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darf ein lehrer jemanden eine strafaufgabe aufgeben, wenn man nichts getan hat ???

Frage von Celii135 Celii135

DArf er das?

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Antworten (9)

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    Antwort von RolfHoegemann RolfHoegemann

    Ja - darf er als Kollektivstrafe.

    Trifft es nur einzelne, dann muss derjenige, der wirklich "nichts gemacht hat" glaubhaft beweisen, das er "wirklich" nichts damit zu tun hatte. Und wenn er das nicht kann - Pech gehabt. Es wird denjenigen schon nicht umbringen.

    Leute - warum macht Ihr nicht einfach mal das, was ein Lehrer sagt? Warum hat ein Lehrer denn immer in Euren Augen automatisch unrecht? Entschuldigung, das musste einfach mal gesagt werden.

    Kommentar von LarsB LarsB

    Hallo,

    "Warum hat ein Lehrer denn immer in Euren Augen automatisch unrecht?". Ich könnte sie auch Fragen, warum Schülern nie geglaubt wird?! Das musste endlich mal gesagt werden! Denn soetwas kann ich nicht ab!

    Kommentar von RolfHoegemann RolfHoegemannRolfHoegemann

    Es passiert aber wohl doch häufiger, das Lehrer ungerechtfertigt angezweifelt werden als Schüler. Schon, wenn Du es mal prozentual siehst - auf 30 Schüler pro Klasse kommt ja immer nur ein Lehrer.

    Kommentar von Komori KomoriKomori

    Ich bin selbst Schülerin und muss sagen, dass ich es weit öfters erlebt habe, dass ein Schüler gelogen hat, dass sich die Balken biegen, als das ein Lehrer aus welchen Gründen auch immer ungerecht Strafen verteilt hat. Und wenn dies der Fall ist, kann man immer noch zum Klassenlehrer, Vertrauenslehrer oder Jahrgangsstufenleiter gehen. Oder mit dem Lehrer direkt reden.

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    Antwort von katrinsinn katrinsinn

    Der Lehrer wird schon seinen Grund dafür haben. Und warum sollte es das nicht dürfen??

    Kommentar von LarsB LarsB

    Hallo katrinsinn,

    dies darf er laut der BASS nicht. Dies gilt, je nach Aufgabe, als "unwürdige" Arbeit.

    Kommentar von LarsB LarsB

    Hallo katrinsinn,

    dies darf er laut der BASS nicht. Dies gilt, je nach Aufgabe, als "unwürdige" Arbeit. Zudem ist das Strafarbeiten generell Verboten. (Quelle liefer ich nach)

    Kommentar von katrinsinn katrinsinnkatrinsinn

    Okee,kann sein.

    Kommentar von soust soustsoust

    BASS gilt doch nur in NRW, soweit ich sehe. Woher willst Du wissen, dass es um dieses Bundesland geht? Strafarbeiten sind überall verpönt, bei berechtigtem Anlass muss ein Schüler "nacharbeiten". Ob der Anlass berechtigt war, kann man der Frage nicht entnehmen.

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    Antwort von akinom123 akinom123

    na klar wenn du KEINE Hausaufgaben gemacht hast...

    Kommentar von ghost1337 ghost1337ghost1337

    verdammt, du warst schneller ^^

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    Antwort von regideur regideur

    Also wenn Du Deine Hausaufgaben nicht gemacht hast darf er das. Sonst macht es einfach keinen Sinn.

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    Antwort von Lakenfeld Lakenfeld

    wenn man nichts getan hat war man faul und muß eine Strafaufgabe machen.

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    Antwort von romeo27 romeo27

    ein lehrer darf alles das musst du dir merken .-))

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    Antwort von soust soust

    Wenn "nichts getan" heißt, dass der Schüler hausaufgabenmäßig nichts getan hat oder eine Lernkontrolle oder sonstige von ihm abzuliefernde Arbeit verweigert hat, ist der Lehrer im Recht. Ansonsten beantwortet sich die Frage wohl von selbst....

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    Antwort von ranke41 ranke41

    Solange du nicht ohne ende an der Strafaufgabe sitzen musst, darf er das

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    Antwort von LarsB LarsB

    Nein! Dies darf er generell nicht! Er darf dich die Stunde nacharbeiten lassen! Mehr nicht! Bitte mehr Infos (Aufgaben)!

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