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Darf ein Lehrer im Unterricht Material aus dem Internet verwenden?

gefragt von feldkieselfeldkiesel am 24.07.2009 um 18:54 Uhr

Dass bei Texten und Bildern, die für Arbeitsblätter o.a. verwendet werden, die Quellen angegeben werden, ist klar. Was ist mit YouTube-Videos oder Musikstücken - wenn ich sie nicht herunterlade, sondern direkt übers Netz laufen lasse?

Darf ich sowas verwenden oder ist diese Art der Nutzung rechtlich verboten?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte. :-)

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anonym
beantwortet von hjfried am 25. Juli 2009 15:39
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Hilfreichste Antwort

Für die Verwendung von urheberrechtlich geschützem Material für den Unterricht, also für das Kopieren, gibt es meines Wissens nach Sonderregelngen. Die müssten Schulen eigentlich bekannt sein. Was das Anschauen von z.B. Youtube-Videos oder anderen Onlineangeboten im Unterricht angeht, kann das nicht verboten sein. Man darf ja im Unterricht auch Fernsehen schauen oder Radio hören.


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anonym
beantwortet von Julierainbow am 24. Juli 2009 18:57
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Theoretisch ist es definitiv verboten. Also falls du ne Prüfungsstunde hast würde ich es nicht machen ^^


anonym
beantwortet von wiewaslos am 24. Juli 2009 18:58
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Wir werden in mehreren Fächern mehr oder weniger 1:1 von Wikipedia unterrichtet, wenn du verstehst... Als Unterrichtmittel zur unterstützung macht das bestimmt nichts

Kommentar von 5ebea3a505c66f53d30c42c47daaf77bsmallfeldkiesel am 24. Juli 2009 19:05

Oh mein Gott - das ist extrem hart. :-(

Habt ihr dem Lehrer schon mal gesagt, dass das ziemlich billig ist und ihr es euch in kürzerer Zeit auch selbst durchlesen könnt? ;-)

Kommentar von wiewaslos am 24. Juli 2009 19:18

ja so läufts ja quasi, ist "nur" Kunst und Designgeschichte und wenn wir Bilder sehen wollen gehen wir dann auf Wikipedia, weil diese Bilder dann sicher in der Prüfung vorkommen ;)


anonym
beantwortet von MaleCinderella am 24. Juli 2009 18:56
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Also die Schüler würden dich garantiert nich anzeigen.


KingBo
beantwortet von KingBo am 24. Juli 2009 18:56
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ich glaube für die meisten texte und bilder brauchst du eine genehmigung aber wo kein kläger da kein richter


Tobic
beantwortet von Tobic am 24. Juli 2009 18:55
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allein schon dir ein youtube video (musikvideo) anzugucken,dass nicht vom interpreten hochgeladen wurde ist strafbar


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