Meine Antwort (meine subjektive Meinung) dazu ist folgende: Mit dem "Vor-die-Tür-stellen" eines Schülers oder einer Schülerin verletzt der (die) Lehrer(in) die Aufsichtspflicht. Es könnte sein, dass der (die) Schüler(in) einfach "abhaut", d. h., einfach weggeht, ohne dass dies der Lehrer bemerken würde. Eine Schulordnung abschreiben und auswendig lernen würde sicher keinem Schüler schaden, wenn diese Schulordnung tatsächlich von der Behörde, den Eltern- und Schülervertretern genehmigt worden ist. Strafaufgaben gibt es in dieser Form in der Schule nicht. Wenn der Schüler oder die Schülerin wirklich gegen die Schulordnung verstoßen hat und dies auch zugibt, würde eine Art "Hausaufgabe" - nicht "Strafaufgabe" - oder eine Gedächtnisübung nicht schaden. Er würde dadurch nur in seinem Lerneifer gefestigt. Und dass freilich die Klingel oder der Gong die Stunde beendet und nicht der Lehrer oder die Lehrerin, das dürfte wohl klar sein, insoferne die Schuluhr überhaupt stimmt. Die Stunden und Pausen sind in der Schule genau festgelegt, und wenn der Lehrstoff in einer Stunde nicht ganz durchgebracht wurde, dürften die Schüler höchstens freiwillig in den Pausen die restliche Arbeiten noch fertig machen.
Sämtliche DH