feldkiesel am 24.07.2009 um 18:54 Uhr
Dass bei Texten und Bildern, die für Arbeitsblätter o.a. verwendet werden, die Quellen angegeben werden, ist klar. Was ist mit YouTube-Videos oder Musikstücken - wenn ich sie nicht herunterlade, sondern direkt übers Netz laufen lasse?
Darf ich sowas verwenden oder ist diese Art der Nutzung rechtlich verboten?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte. :-)
Für die Verwendung von urheberrechtlich geschützem Material für den Unterricht, also für das Kopieren, gibt es meines Wissens nach Sonderregelngen. Die müssten Schulen eigentlich bekannt sein. Was das Anschauen von z.B. Youtube-Videos oder anderen Onlineangeboten im Unterricht angeht, kann das nicht verboten sein. Man darf ja im Unterricht auch Fernsehen schauen oder Radio hören.
Theoretisch ist es definitiv verboten. Also falls du ne Prüfungsstunde hast würde ich es nicht machen ^^
Wir werden in mehreren Fächern mehr oder weniger 1:1 von Wikipedia unterrichtet, wenn du verstehst... Als Unterrichtmittel zur unterstützung macht das bestimmt nichts
feldkiesel am 24. Juli 2009 19:05 Oh mein Gott - das ist extrem hart. :-(
Habt ihr dem Lehrer schon mal gesagt, dass das ziemlich billig ist und ihr es euch in kürzerer Zeit auch selbst durchlesen könnt? ;-)
ja so läufts ja quasi, ist "nur" Kunst und Designgeschichte und wenn wir Bilder sehen wollen gehen wir dann auf Wikipedia, weil diese Bilder dann sicher in der Prüfung vorkommen ;)
Also die Schüler würden dich garantiert nich anzeigen.

ich glaube für die meisten texte und bilder brauchst du eine genehmigung aber wo kein kläger da kein richter

allein schon dir ein youtube video (musikvideo) anzugucken,dass nicht vom interpreten hochgeladen wurde ist strafbar