Darf ein Lehrer einen Schuler bei einer Klassenarbeit für 15 Minuten wegen zu spät kommen ausschließ

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Ich wäre da nicht so sicher, wie meine Vorschreiber. Durch den Ausschluss bestand keine Chancengleichheit mehr. Dei Sohn musste eine Klausur, die für die volle Zeit geplant war, in einer kürzeren Zeit schreiben. Damit ist er gegenüber den anderen Schülern entscheidend benachteiligt. Ich würde das Ganze mit der Schulleitung thematisieren.

Das ist ja wirklich allerhand! Vor allem bei den Antworten bleibt mir die Spucke weg! Wie kann man auf eine solche Frage einfach "Ja, darf er" schreiben? Was für ein Weltbild hat jemand der so denkt? Sind den um die Mittagszeit hier nur Leute da, die Lehrern in allem recht geben? Lehrer womöglich?

Das zu spät Kommen hat nichts mit fehlender Fachkompetenz zu tun. Die soll die Prüfung aber gewährleisten. Ein teilweiser Auschluss von der Prüfung verstösst gegen den Gleichheitsgrunsatz. Vielleicht kennt der gute Herr Lehrer den nicht. Hier handelt es sich offenbar um eine Strafmassnahme und die sollte (Bildung ist Ländersache) auch irgendwo geregelt sein, da es sich sonst um pure Willkür handelt.

In Thüringen (ich wohne dort) ist das meines Erachtens unzulässig. Hier ist das im §51 des Thüringer Schulgesetz geregelt. Für Strafmassnahmen gibt es in Thüringen keine Rechtsgrundlage und ein teilweiser Auschluss von einer Prüfung ist hier auch nicht zulässig. Überhaupt kann irgendeine kleine Unterrichterdrohne eine solche Entscheidung nicht treffen, da wäre wohl der Entscheid des Direktors notwendig und der würde sich hüten, weil er das vor dem Schulamt rechtfertigen muss.

Direkt bei der Schulleitung oder dem Elternbeirat melden. Das war eine unerlaubte Aktion (so viel kann ich dir verraten).

Ja, darf er. 

Da hast Du aber lange überlegt. Bist Du auf diesen Käse von alleine gekommen?

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@tadeus2

Nun, ich habe leider bislang noch keinen Hinweis zu einem Gesetzestext bekommen. Hat da jemand eine Quelle?

Es ist ja richtig, dass das ständige zu spät kommen nicht geht und er dafür von mir aus den Schulhof mit der Zahnbürste hätte schruppen können. Nur glaube ich, dass es zum einen nicht okay war wegen der Chancengleichheit und dann auch wegen der Aufsichtspflicht. Ich glaube, Lehrer dürfen Schüler nicht ohne Aufsicht nach draussen schicken. Allerdings hat der Lehrer auch recht, wenn er sagt, dass mein Sohn damit die anderen stört. Die Arbeiten waren aber noch nicht einmal ausgeteilt. Versteht mich nicht falsch, ich will ihn gar nicht entschuldigen, mich ärgert nur die Wahl der Strafe und will wissen, ob das zulässig ist.

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@Pillepalle1234

Das mit der Aufsichtspflicht streiche ich hiermit. Es ist schon zulässig, störende Schüler vor die Tür zu schicken.

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Ja, er hätte ihn sogar die ganze Stunde aussperren können und ihm eine Fehlstunde eintragen können. Die dann zu einer 6 in der Arbeit führen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Das geht natürlich nicht. Solche Eintragungen unterliegen der Wahrheitspflicht. Mir ist klar, das es viele Lehrer gibt, die das nicht so genau nehmen, aber wenn wir die nicht aussortieren, tun wir dem Bildungsstandort keinen Gefallen.

Das Problem ist dass Lehrer oft keine vernünftige pädagogische Ausbildung haben und leider auch fachlich nicht unbedingt im realen Leben gebrauchsfähig sind.

Die Anreize bestehen schließlich aus einem sicherem Job und einer geregelten Altersverorgung mit grosszügigen Ferienzeiten. Idealisten sind da nicht unbedingt die Regel und manch einer macht sich über die Folgen von Willkür und Ungerechtigkeit keinerlei Gedanken.

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Meine Güte, Du hast einen Hass auf Lehrer; den solltest du nicht auf jede Situation anwenden,

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