gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Darf ein Lehrer einen Schüler wegen eines vergessenen Heft während des Unterrichts heim schicken

gefragt von Jenso am 07.04.2008 um 17:31 Uhr

Mein Sohn hat heute morgen ein Heft zuhause vergessen. Der Lehrer hat in darauf hin wieder nachhause geschickt. wir waren schon ausser haus. Der Lehrer sowie die Schule haben uns nicht davon informiert. Mein sohn ist 13 Jahre alt. Gibt es ein gesetz, das genau festhält ob dies der Lehrer darf oder nicht. Ist das eine Aufsichtspflichtsverletzung? hoffe es kann mir jemand helfen. Gruss von Jens

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Schule x 22.965 Lehrer x 1.213 Aufssichtspflichtsverletzung x 1

schurke
beantwortet von schurke am 7. April 2008 17:33
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich finde einen 13 Jährigen kann man schon nach Hause schicken. Meine persönliche Meinung. Mein Sohn war in dem Alter schon selbstständig genur, das ich damit kein Problem gehabt hätte.


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 7. April 2008 17:42
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich weiß nur, das ein Grundschüler nicht einfach so nach Hause geschickt werden darf, ohne dass der Lehrer/Schulleitung die Eltern vorher davon in Kenntnis gesetzt hat. An weiterführenden Schulen ist das nicht mehr so, da werden die Kinder nach Hause geschickt,wenn z.B. plötzlich Unterricht ausfällt, weil ein Lehrer erkrankt ist. Im Übrigen sind die Kinder auf direktem Schulweg/Heimweg über die Schule versichert, sollte etwas passieren. Und bei einem 13-jährigen sehe ich da auch nicht das Problem, wahrscheinlich hat dein Sohn des öfteren schon etwas zu Hause vergessen u.allein aus erzieherischen Maßnahmen hat der Lehrer ihn nach Hause geschickt, um das Heft zu holen.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 7. April 2008 17:33
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines Wissens darf er so was nicht.


manuela0269
beantwortet von manuela0269 am 7. April 2008 17:37
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat der lehrer deinen sohn damit bestrafen wollen? oder war es ein heft, dass vielleicht im unterricht dringend gebraucht wurde? sollte letzteres zutreffen, dann sollte somit deinem lütten geholfen werden. da kann man dann dankbar sein, dass der lehrer ihm die möglichkeit gegeben hat, das heft auf die schnelle zu holen. sollte es als strafe zu sehen sein, ist dieses natürlich krass und ist nicht erlaubt. zur not beim schulaufsichtsamt nachfragen!


anonym
beantwortet von oldpaed am 7. April 2008 20:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Lehrer geht ein Risiko ein. Einerseits kann er einem 13jährigen den Weg nach Hause zumuten und auch das Vertrauen in ihn setzen, dass er das tatsächlich tut und sich auf dem gewohnten Wege verkehrsgerecht verhält, zumal wenn das Heft "wichtig" war aufgrund eines zu erbringenden Leistungsnachweises ("Güterabwägung"). Dass Jugendliche in diesem Alter einen Hausschlüssel besitzen, dürfte die Regel sein. Andererseits "ruht" so die Aufsichtspflicht während der schulgebundenen Zeit. Eine Rückversicherung mit den Eltern oder zumindest mit der Schulleitung, dass der Schüler das Schulgelände während der unterrichtsgebundenen Zeit für einen überschaubaren Zeitraum verlassen darf, wäre u. U. nicht übertrieben. Es kommt auf die Schülerpersönlichkeit und die Umstände an. Wenn auf dem Wege nach Hause und zur Schule zurück "besondere Gefahren" drohen, ist das Verfahren zu kritisieren. - Wenn ein(e) Schüler(in) wegen Unwohlsein nach Hause zu schicken ist, muss mit den Eltern Kontakt aufgenommen werden, damit das Kind entweder zu Hause oder bei Bekannten/Nachbarn aufgenommen werden kann. - Also: "streng genommen" ist das meiner Meinung nach nicht zulässig, denn die Aufsicht war für die Zeit außerhalb der Schule und der schulgebundenen Zeit nicht gewährleistet!


kiralee
beantwortet von kiralee am 7. April 2008 17:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein - das darf er nicht ohne sich bei den Eltern rückzuversichern


speedy72
beantwortet von speedy72 am 7. April 2008 17:36
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise darf das einLehrer nicht, denn es kann ja sein, dass beide Eltern arbeiten sind und der Junge noch keinen Hausschlüssel besitzt; außerdem kommt es auch noch auf die Entfernung an, wenn den Jungen unterwegs etwas passiert, wer kommt dann dafür auf? Die Schule stellt sich dann quer; ohne vorherige Information darf das ein Lehrer nicht so einfach!


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 7. April 2008 17:33
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ein Gesetz gibt es nicht! Allerdings hat die SChule während der Schulzeit die Aufsichtspflicht..wäre jetzt was passiert wäre die SChule haftbar zu machen! Unverantwortlich und auf jeden Fall ein Gespräch mit der SChulleitung nötig!

Kommentar von Simple_avatar2smallbalou234 am 8. August 2008 10:13

Doch, das Gesetzt gibt es und nennst es sogar selber: Die Aufsichtspflicht. Während der Unterrichtszeit muss jede/r Schüler/in beaufsichtigt werden.


katha1005
beantwortet von katha1005 am 22. Mai 2008 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Lehrer darf seinen Schüler auf keinen Fall nach Hause schicken, weil der Schüler dann nicht versichert ist!! Es ist genauso in den Pausen. Minderjährige Schüler dürfen das Schulgelände aus Versicherungstechnischen Gründen und natürlich wegen dem Verkehr usw.. nichtverlassen. Ein Schüler darf nur das Gelände verlassen, wenn die Eltern benachrichtigt und einverstanden sind.

Kommentar von 3cf6018b398e7a08de78f672f8bf0d21smallMarderu am 25. Juni 2008 19:04

DH

Kommentar von paulklaus am 13. August 2008 20:59

Ganz klare Antwort zu der ursprünglichen Eingangsfrage: NEIN !!!

Ohne Wenn und Aber !

Der Lehrer verletzt aufs Gröbste seine Aufsichtspflicht !

Muss ein Kind wegen Krankheit nach Hause gehen, so darf es das, weil es erstens nicht zur Schule zurückkommt und zweitens die Eltern (oder andere erreichbare Verwandte) vorher telefonisch ihr Einverständnis gegeben haben müssen.

Ein Lehrer verletzt schon dann seine Aufsichtspflicht, wenn er - verbotenerweise ! - einen Schüler vor die Tür schickt - nach meiner Ansicht ohnehin ein pädagogisches Armutszeugnis !

paulklaus


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. April 2008 23:29
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, ganz sicher nicht.


johmarc
beantwortet von johmarc am 7. April 2008 17:33
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja... Disziplin gehört dazu..

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 7. April 2008 17:55

Heute gehört es zum guten Ton, den Grund für Schulschwierigkeiten oder agressives Verhalten von Kinder in der elterlichen Nachlässigkeit zu sehen und die Rückkehr zu strengeren Erziehungsformen zu propagieren. Siehe 70ger Jahren..


Tropentier
beantwortet von Tropentier am 7. Juli 2009 13:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Man sollte nicht dauernd an den Lehrern herummeckern. Die Lehrer, die ich kenne sind motovierter ihre Arbeit gut zu machen als die meisten anderen Berufsleute, es sei denn jemand habe eine eigene Firma.
Und wenn Eltern sich bei allen Erziehungs-Massnahmen mit ihren Sprösslingen verbünden, erziehen sie arrogante Egoisten.
Und spätestens nach der Pubertät richtet sich das dann gegen die Eltern.
Es gibt natürlich Ausnahmen, bei denen ein Lehrer sich "jenseits" benimmt.
Einem Lehrer, der 100% arbeitet würde ich eher trauen, als einem der einen kleinen Teilzeit-Job macht.


anonym
beantwortet von alexhannover am 27. September 2008 17:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

auf jeden fall: er darf es nicht. jedenfalls nicht, ohne die eltern um erlaubnis zu fragen. genauso ist es aber mit den vielen von eltern häufig gewünschten extrawürsten: auf nem ausgflug, das kind ne bahnstation früher raus lassen, damit man sich wege spart: is nich. in der mittagspause nach hause lassen, weil muddi lecker gekocht hat: is nich. d.h.: die schule hat die verantwortung in der durch stundenplan (dazu gehört eben auch der vertretungsplan!!! im grunde gibt es jeden tag einen neuen stundenplan!!! das ist vielen nicht bewusst!)vorgegebenen zeit. die schule darf unterricht auch nur in eng festgelegten grenzen ausfallen lassen. daher darf ein lehrer natürlich nicht schüler nach hause schicken, wenn eltern im glauben sind, dass sie in der schule betreut werden...


xXMaryXx
beantwortet von xXMaryXx am 12. September 2008 19:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise darf er das nicht, da den Schülern der 5. - 10. Klasse normalerweise das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet ist!


Knuddlmaus
beantwortet von Knuddlmaus am 9. Juli 2008 12:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja klar er ist alt genug doch das Schul Unfallgesetz schreibt vor das kein Schüler während des Unterrichtes nachhause gehen darf.


anonym
beantwortet von vip19 am 7. April 2008 17:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine erste Frage wäre: wie alt ist der Schüler?Nein, sicher nicht, wer würde bei einem Unfall die Verantwortung übernehmen

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 7. April 2008 17:56

Der Sohn ist 13.

Kommentar von vip19 am 7. April 2008 21:04

Ja klar, hattest du ja geschrieben.Aber trotzdem,ich denke nicht, daß der Lehrer das darf,sobald der Schüler in der Schule ist,ist der Lehrer (die Schule) für ihn verantwortlich


manu1979
beantwortet von manu1979 am 7. April 2008 17:33
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Glaube ich nicht, dass er das darf, eben wegen der Aufsichtspflicht. Wäre deinem Sohn was passiert, hätte der Lehrer sicherlich Riesenärger bekommen.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.