Darf ein Lehrer noch Unterschriften von meinen Eltern fordern, obwohl ich 18 bin?

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Hallo Jossy2005,

Gratulation zu Deiner ersten Frage, die ist nicht einmal so ganz eindeutig zu beantworten.

Da steht doch in der Verordnung zur Sicherstellung der Verlässlichen Schule nach § 15a des Hessischen Schulgesetzes vom 21. Juli 2006, tatsächlich drin:

§ 16 Information der Eltern und der volljährigen Schülerinnen und Schüler

...

(7) Die Regelungen über die Information von Eltern in den Absätzen 2 und 5 gelten entsprechend auch für Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler bis zu de ren Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern die Schülerin oder der Schüler dem nicht widersprochen hat. Hierüber sind die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, durch die Schule hinzuweisen. Der Hinweis ist in der Schülerakte zu vermerken, ein eventueller Widerspruch ist zur Schülerakte zu nehmen. Über den Widerspruch sind die Eltern von der Schule zu informieren

wenn man das einmal etwas großzügiger auslegt, wie es der Lehrer vielleicht macht, könnte er das Einholen der elterlichen Unterschrift als Information betrachten und es wäre sogar rechtens.

Sachen gibt es, die gibt es gar nicht.

EF2

.

Ich danke Dir für den Stern.

Sobald du 18 Jahre bist außer in der USA wo es 21 Jahre ist darfst du alles unterschreiben und da kann dein Lehrer nichts dagegen machen egal was er sagt. Du darfst alles alleine unterschreiben und dein Lehrer hat da kein Wörtchen mitzureden wer es unterschreibt.

der USA? Dativ feminin Singular ist falsch.

Die USA stehen im Plural, maskulin

... außer in den USA ...

Eindeutig nein!

du könntest ja auch ausgezogen sein oder deine eltern am anderen ende der welt wohnen...volljährig ist volljährig und deine eötern ham mit dir nix mehr zu tun in der hinsicht

Solange der Volljährige Unterhaltsberechtigt ist, ist er Nachweispflichtig. Ob er Ausgezogen ist oder nicht. und das bis min. 21 Jahre(Bei Schule oder Ausbildung), Beii Studium noch länger. Erste Bildungsweg zählt.

ist das ein katholisches Internat ? :D

Nein, Spaß bei Seite, darf er nicht, du bist voll Geschäftsfähig oder bist du entmündig worden und hast ein Vormund vom Gericht gestellt bekommen ? :D

Darauf kommt es nicht an. Der Lehrer in der Berufsschule kann auch eine Unterschrift vom Arbeitgeber verlangen, auch wenn der Lehrling 20, 21 oder 22 Jahre alt ist. Es kommt darauf an, was im Vertrag, Gesetz oder der Verordnung steht.