░critter░ am 28.08.2007 um 17:27 Uhr
Wenn Autos bis auf wenige Meter hinter ihm sind, haben diese fast gar keine Ausweichmöglichkeit mehr. Die Busfahrer machen das auch oft, wenn nur 1 einziges Auto auf ihrer Fahrbahn unterwegs ist. Die halbe Sekunde hätten sie ja wohl noch warten können. Andere Verkehrsteilnehmer fahren doch auch nicht einfach schlagartig raus (bis auf ein paar Deppen), aber bei Busfahrern beobachte ich das wirklich häufig. (Bitte nicht Fahrplan als Argument angeben.)

Nein. Sie müssen dann (wie auch Kranken- und Feuerwehrwagen im Einsatz) die nötige Sorgfalt waltten lassen. Es gab schon entsprechende Urteile, bei denen der seitlich anfahrende PKW-Fahrer "obsiegt" hat.

die Blinkpflicht besteht und den Bussen ist auch Vorfahrt zu gewähren, allerdings können sie nicht auf Teufel komm raus losfahren. Übrigens kenne ich das auch uns ärgere mich jedesmal.
░critter░ am 28. August 2007 17:30 Das ist es ja eben, die anderen Verkehrsteilnehmer gewähren ihnen ja die Vorfahrt, warum dann diese Rausdrängelei! Das hätten sie doch gar nicht nötig. Die fahren raus, wenn schon ein Auto NEBEN ihnen ist!
DerAufbereiter am 28. August 2007 17:43 Busse haben NICHT pauschal Vorfahrt !
Hunley am 28. August 2007 18:07 Wenn sie aus der Haltebucht rausfahren wollen und den Blinker gesetzt haben dann haben sie Vorfahrt. Allerdings dürfen sie es nicht erzwingen, also ein Auto abdrängen.
░critter░ am 29. August 2007 17:24 Und genau darum ging es mir. Zack - raus aus der Parkbucht, egal, was neben ihm ist oder nicht ist.

Bis vor einiger Zeit (glaube ca 1 Jahr, weiss nicht genau) war es so geregelt, das anfahrende Busse immer Vorfahrt hatten. Die neue Regelung besagt aber, das Busse warten müssen, wie andere auch. Ich lege es allerdings nicht drauf an, sind irgendwie größer als mein Golf... Zu beachten ist allerdings noch, das man an haltenden Bussen nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren darf. Wissen viele auch nicht.
Hunley am 28. August 2007 18:08 Die Schrittgeschwindigkeit gilt nur bei Gefahrenpunkten und nur bei eingeschalteter Warnblinkanlage, also nicht an jeder Haltestelle.
... und, was viele auch nicht wissen und bei breiten Straßen unsinnig erscheint, auch für den Gegenverkehr.
turbojoergi am 28. August 2007 20:46 @DerAufbereiter : In Deiner Antwort ist ein Fehler ; An haltenden Bussen ist nur dann mit Schrittgeschwindigkeit vorbeizufahren , wenn der Bus die Warnblinkanlage an hat . Dann aber ist in beiden Richtungen nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt . Die Busfahrer dürfen aber nicht willkürlich die Warnblinkanlage einschalten , das ist nur an bestimmten , gefährlichen , Haltestellen vorgeschrieben . Auch noch wichtig : Busse , die mit Warnblinklicht eine Haltestelle anfahren , dürfen nicht überholt werden bis sie stehen .
Diese Bushaltestellen sind - meistens am "Fahrplanpfosten" - mit einer geb-roten "Bauchbinde" gekennzeichnet.

Sie müssen blinken und Du musst sie rausfahren lassen, aber selbstveratändlich entbindet das die Fahrer in keiner Weise von der Pflicht zur Rücksichtnahme.
Allerdings beobachte ich auch bei anderen Autofahrern sehr häufig diese Krankheit, wenn sie etwa auf der Autobahn beim Spurwechsel den Blinker erst dann setzen, wenn sie schon die Lenkung betätigen.

Autofahrer haben dem Bus die Ausfahrt aus einer Haltebucht zu ermöglichen. Das haben leider die meisten Autofahrer in der Fahrschule überhört oder mangels Interesse am öffentlichen Nahverkehr vergessen.

Wusstest Du nicht, dass Busfahrer eine Rücksichtslosigkeitsprüfung ablegen müssen? Sorry, liebe Busfahrer, aber manche Eurer Kollegen tun wirklich so!
Andreas Pueschel am 28. August 2007 21:22 Anders kommen sie aber aus der Haltestelle nicht heraus.

Ein Linienbus hat in aller Regel die Ausmaße eines Möbelwagens. Diesen zu übersehen ist schon eine wahre Kunst. Wer dazu einen haltenden Bus vor sich hat, der sollte OHNEHIN besonders vorsichtig heranfahren, da wird das schlichte Ausscheren kaum wirklich ins Gewicht fallen. Allenfalls bei Verkehrssündern!
Manchmal stehst Du als Autofahrer im toten Winkel hinter einem Bus, so daß er Dich nicht sehen kann. Meistens aber erzwingen sie mit dem Recht des Stärkeren die Vorfahrt. Im Zweifelsfalle: Der Klügere gibt nach.
░critter░ am 29. August 2007 17:21 Darum geht es ja: Wenn man aber nicht mehr kann, weil man neben ihm ist?! Da nutzen auch keine 10 km/h was.
Linienbussen ist die Ausfahrt aus Haltestellen und der Spurwechsel zu ermöglichen.Nötigenfalls ist anzuhalten.Geregelt lt. §20 der deutschen Straßenverkehrsordnung. Natürlich darf ein Bus nicht ohne jede Rücksicht losfahren. Aber bedenke! In dem Bus sind alle nicht angeschnallt! Rollstühle,Kinderwagen, alte Menschen. kommt es zu einem Unfall und der Bus muß aus diesem Grunde bremsen fallen die Menschen . Folgen sind schwerste verletzungen!Der Busfahrer weiß das immer.Der Autofahrer sieht nur sich selbst-angeschnallt in seinem Golf. der schuldige Autofahrer der den Bus nötigt zu bremsen wird bestraft wegen gefährlichen Eingriff in Str.Verkehr. Transportgefährdung.Nötigung usw. des weiteren sind die Verkehrsbetriebe mit Anwaltskanzleien liiert die spezialisiert sind auf derlei Konflikte. Die BVG Berliner Verkehrs Bertriebe unterhalten eine eigene Rechtsabteilung und einen Juztiziar. das und der $ 20 reichen im allgemeinen aus. lasst den Bus fahren. an der nächsten Haltestelle seid ihr eh an ihm vorbei.
░critter░ am 29. August 2007 17:22 Hier ging es nicht ums Vorfahrt erschleichen, sondern einfach um die Rücksichtslosigkeit von vielen Busfahrern. Man darf ja eh nur ganz langsam an ihm vorbei. Und außerdem ging es um eine Parkbucht für den Bus und nicht seine Haltestelle am Straßenrand.
die Frage war grundsätzlich-ob ein Linienbus nach dem setzen des Fahrtrichtungsanzeigers sofort losfahren darf.diese Frage ist damit beantwortet. Er darf!Und Parkbuchten gibt es nicht sondern nur unterschiedliche Bauarten von Haltestellen gemäß Stvzo.