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Darf ein Lehrer einen Schüler wegen eines vergessenen Heft während des Unterrichts heim schicken

gefragt von Jenso am 07.04.2008 um 17:31 Uhr

Mein Sohn hat heute morgen ein Heft zuhause vergessen. Der Lehrer hat in darauf hin wieder nachhause geschickt. wir waren schon ausser haus. Der Lehrer sowie die Schule haben uns nicht davon informiert. Mein sohn ist 13 Jahre alt. Gibt es ein gesetz, das genau festhält ob dies der Lehrer darf oder nicht. Ist das eine Aufsichtspflichtsverletzung? hoffe es kann mir jemand helfen. Gruss von Jens


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 7. April 2008 17:33
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Ich finde einen 13 Jährigen kann man schon nach Hause schicken. Meine persönliche Meinung. Mein Sohn war in dem Alter schon selbstständig genur, das ich damit kein Problem gehabt hätte.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 17:33
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Meines Wissens darf er so was nicht.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 7. April 2008 17:42
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Ich weiß nur, das ein Grundschüler nicht einfach so nach Hause geschickt werden darf, ohne dass der Lehrer/Schulleitung die Eltern vorher davon in Kenntnis gesetzt hat. An weiterführenden Schulen ist das nicht mehr so, da werden die Kinder nach Hause geschickt,wenn z.B. plötzlich Unterricht ausfällt, weil ein Lehrer erkrankt ist. Im Übrigen sind die Kinder auf direktem Schulweg/Heimweg über die Schule versichert, sollte etwas passieren. Und bei einem 13-jährigen sehe ich da auch nicht das Problem, wahrscheinlich hat dein Sohn des öfteren schon etwas zu Hause vergessen u.allein aus erzieherischen Maßnahmen hat der Lehrer ihn nach Hause geschickt, um das Heft zu holen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. April 2008 17:33
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Also ein Gesetz gibt es nicht! Allerdings hat die SChule während der Schulzeit die Aufsichtspflicht..wäre jetzt was passiert wäre die SChule haftbar zu machen! Unverantwortlich und auf jeden Fall ein Gespräch mit der SChulleitung nötig!

Kommentar von Simple_avatar2smallbalou234 am 8. August 2008 10:13

Doch, das Gesetzt gibt es und nennst es sogar selber: Die Aufsichtspflicht. Während der Unterrichtszeit muss jede/r Schüler/in beaufsichtigt werden.


speedy72
beantwortet von speedy72 am 7. April 2008 17:36
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Normalerweise darf das einLehrer nicht, denn es kann ja sein, dass beide Eltern arbeiten sind und der Junge noch keinen Hausschlüssel besitzt; außerdem kommt es auch noch auf die Entfernung an, wenn den Jungen unterwegs etwas passiert, wer kommt dann dafür auf? Die Schule stellt sich dann quer; ohne vorherige Information darf das ein Lehrer nicht so einfach!





Manu Manu
beantwortet von Manu Manu am 7. April 2008 17:37
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hat der lehrer deinen sohn damit bestrafen wollen? oder war es ein heft, dass vielleicht im unterricht dringend gebraucht wurde? sollte letzteres zutreffen, dann sollte somit deinem lütten geholfen werden. da kann man dann dankbar sein, dass der lehrer ihm die möglichkeit gegeben hat, das heft auf die schnelle zu holen. sollte es als strafe zu sehen sein, ist dieses natürlich krass und ist nicht erlaubt. zur not beim schulaufsichtsamt nachfragen!


kiralee
beantwortet von kiralee am 7. April 2008 17:58
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Nein - das darf er nicht ohne sich bei den Eltern rückzuversichern


johmarc
beantwortet von johmarc am 7. April 2008 17:33
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Ja... Disziplin gehört dazu..

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 7. April 2008 17:55

Heute gehört es zum guten Ton, den Grund für Schulschwierigkeiten oder agressives Verhalten von Kinder in der elterlichen Nachlässigkeit zu sehen und die Rückkehr zu strengeren Erziehungsformen zu propagieren. Siehe 70ger Jahren..


anonym
beantwortet von oldpaed am 7. April 2008 20:26
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Der Lehrer geht ein Risiko ein. Einerseits kann er einem 13jährigen den Weg nach Hause zumuten und auch das Vertrauen in ihn setzen, dass er das tatsächlich tut und sich auf dem gewohnten Wege verkehrsgerecht verhält, zumal wenn das Heft "wichtig" war aufgrund eines zu erbringenden Leistungsnachweises ("Güterabwägung"). Dass Jugendliche in diesem Alter einen Hausschlüssel besitzen, dürfte die Regel sein. Andererseits "ruht" so die Aufsichtspflicht während der schulgebundenen Zeit. Eine Rückversicherung mit den Eltern oder zumindest mit der Schulleitung, dass der Schüler das Schulgelände während der unterrichtsgebundenen Zeit für einen überschaubaren Zeitraum verlassen darf, wäre u. U. nicht übertrieben. Es kommt auf die Schülerpersönlichkeit und die Umstände an. Wenn auf dem Wege nach Hause und zur Schule zurück "besondere Gefahren" drohen, ist das Verfahren zu kritisieren. - Wenn ein(e) Schüler(in) wegen Unwohlsein nach Hause zu schicken ist, muss mit den Eltern Kontakt aufgenommen werden, damit das Kind entweder zu Hause oder bei Bekannten/Nachbarn aufgenommen werden kann. - Also: "streng genommen" ist das meiner Meinung nach nicht zulässig, denn die Aufsicht war für die Zeit außerhalb der Schule und der schulgebundenen Zeit nicht gewährleistet!


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. April 2008 23:29
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Nein, ganz sicher nicht.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 7. April 2008 17:33
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Glaube ich nicht, dass er das darf, eben wegen der Aufsichtspflicht. Wäre deinem Sohn was passiert, hätte der Lehrer sicherlich Riesenärger bekommen.


vip19
beantwortet von vip19 am 7. April 2008 17:42
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Eine erste Frage wäre: wie alt ist der Schüler?Nein, sicher nicht, wer würde bei einem Unfall die Verantwortung übernehmen

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. April 2008 17:56

Der Sohn ist 13.

Kommentar von 8c3bfc4749b9de7ae355ed6c1a269b4csmallvip19 am 7. April 2008 21:04

Ja klar, hattest du ja geschrieben.Aber trotzdem,ich denke nicht, daß der Lehrer das darf,sobald der Schüler in der Schule ist,ist der Lehrer (die Schule) für ihn verantwortlich


Katharina E.
beantwortet von Katharina E. am 22. Mai 2008 11:22
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Ein Lehrer darf seinen Schüler auf keinen Fall nach Hause schicken, weil der Schüler dann nicht versichert ist!! Es ist genauso in den Pausen. Minderjährige Schüler dürfen das Schulgelände aus Versicherungstechnischen Gründen und natürlich wegen dem Verkehr usw.. nichtverlassen. Ein Schüler darf nur das Gelände verlassen, wenn die Eltern benachrichtigt und einverstanden sind.

Kommentar von 3cf6018b398e7a08de78f672f8bf0d21smallMarderu am 25. Juni 2008 19:04

DH

Kommentar von paulklaus am 13. August 2008 20:59

Ganz klare Antwort zu der ursprünglichen Eingangsfrage: NEIN !!!

Ohne Wenn und Aber !

Der Lehrer verletzt aufs Gröbste seine Aufsichtspflicht !

Muss ein Kind wegen Krankheit nach Hause gehen, so darf es das, weil es erstens nicht zur Schule zurückkommt und zweitens die Eltern (oder andere erreichbare Verwandte) vorher telefonisch ihr Einverständnis gegeben haben müssen.

Ein Lehrer verletzt schon dann seine Aufsichtspflicht, wenn er - verbotenerweise ! - einen Schüler vor die Tür schickt - nach meiner Ansicht ohnehin ein pädagogisches Armutszeugnis !

paulklaus


Knuddlmaus
beantwortet von Knuddlmaus am 9. Juli 2008 12:52
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ja klar er ist alt genug doch das Schul Unfallgesetz schreibt vor das kein Schüler während des Unterrichtes nachhause gehen darf.




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