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Darf ein Lehrer Handy wegnehmen, obwohl die Eltern dagegen sind ?

Frage von Franzii99 Franzii99

Hallo,
Heute wollte mir meine Freundin in der Pause etwas kurz auf ihrem Handy zeigen, dummerweise ist in der Zeit ein Lehrer ins Klassenzimmer gekommen und hat ihr das Handy sofort abgenommen und zu ihr gesagt, dass sie es am Freitag wieder haben kann.
Allerdings wollen ihre Eltern, dass sie immer nach dem Unterricht erreichbar ist. Das hat meine Freundin auch versucht dem Lehrer zu erklären und ihm sogar gesagt, dass er bei ihren Eltern anrufen und nachfragen kann.
Aber der Lehrer ist stur geblieben und hat nicht mit sich reden lassen.
Was kann sie bzw. ihre Eltern denn jetzt tun? Ihre Eltern können jedenfalls nicht wegen einem Handy einfach mal so in die Schule kommen (insgesammt ca. 1h Fahrt + Zeit in der Schule).
Und darf ein Lehrer eigentlich das Handy für so lange Zeit wegnehmen, wenn die Eltern dagegen sind?
Bitte keine persönlichen Meinungen wie "Pech gehabt" oder "Warum benutzt ihr ein Handy in der Schule?"
Es wäre auch gut, wenn ihr Links, Paragraphen, etc. habt.

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Antworten (9)

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Um dir den betreffenden Paragraphen nennen zu können, müsste man wissen, in welchem Bundesland du wohnst. Die Schulgesetze sind überall unterschiedlich.

    Im Fall einer solchen Erziehungsmaßnahme ist bindend, was in der Schulordnung steht. Damit haben sich auch ihre Eltern über die an der Schulkonferenz teilnehmenden Eltern einverstanden erklärt.

    Die Maßnahme ist angemessen, der Lehrer könnte das Handy sogar für länger konfiszieren, wenn das so drinsteht. Ob die Eltern einverstanden sind, ist vollkommen irrelevant. Um die Fahrt zur Schule zu umgehen, wäre es eine Möglichkeit, anzurufen und mit dem Lehrer zu sprechen. Sinn des Durchdieelternabholenlassens ist nämlich meist eine Klärung der Sachlage. Dann könnte deine Freundin das Handy am Freitag vielleicht doch persönlich abholen. Zumindest an der Schule meines Sohnes wird das so gehandhabt, damit die Eltern, die weiter weg wohnen, nicht extra fahren müssen.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Hey, danke. Reicht es auch aus, wenn ihre Eltern nur mit dem Sekretariat (oder wer auch immer ans Telefon geht) telefonieren?
    Achso und wir wohnen in Bayern

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Den Paragraphen hast Du ja schon bekommen. Ich denke, die Eltern sollten mit dem Lehrer sprechen, das kann aber von Schule zu Schule unterschiedlich sein.

    Die Sache ist, ihr hättet auch Fotos oder Filme machen können, das kann der Lehrer nicht feststellen. Darum ist es ganz in Ordnung, wenn ein eingeschaltetes Handy eingezogen wird.

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    Antwort von kayo1548 kayo1548

    Ein Handy generell verbieten ist nicht erlaubt, jedoch kann es wabgenommen werden wenn damit der Unterricht o.ä- gestört wird. Natürlich muss es wieder zurückgegeben werden oft am selben Tag oder in schweren Fällen auch länger.

    Dies gilt als "erzieherische Maßnahme" und ist in den SChulgesetzen der Bundesländer zu finden. Du musst also im entsprechenden Schulgesetz deines Bundeslandes nachschauen.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    ja genau das habe ich auch gefunden, aber wie ist es, wenn die Eltern dagegen sind, dass es bis Freitag abgenommen wird? Achja, wir wohnen in Bayern, falls es hilft.

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    Ja das hilft, da die Verordnungen ja in jedem Bundesland etwas anders sind ;)

    Bayrisches Schulgesetz Art 56 (5)) (5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.

    Ob die Eltern dafür oder dagegen sind spielt keine Rolle

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Ok, ich hatte gedacht, weil es ja eigentlich eine erzieherische Maßnahme ist und die Eltern die Erziehungsberechtigen sind, dass die Eltern da etwas machen können. Schließlich ist es auch an vielen anderen Schulen so, dass Lehrer die Handys so lange behalten, bis die Eltern es abholen (was aber in diesem Fall nicht geht)

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    Teilweise wird es zwar unter Ordnungs- und erzieherische Maßnahmen "abgelegt", aber es dient ja pirimär auch dazu eine geeignete Unterrichtsatomsphäre zu schaffen.

    Wäre ja auch iwie doof wenn Eltern da überall mitreden könnten, weil dann würde sich ja jeder iwo beschwerden und ein Unterricht wäre unmöglich. Aber natürlich sollen Lehrer auch keine Alleinherrscher sein, deshalb gibt es ja auch Gestze die genau regeln was wer machen darf und machen muss.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Ok, aber Nachmittags nach der Schule hat man ja keinen Unterricht und da finde ich es schon sehr doof, wenn die Lehrer einem dann so in die Freizeit eingreifen und die Eltern absolut keine Möglichkeiten haben meine Freundin zu erreichen

    Kommentar von TypMitTastatur TypMitTastaturTypMitTastatur

    Mein Beileid, hier in Bayern solltest du froh sein, dass du nicht noch mit einem Stock geschlagen wirst.

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    Antwort von vayyn vayyn

    Ja, darf er. wenn Handys in der schule verboten sind, und in eurer Schulordnung steht, das die konsequenz ist, dass es konfisziert wird, dann darf er das durchziehen. Auch bis Freitag. Wenn sich ihre Eltern beschweren, werden die auch nichts anderes hören.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    und woher weißt du das?

    Kommentar von vayyn vayynvayyn

    Ich gehe auch zur Schule. Und ich weiß das Schulordnungen gelten ;)

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    ach ne, aber eine genaue Quelle wäre trotzdem schön ;)

    Kommentar von vayyn vayynvayyn

    Die schulordnung deiner Schule habe ich im Moment nicht vorliegen. Da musst du dich selber informieren. Wenn das da steht, dann geht es klar. Bei uns wird es gemacht. Wenn Eltern ihre Kinder auf die Schule schicken, dann akzeptieren sie auch die Schulordnung, da können sie schlecht im Einzelfall sagen "nee, das wollen wir jetzt nicht". Und nein, da habe ich keine Quelle. Das sagt mir mein "Rechtsgefühl"

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    Antwort von Demian1955 Demian1955

    Der Lehrer darf ein Handy für die Dauer des Unterrichts konfiszieren, aber nicht für eine Woche!

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    Ja, meistt schon. Nur in schweren Fällen kann auch ein längeres einbehalten gerechtfertigt sein

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Uns was sind schwere Fälle?

    Kommentar von kayo1548 kayo1548kayo1548

    Höngt auch wieder von der Schulordnung ab^^ Je nach Gesetz gibt es da auch gar keine große Differenzierung, da müsste man sich dann ggf wieder auf bereits gefällte Entscheidungen (Gerichtsurteile) stützen um eine etwaige Aussage machen zu können.

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    Antwort von user1225 user1225

    Die Eltern sollten da anrufen und es dem lehrer sagen!

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    Antwort von xHuskyx xHuskyx

    Dein Lehrer darf, wenn er dich vorher gewarnt hat. Wie z.B ,,Packst du bitte das Handy weg!?´´ Und deine Eltern können dagegen sein aber macht nix, sie müssen es schliesslich wieder abholen.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Er hat sie nicht gewarnt, er hat es einfach abgenommen. Und bei uns ist es nicht so, dass Eltern das Handy abholen müssen, normalerweise bekommen das die Schüler wieder. Und wie ich schon geschrieben habe, abholen können es ihre Eltern nicht

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    Antwort von LucieTommy LucieTommy

    Was sagen denn die Bestimmungen der Schule? Sind Handys in der Schule generell erlaubt oder verboten? Wenn sie generell verboten sind, dann hat Deine Freundin Pech gehabt, fürchte ich.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Man kann keine Handys generell an Schulen verbieten, man kann nur verbieten, dass sie angeschaltet sind.
    Und so ist das auch bei uns

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    DA wäre ich mir nicht so sicher. Wieso sollte man es nicht generell verbieten können?

    Ähm, mal davon abgesehen: was wolltest Du ihr denn an dem AUSGESCHALTETEN Handy zeigen???

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Ok, andersrum, sie wollte Dir was zeigen, aber das Grundproblem bleibt: Ihr habt also tatsächlich gegen die Schulordnung verstoßen. Vor allem, wenn das womöglich nicht das erste Mal war, kann ich den Lehrer schon verstehen und bezweifle auch, dass Ihr irgendeine Handhabe findet, um das früher als angesagt zurück zu bekommen.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    es ist aber das erste Mal, dass sie erwischt wurde.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Sorry, aber ich glaube ich habe dich missverstanden, ich hatte es so verstanden, dass du meinst, dass Handys, egal ob an oder aus, in der Schule verboten wären.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Franzi, das hast Du schon richtig verstanden, ich bin nämlich tatsächlich nicht sicher, ob man das nun darf oder nicht... Ist aber ja egal, bei Euch jedenfalls nicht der Fall, hattest Du gesagt.

    Das Problem ist nun: Ihr habt also tatsächlich gegen die Vorschrift verstoßen, das Handy war an. Da dürfte der Lehrer natürlich das Recht haben, das Handy zu konfiszieren. Glaube nicht, dass sich dagegen was machen lässt, mit welcher Begründung auch?

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Begründungen gibt es genug, z.B.:
    Sie hat eine recht komplizierte Busverbindung und wenn einer Verspätung hat, verpasst sie den Nächsten .
    Ihre Eltern wollen dann auch informiert werden.
    Oder es könnte auch sonst viel auf dem Weg passieren und man sollte dann die Möglichkeit habe, jemanden zu informieren.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Franzi, ich tu jetzt mal so, als wäre ich der Lehrer, ok?

    Also... sie sagt, sie braucht das Handy und auch ihre Eltern wollen, dass sie es immer dabei hat. Dann würde ich als Lehrer fragen, ob sie das nicht vorher gewusst hat, bevor sie das Handy abgeben musste. Wusste sie natürlich. Ja, warum hast Du dann gegen die Regeln verstoßen, obwohl Du wusstest...

    Siehst Du, dass der Lehrer diese Argumente locker abschmettern könnte?

    Er könnte auch sagen, ja nun, es soll ja auch eine Strafe sein, und bei Strafe liegt der SINN ja darin, dass es unangenehm ist...

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    Unangenehm definiere ich in diesem Fall aber so, dass meine Freundin in den falschen Zug eingestiegen ist, weil er falsch angeschrieben war, und ihre Eltern nicht erreichen konnte. Dann musste sie Ewigkeiten auf den nächsten Zug zurück warten und anschließend auf den in ihre Nähe. Von dort ist aber kein Bus mehr gefahren und sie musste dann noch laufen. Bis sie Zuhause war, war es spät nachts und die Eltern hatten sich natürlich totale Sorgen gemacht und sind auch sofort am nächsten Tag zur Schulleitung. Nun ja der Lehrer hat anscheinend mächtigen Ärger bekommen und meine Freundin hat ihr Handy wieder. Aber trotzdem keine schöne Geschichte.
    Und sowas ist ein Argument oder kannst du da noch etwas dagegen sagen?

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Wieso sollte man es nicht generell verbieten können?

    Weil das rechtlich nicht möglich ist. Man kann nur die Nutzung einschränken.

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    Antwort von Dohalta Dohalta

    Schau in die Schulordnung.

    Kommentar von Franzii99 Franzii99Franzii99

    steht nichts und die Schulordung muss sich ja schließlich auch nach Gesetzen richten ;)

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    Antwort von Heelie Heelie

    Lehrer dürfen an sich erstmal gar nichts. Persönliches Eigentum schon einmal GAR NICHT ich würde da sofort mit einem Elternteil hingehen und den Typen zusammen schimpfen.

    Kommentar von LucieTommy LucieTommyLucieTommy

    Kannst Du so nicht sagen... überleg mal: wenn Handys an der Schule generell verboten sind, dann darf der Lehrer das sicherlich konfiszieren. Ich meine, wenn es ne Waffe gewesen wäre, dann kannst Du ja auch nicht sagen, das war persönliches Eigentum, gib das wieder her... Auf das "persönliche Eigentum" kommt es also nicht an.

    Kommentar von Heelie HeelieHeelie

    Schlechtes Beispiel. Wenn in der Schulordnung steht, dass Handys verboten sind, dann haben die Lehrer NUR das Recht es dir bis zum Ende der Schulstunde oder maximal des Schultages zu enteignen mehr nicht.

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