Ich wollte fragen ob ein Lehrer eine Klassenarbeit wiederholen lassen darf, wenn er glaubt, dass ein Schüler geschummelt hat es aber nicht weiß? (Die Lehrerin weiß auch nicht wer es war).
Darf ein Lehrer soetwas?
Antworten (12)
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LondonerNebelLondonerNebel
Ich halte es auch pädagogisch für sehr fragwürdig, nur auf einen bloßen Verdacht hin eine Klassenarbeit zu wiederholen! Es könnte ja schließlich genauso gut möglich sein, dass nicht geschummelt wurde und sich die Schüler nur gut auf die Arbeit vorbereitet haben...
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stahlhartstahlhart
stell dir vor:EIN LEHRER DARF DAS,und stell dir vor der lehrer ist der boss und hat das sagen,falls es sich noch nicht herum gesprochen hat bin ich bereit dir darüber auskunft zugeben.lehrer sind deine vorgesetzten denen haste respekt zu zollen
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LondonerNebelLondonerNebel Wo leben wir denn? Diesen blind obrigkeitshörigen Quatsch sollte man eigentlich löschen!
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KaiserschuetzeKaiserschuetze
Ja, das darf er! Sieh es einfach als Möglichkeit, eine zweite Chance zu bekommen und die Note zu verbessern.
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altermann58altermann58
Freu dich - du kannst noch etwas bis zur Wiederholung lernen.
In meinen Augen macht der Lehrer sich die Sache unnötig schwer. Doppelte Arbeit! Für vielleicht einen oder zwei Chaoten!
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ErtzlungertiErtzlungerti
Nein. Er hat ja keine Beweise. Und wenn dann würde der oder die eine mit einer 6 o.ä. bestraft werden.
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FifiDogFifiDog
wenn die lehrerin nicht weiß wer es war, woher wisst ihr dann das geschummelt wurde?
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xXxLQxXx Sie sagte, dass ein paar Mädchen aus unserer Klasse ihr es gesagt haben. Die Mädchen haben aber keine Namen genannt.
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BonnyBunnyBonnyBunny
Ja Lehrer dürfen das..wenn sie nicht genau wissen wer..dann wird die Aufgabe halt wiederholt..also Lernen und net Schummeln..
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VictoriaHearts NEIN!
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altermann58altermann58 Begründung?
Ich weiß auch nicht wo die Mädchen das gesehen haben sollen. Ich habe in der Arbeit z.B. nicht von schummeln gesehen, außerdem saß ein Lehrer im Raum der auch nichts gesehen hat. Deswegen weiß ich nicht warum die Lehrerin dem Lehrer nicht glaubt.
Ich würde die Sache mit dem Vertrauenslehrer besprechen! Die Sache wäre vor allem den Schülern gegenüber sehr unfair, die definitiv nicht geschummelt haben und sich schlimmstenfalls bei einer Wiederholung verschlechtern könnten. Außerdem gibt es den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten", also ohne Beweise keine Strafe!