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Darf ein Lehrer persönlichen Gründe mit in die Noten einbeziehn?

Frage von xfiiiehx xfiiiehx

habe ein wenig stress mit dem guten mann-aus privaten gründen jetzt will er meine gute zwei auf eine vier herabsenken wegen "verhalten" geht das?

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Antworten (18)

  • 4
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Tja, früher gab es dafür die Kopfnoten! Aber die Note in einem Unterrichtsfach soll ausschließlich die objektive Leistung widergeben und nicht, wie tief ein Schüler dem Lehrer in den Hintern gekrochen ist!

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    Antwort von Gewitterblume Gewitterblume

    dürfen nicht, aber machen ja! Auch wenn lehrer einen "Umschlag" von Eltern bekommen für ihre Kinder, dann sind das auch persönliche Gründe warum diese Kinder dann so gute Noten haben.

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Gegen Noten kann man Widerspruch einlegen. Benotete Klassenarbeiten sind z. B. Urkunden mit denen man vor Gericht ziehen kann.

    Noten dürfen nicht als Strafen für unangepasstes Verhalten missbraucht werden. Dagegen sollte man sich wehren.

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    Antwort von icke01 icke01

    Er darf nur das Verhalten in der Schule bewerten und muss das auch begründen. Wenn Du gar nicht mit ihm klar kommst, rede mal mit dem Klassenlehrer oder dem Vertrauenslehrer. Oder Deine Eltern müssen mal mit ihm sprechen.

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    Antwort von Jademuschel Jademuschel

    Die mündliche Note zählt ja zu 50% mit. Und wenn Dein Verhalten während seines Unterrichts schlecht ist, Wird er dir dafür eine 6 geben. Und nach Adam Riese ist 6+2=8 und 8:2=4

    Also völlig korrekt

    Kommentar von xfiiiehx xfiiiehx

    wenn er mich nachmittags auf der straße sieht (außerhalb der schulzeit) wenn ich mich nicht "diszipliniert" verhalte..was hat das mit meiner verhaltensnote zutun?!

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    @Jademuschel: So dürfen Lehrer nicht ihre Noten errechnen. Eine Mathematiknote wird auch nach Adam Riese nicht aus dem Verhalten des Schülers errechnet.

    Kommentar von Vivivo VivivoVivivo

    außerdem kann ja das verhalten schlecht sein und die mündliche beteiligung gut... solche gibt es die langweilen sich im unterricht und machen scheiß sind aber tzd noch gut

    Kommentar von Jademuschel JademuschelJademuschel

    Also, davon das er dich auf der Straße bei einem undiszipliniertem Verhalten gesehen hat, war ja nicht die Rede von, oder?

    Und natürlich geht das Verhalten im Unterricht mit in die Note ein.

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    Antwort von Lotta1 Lotta1

    Nur dann, wenn er das berufliche vom privaten genervt sein, auseinander halten kann! generell muss es aber einen erheblichen Leistungsrückstand oder Abfall zur Grundlage haben, eine Störung reicht alleine nicht aus!

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    Antwort von BVB93 BVB93

    ich weiss zwar nich was mit persönlichen problemen gemeint ist,aber sollte dein Verhalten ihm Gegenüber respektlos oder ähnliches sein, so kann er deine 2 auf eine 4 ändern ...

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    Antwort von nissili nissili

    Natürlich nicht.Er muß dich nach deinen Leistungen benoten.

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    Antwort von xfiiiehx xfiiiehx

    er ist der schulleiter

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    Antwort von Naza09 Naza09

    solange die privaten gründe in der freizeit und nicht in der unterrichtszeit anfallen - nein

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    Antwort von bitmap bitmap

    In welchem Fach?

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    Antwort von dddaviddd dddaviddd

    NEIN darf er nicht Schule = nicht Privates Leben

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    Antwort von Uli74 Uli74

    nicht wirklich, er hat das private vom schulischen zu trennen. letzter Ausweg geht da eigentlich nur, beschwerde beim Schulleiter

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    Antwort von Vivivo Vivivo

    nein.. das verhalten kann er eben nur in arbeits und sozialverhalten einwirken lassen...

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    Antwort von KingBo KingBo

    darf er nicht... wenn er es aber will wird er aber einen weg finden...

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    Antwort von actrosgun actrosgun

    Privat zählt nicht zu den schulischen leistungen , maximal bei deinem Schulweg , d.h. Zuhause->Schule->Zuhause , umwege von der Schule zählen zum Schulweg

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    Antwort von deluxe69 deluxe69

    natürlich

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    Antwort von Razor123 Razor123

    darf nicht kann schon

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