Mein Sohn hat heute morgen ein Heft zuhause vergessen. Der Lehrer hat in darauf hin wieder nachhause geschickt. wir waren schon ausser haus. Der Lehrer sowie die Schule haben uns nicht davon informiert. Mein sohn ist 13 Jahre alt. Gibt es ein gesetz, das genau festhält ob dies der Lehrer darf oder nicht. Ist das eine Aufsichtspflichtsverletzung? hoffe es kann mir jemand helfen. Gruss von Jens

Ich finde einen 13 Jährigen kann man schon nach Hause schicken. Meine persönliche Meinung. Mein Sohn war in dem Alter schon selbstständig genur, das ich damit kein Problem gehabt hätte.

Ich weiß nur, das ein Grundschüler nicht einfach so nach Hause geschickt werden darf, ohne dass der Lehrer/Schulleitung die Eltern vorher davon in Kenntnis gesetzt hat. An weiterführenden Schulen ist das nicht mehr so, da werden die Kinder nach Hause geschickt,wenn z.B. plötzlich Unterricht ausfällt, weil ein Lehrer erkrankt ist. Im Übrigen sind die Kinder auf direktem Schulweg/Heimweg über die Schule versichert, sollte etwas passieren. Und bei einem 13-jährigen sehe ich da auch nicht das Problem, wahrscheinlich hat dein Sohn des öfteren schon etwas zu Hause vergessen u.allein aus erzieherischen Maßnahmen hat der Lehrer ihn nach Hause geschickt, um das Heft zu holen.

Also ein Gesetz gibt es nicht! Allerdings hat die SChule während der Schulzeit die Aufsichtspflicht..wäre jetzt was passiert wäre die SChule haftbar zu machen! Unverantwortlich und auf jeden Fall ein Gespräch mit der SChulleitung nötig!
Doch, das Gesetzt gibt es und nennst es sogar selber: Die Aufsichtspflicht. Während der Unterrichtszeit muss jede/r Schüler/in beaufsichtigt werden.

Normalerweise darf das einLehrer nicht, denn es kann ja sein, dass beide Eltern arbeiten sind und der Junge noch keinen Hausschlüssel besitzt; außerdem kommt es auch noch auf die Entfernung an, wenn den Jungen unterwegs etwas passiert, wer kommt dann dafür auf? Die Schule stellt sich dann quer; ohne vorherige Information darf das ein Lehrer nicht so einfach!
hat der lehrer deinen sohn damit bestrafen wollen? oder war es ein heft, dass vielleicht im unterricht dringend gebraucht wurde? sollte letzteres zutreffen, dann sollte somit deinem lütten geholfen werden. da kann man dann dankbar sein, dass der lehrer ihm die möglichkeit gegeben hat, das heft auf die schnelle zu holen. sollte es als strafe zu sehen sein, ist dieses natürlich krass und ist nicht erlaubt. zur not beim schulaufsichtsamt nachfragen!
Nein - das darf er nicht ohne sich bei den Eltern rückzuversichern

Ja... Disziplin gehört dazu..
johmarc am 7. April 2008 17:55 Heute gehört es zum guten Ton, den Grund für Schulschwierigkeiten oder agressives Verhalten von Kinder in der elterlichen Nachlässigkeit zu sehen und die Rückkehr zu strengeren Erziehungsformen zu propagieren. Siehe 70ger Jahren..
Der Lehrer geht ein Risiko ein. Einerseits kann er einem 13jährigen den Weg nach Hause zumuten und auch das Vertrauen in ihn setzen, dass er das tatsächlich tut und sich auf dem gewohnten Wege verkehrsgerecht verhält, zumal wenn das Heft "wichtig" war aufgrund eines zu erbringenden Leistungsnachweises ("Güterabwägung"). Dass Jugendliche in diesem Alter einen Hausschlüssel besitzen, dürfte die Regel sein. Andererseits "ruht" so die Aufsichtspflicht während der schulgebundenen Zeit. Eine Rückversicherung mit den Eltern oder zumindest mit der Schulleitung, dass der Schüler das Schulgelände während der unterrichtsgebundenen Zeit für einen überschaubaren Zeitraum verlassen darf, wäre u. U. nicht übertrieben. Es kommt auf die Schülerpersönlichkeit und die Umstände an. Wenn auf dem Wege nach Hause und zur Schule zurück "besondere Gefahren" drohen, ist das Verfahren zu kritisieren. - Wenn ein(e) Schüler(in) wegen Unwohlsein nach Hause zu schicken ist, muss mit den Eltern Kontakt aufgenommen werden, damit das Kind entweder zu Hause oder bei Bekannten/Nachbarn aufgenommen werden kann. - Also: "streng genommen" ist das meiner Meinung nach nicht zulässig, denn die Aufsicht war für die Zeit außerhalb der Schule und der schulgebundenen Zeit nicht gewährleistet!

Glaube ich nicht, dass er das darf, eben wegen der Aufsichtspflicht. Wäre deinem Sohn was passiert, hätte der Lehrer sicherlich Riesenärger bekommen.

Eine erste Frage wäre: wie alt ist der Schüler?Nein, sicher nicht, wer würde bei einem Unfall die Verantwortung übernehmen
ghostwriter am 7. April 2008 17:56 Der Sohn ist 13.
vip19 am 7. April 2008 21:04 Ja klar, hattest du ja geschrieben.Aber trotzdem,ich denke nicht, daß der Lehrer das darf,sobald der Schüler in der Schule ist,ist der Lehrer (die Schule) für ihn verantwortlich
Ein Lehrer darf seinen Schüler auf keinen Fall nach Hause schicken, weil der Schüler dann nicht versichert ist!! Es ist genauso in den Pausen. Minderjährige Schüler dürfen das Schulgelände aus Versicherungstechnischen Gründen und natürlich wegen dem Verkehr usw.. nichtverlassen. Ein Schüler darf nur das Gelände verlassen, wenn die Eltern benachrichtigt und einverstanden sind.
Marderu am 25. Juni 2008 19:04 DH
Ganz klare Antwort zu der ursprünglichen Eingangsfrage: NEIN !!!
Ohne Wenn und Aber !
Der Lehrer verletzt aufs Gröbste seine Aufsichtspflicht !
Muss ein Kind wegen Krankheit nach Hause gehen, so darf es das, weil es erstens nicht zur Schule zurückkommt und zweitens die Eltern (oder andere erreichbare Verwandte) vorher telefonisch ihr Einverständnis gegeben haben müssen.
Ein Lehrer verletzt schon dann seine Aufsichtspflicht, wenn er - verbotenerweise ! - einen Schüler vor die Tür schickt - nach meiner Ansicht ohnehin ein pädagogisches Armutszeugnis !
paulklaus

ja klar er ist alt genug doch das Schul Unfallgesetz schreibt vor das kein Schüler während des Unterrichtes nachhause gehen darf.