Frage von onename 12.11.2010

Darf ein lehrer Zettel vorlesen?

  • Hilfreichste Antwort von Emma1000 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    e sgibt sicher kein gesetz für genau diesen fall. vielleicht gibt es eines, dass ein lehrer einen schüler nicht bloßstellen darf. aber das weiß ich nicht. es ist jedenfalls egal, ob ein schüler den unterricht gestört hat oder nicht, es ist eine absolute sauerei, wenn der lehrer einen zettel vorliest, wo womöglich noch etwas sehr persönliches draufsteht.

  • Antwort von erdbeere85 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    warum sollte er das nicht dürfen? Er verstößt damit gegen kein Gesetz

  • Antwort von Grobi310 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Er dürfte schon, gibt kein Gesetz, dass das verbietet...aber es würde schon Charakterschwäche des Lehrers zeigen, der sowas macht!

  • Antwort von askrenegade 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn ein Name - also ein Adressat - draufsteht und er zusammengaflten ist, dann fällt der Zettel unter das Briefgeheimnis und darf bestimmt nicht vorgelesen werden... :P

  • Antwort von Aronphoenix 13.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wenn der Zettel nicht grade irgendwo vershclossen ist, dann ist es zumindest keine Straftat.

  • Antwort von asyali 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Wieso sollte er nicht. Während des unterrichts hast du die verpflichtung seinem Unterricht zu folgen. Und er hat das recht dich für einzuwiderhandeln zu ermahnen und dich zu belehren. Dem zufolge hätte auch auf dem zettel nichts darauf zustehen was nicht zum Unterricht gehört. Also nix mit Privatrecht

  • Antwort von diroda 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja darf er. Nur was in einem verschlossenem Briefumschlag mit Name und Adresse ist, darf er nicht vorlesen.

  • Antwort von ulfxxx 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich würd sagen ja. selber schuld sozusagen :D. ich hab mal iwas drauf geschrieben, herr soundso =schwuchtel, dann hat son streber den zettel dem lehrer gegeben...der sah ziemlich getroffen aus :D

  • Antwort von monamaria 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    das machen die meistens zur Abschreckung. Damit jeder merkt, wie peinlich so eine Sache werden kann.

  • Antwort von Silbermond2002 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber eigentlich müsste das unter das Briefgeheimnis fallen, also nein...

  • Antwort von DragonTrival 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    warum sollte es denn verboten sein? ;)

  • Antwort von DerGlueckliche 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    klar denke ma schon kommt nur shit wenn da was privates draufsteht^^

  • Antwort von Soycoo 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Interessante frage, ich denke eigt. nein... aber würdes ach gerne mal genauer wissen!

  • Antwort von Nerdworld 21.12.2010

    Bullshit. Sogar eine Postkarte ist ein Brief. Sicherheitshalber einen Namen vorne drauf schreiben, damit fällt der Zettel unter das Briefgeheimnis, und schaut euch mal Artikel 10 des Grundsetztes an, zum Thema vorlesen von Zetteln. Der Lehrer darf nur Zettel einziehen, muss sie aber am Ende des Schultages UNGELESEN zurückgeben.

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