), aber bei Busfahrern beobachte ich das wirklich häufig. (Bitte nicht Fahrplan als Argument angeben.)

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Linienbus x 9 von Haltestelle losfahren x 1

Knowledge
beantwortet von Knowledge am 28. August 2007 17:30
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Nein. Sie müssen dann (wie auch Kranken- und Feuerwehrwagen im Einsatz) die nötige Sorgfalt waltten lassen. Es gab schon entsprechende Urteile, bei denen der seitlich anfahrende PKW-Fahrer "obsiegt" hat.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. August 2007 17:28
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die Blinkpflicht besteht und den Bussen ist auch Vorfahrt zu gewähren, allerdings können sie nicht auf Teufel komm raus losfahren. Übrigens kenne ich das auch uns ärgere mich jedesmal.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 28. August 2007 17:30

Das ist es ja eben, die anderen Verkehrsteilnehmer gewähren ihnen ja die Vorfahrt, warum dann diese Rausdrängelei! Das hätten sie doch gar nicht nötig. Die fahren raus, wenn schon ein Auto NEBEN ihnen ist!

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 28. August 2007 17:43

Busse haben NICHT pauschal Vorfahrt !

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 28. August 2007 18:07

Wenn sie aus der Haltebucht rausfahren wollen und den Blinker gesetzt haben dann haben sie Vorfahrt. Allerdings dürfen sie es nicht erzwingen, also ein Auto abdrängen.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 29. August 2007 17:24

Und genau darum ging es mir. Zack - raus aus der Parkbucht, egal, was neben ihm ist oder nicht ist.


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 28. August 2007 17:33
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Bis vor einiger Zeit (glaube ca 1 Jahr, weiss nicht genau) war es so geregelt, das anfahrende Busse immer Vorfahrt hatten. Die neue Regelung besagt aber, das Busse warten müssen, wie andere auch. Ich lege es allerdings nicht drauf an, sind irgendwie größer als mein Golf... Zu beachten ist allerdings noch, das man an haltenden Bussen nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren darf. Wissen viele auch nicht.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 28. August 2007 18:08

Die Schrittgeschwindigkeit gilt nur bei Gefahrenpunkten und nur bei eingeschalteter Warnblinkanlage, also nicht an jeder Haltestelle.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 28. August 2007 20:40

... und, was viele auch nicht wissen und bei breiten Straßen unsinnig erscheint, auch für den Gegenverkehr.

Kommentar von 470ad11dd16fe8f86dc8138decccb0c5smallturbojoergi am 28. August 2007 20:46

@DerAufbereiter : In Deiner Antwort ist ein Fehler ; An haltenden Bussen ist nur dann mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren , wenn der Bus die Warnblinkanlage an hat . Dann aber ist in beiden Richtungen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt . Die Busfahrer dürfen aber nicht willkürlich die Warnblinkanlage einschalten , das ist nur an bestimmten , gefährlichen , Haltestellen vorgeschrieben . Auch noch wichtig : Busse , die mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfahren , dürfen nicht überholt werden bis sie stehen .

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 28. August 2007 21:35

Diese Bushaltestellen sind - meistens am "Fahrplanpfosten" - mit einer geb-roten "Bauchbinde" gekennzeichnet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 28. August 2007 21:29
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Sie müssen blinken und Du musst sie rausfahren lassen, aber selbstveratändlich entbindet das die Fahrer in keiner Weise von der Pflicht zur Rücksichtnahme.

Allerdings beobachte ich auch bei anderen Autofahrern sehr häufig diese Krankheit, wenn sie etwa auf der Autobahn beim Spurwechsel den Blinker erst dann setzen, wenn sie schon die Lenkung betätigen.


CrazyDaisy
beantwortet von CrazyDaisy am 28. August 2007 18:12
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Wusstest Du nicht, dass Busfahrer eine Rücksichtslosigkeitsprüfung ablegen müssen? Sorry, liebe Busfahrer, aber manche Eurer Kollegen tun wirklich so!

Kommentar von 2a96701186bf29458cb4c59d606fbbd9smallSnuffi am 28. August 2007 21:22

Anders kommen sie aber aus der Haltestelle nicht heraus.


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 28. August 2007 17:56
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Autofahrer haben dem Bus die Ausfahrt aus einer Haltebucht zu ermöglichen. Das haben leider die meisten Autofahrer in der Fahrschule überhört oder mangels Interesse am öffentlichen Nahverkehr vergessen.


anonym
beantwortet von maxxx am 28. August 2007 19:31
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Nein! Bei einem Unfall zieht er den Kürzeren!


anonym
beantwortet von babba am 28. August 2007 19:20
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Linienbussen ist die Ausfahrt aus Haltestellen und der Spurwechsel zu ermöglichen.Nötigenfalls ist anzuhalten.Geregelt lt. §20 der deutschen Straßenverkehrsordnung. Natürlich darf ein Bus nicht ohne jede Rücksicht losfahren. Aber bedenke! In dem Bus sind alle nicht angeschnallt! Rollstühle,Kinderwagen, alte Menschen. kommt es zu einem Unfall und der Bus muß aus diesem Grunde bremsen fallen die Menschen . Folgen sind schwerste verletzungen!Der Busfahrer weiß das immer.Der Autofahrer sieht nur sich selbst-angeschnallt in seinem Golf. der schuldige Autofahrer der den Bus nötigt zu bremsen wird bestraft wegen gefährlichen Eingriff in Str.Verkehr. Transportgefährdung.Nötigung usw. des weiteren sind die Verkehrsbetriebe mit Anwaltskanzleien liiert die spezialisiert sind auf derlei Konflikte. Die BVG Berliner Verkehrs Bertriebe unterhalten eine eigene Rechtsabteilung und einen Juztiziar. das und der $ 20 reichen im allgemeinen aus. lasst den Bus fahren. an der nächsten Haltestelle seid ihr eh an ihm vorbei.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 29. August 2007 17:22

Hier ging es nicht ums Vorfahrt erschleichen, sondern einfach um die Rücksichtslosigkeit von vielen Busfahrern. Man darf ja eh nur ganz langsam an ihm vorbei. Und außerdem ging es um eine Parkbucht für den Bus und nicht seine Haltestelle am Straßenrand.

Kommentar von babba am 30. August 2007 01:37

die Frage war grundsätzlich-ob ein Linienbus nach dem setzen des Fahrtrichtungsanzeigers sofort losfahren darf.diese Frage ist damit beantwortet. Er darf!Und Parkbuchten gibt es nicht sondern nur unterschiedliche Bauarten von Haltestellen gemäß Stvzo.


anonym
beantwortet von rama25 am 28. August 2007 18:24
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Manchmal stehst Du als Autofahrer im toten Winkel hinter einem Bus, so daß er Dich nicht sehen kann. Meistens aber erzwingen sie mit dem Recht des Stärkeren die Vorfahrt. Im Zweifelsfalle: Der Klügere gibt nach.

Kommentar von 683cd8be911c3897e982ad9db4016ba4smallcritter am 29. August 2007 17:21

Darum geht es ja: Wenn man aber nicht mehr kann, weil man neben ihm ist?! Da nutzen auch keine 10 km/h was.


wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 28. August 2007 18:20
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Ein Linienbus hat in aller Regel die Ausmaße eines Möbelwagens. Diesen zu übersehen ist schon eine wahre Kunst. Wer dazu einen haltenden Bus vor sich hat, der sollte OHNEHIN besonders vorsichtig heranfahren, da wird das schlichte Ausscheren kaum wirklich ins Gewicht fallen. Allenfalls bei Verkehrssündern!


anonym
beantwortet von kardfahrer am 6. Juli 2009 00:47
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Moin wir Busfahrer haben nicht umbedingt Vorfahrt, aber es muß uns ermöglicht werden aus der Bucht zu Fahren. Siehe STVO § 20 Absatz 5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Das heißt slso du must dein Fahrzeug immer zum Stehen bringen können den Satz kenn wohl jeder. Ich muß dazu sagen das auswertige Verkehrsteilnehmer Busse nicht Rauslassen Ich Fahre in HH und Hamburger Fahrer sind da echt freundlicher.


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