Frage von ralf88 10.07.2009

Darf ein Lehrer in der ganzen Schule den Namen verbreiten, wenn es zum Unterrichtsauschluss kommt

  • Antwort von steffi12345 10.07.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wenn du deinen sohn richtig erzogen hättest und nicht alles durch gehen lassen hättest wäre es gar nicht erst so weit gekommen,pack dich mal an deiner nase...finde die rektorin hat recht es den anderen zu sagen damit die anderen vorgewarnt werden und es nicht nachmachen!

  • Antwort von crohnie2 10.07.2009
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, das ist kein Rufmord, das ist das Hausrecht und das hat als Grundlage die Hausordnung und wenn man die nicht befolgt..... Ich gehe mal davon aus, dass dein Sohn nicht wegen rülpsen auf dem Schulhof verdonnert wurde, oder?

  • Antwort von Keviiin 10.07.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ja wenn er sich daneben benommen hat

  • Antwort von EGon42 10.07.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Sie nach ihren Gründen fragen - und Deinen Standpunkt deutlich machen.

    Im Zweifel wäre auch eine Beschwerde möglich. Auch Rektoren haben noch Chefs über sich.

    Aber ich könnte mir vorstellen, dass sie sich etwas dabei gedacht hat.

  • Antwort von KriLu 10.07.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    sich an die schulaufsichtsbehörde wenden, das muss wirklich nicht sein. wir sind nicht mehr im mittelalter, wo man sich auf den hof stellt und die neuigkeiten des königs rausposaunt, auch wenn er aus seinen fehlern lernen soll

  • Antwort von Madflash 10.07.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Oha, das ist echt fieß. Wenn dein Sohn dadurch gemobbt wurde, würde ich dann die verklagen

  • Antwort von hundeversteher 15.11.2012

    Was hat Dir den Dein Sohn erzählt warum er 3 Tage spazieren gehen darf?

    Wenn Du es nicht weißt warum, dann hast Du auch nicht Deinen Hintern zu der Rektorin bewegt und Sie mal danach gefragt?

    Spricht ja jetzt voll für Dich "Wenn Du so" um das Wohl Deines Sohnes soooo besorgt bist !

  • Antwort von Novalion 02.01.2010

    Kommt drauf an:

    • stimmt es überhaupt, dass die Rektorin sich in jede Klasse gestellt und gesagt hat, dass dein Sohn suspendiert wurde? Woher kommt diese Info? ;)

    • weswegen wurde dein Sohn suspendiert? Sowas passiert nicht bei kleineren Vergehen, da muss schon Gewalt, Diebstahl oder ähnliches vorgefallen sein - und das auch wiederholt. Suspendiert wird man nicht eifnach mal so.

    • wenn das Vergehen zB Gewaltdelikte beinhaltete, also andere Schüler betroffen waren/sind, ist es durchaus gerechtfertigt, das öffentlich zu machen. Solche Schüler haben nichts in einer sozialen Gemeinschaft zu suchen und den betroffenen Schülern gibt diese Information wieder etwas Sicherheit -> der Schläger kommt erstmal nicht mehr.

    Ohne genaue Infos kann man deine Frage also nicht beantworten. Grundsätzlich aber hat die Schulleitung das Recht, Schüler vom Unterricht auszuschließen und das auch öffentlich zu machen.

    Achja: für den "Rufmord" dürfte dein Sohn selbst gesorgt haben. Und wenn du unbedingt die Schuld bei jemand anderem suchen möchtest, schau dich mal bei den Erziehungsberechtigten um. Von alleine wird niemand zum Soziopathen ;)

  • Antwort von Raiden 10.07.2009

    das sit schon fies von der rektorin aber wenn wir nich wissen was vorgefalln ist ist es schwer sich eine meinung zu bilden

  • Antwort von funtastic 10.07.2009

    sprich mit dem Rektor und dem Lehrer

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!