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Darf ein Lehrer einen 13jährigen nach Hause schicken?

gefragt von Ratlos1971 am 18.07.2009 um 22:13 Uhr

Guten Tag,

mein Sohn 13J 7.Klasse Hauptschüler wurde von einer Lehrerin nach Hause geschickt mit der Begründung, er soll seinen T-Shirt(türk.Nationalelf Triko ) auswechseln, weil er diese T-Shirt bereits am Vortrag beim Schulauflug auch an hatte, diese T-Shirt sei verschwitz. Ich garantiere Euch, daß diese T-Shirt absolut geruchslos war. Er wurde trotzdem nach Hause geschickt, obwohl er ihr sagte, daß niemand daheim wäre und er keinen Schlüssel hat. Erniedrigt wurde er doch nach Hause geschickt jetzt kommt das schöne, wir beide Eltern wurden nicht mal von der Schulleitung benachrichtigt. Sohn rief uns mit sein handy an, wir sollen nach Hause kommen.

Wie ist jetzt mit der Sorgfaltspflicht, Aufsichtspflich, versicherungstechnisch? Kann ich die Schule bzw. Lehrerin belangen?


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Alex247
beantwortet von Alex247 am 18. Juli 2009 22:18
7x
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Was??? Das ist ja der Wahnsinn! Selbst wenn Dein Sohn bis zum Himmel gestunken hätte (was ich nicht glaube) ist es demütigend und respektlos, ihn deshalb nach Hause zu schicken, und dann noch ohne das Einverständnis der Eltern. Wenn ein Schüler ständig schmutzige Klamotten trägt oder stinkt, würde ich als Lehrer erstmal in Ruhe mit den Eltern reden. Aber wenn das nicht mal der Fall ist war die Aktion das Letzte. Ich würde die Lehrerin freundlich um ein Gespräch bitten und sie nach einer Erklärung fragen. Falls sie nicht darauf eingeht, würde ich mich an den Schulleiter wenden.

Kommentar von corimaus am 18. Juli 2009 22:19

DH gute antwort

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 18. Juli 2009 22:19

thank you:-)

Kommentar von Rolfe am 18. Juli 2009 22:21

Sehe ich auch so...

Kommentar von Cindy2 am 18. Juli 2009 22:21

Stimme Dir voll und ganz zu und bin selbst immer noch voller Zorn über diese Lehrerin. Sowas darf es eigentlich nicht geben. Und dann wird über die Kinder/Jugend geschimpft... Cindy

Kommentar von Simone01 am 18. Juli 2009 22:27

Auch von mir DH

Kommentar von 93ecfa23eb5fb4126631981258a5c52esmallAlex247 am 18. Juli 2009 22:41

Danke, wie nett:)

Kommentar von 714ac3bc93e4861883a0cff5b4443401smallrivabella am 20. Juli 2009 18:26

tolle Antwort DH :o)) ^^


Alberto10561
beantwortet von Alberto10561 am 18. Juli 2009 22:14
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Erstmal die Direktion über den Vorfall informieren und dann die Lehrerin zur Rede stellen.

Kommentar von 17bd6c7181a982fc11bf69fbd7bb2b48smallAufxDiex12 am 18. Juli 2009 22:15

Gute Antwort DH !

Kommentar von Simple_avatar2smallAlberto10561 am 18. Juli 2009 22:20

thx :D


Hasii
beantwortet von Hasii am 18. Juli 2009 22:14
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Was soll das denn bitte? Geh zum Direktor mit deinem Sohn, das ist eine richtige Frechheit. Die lehrerin geht das gar nichts an, was er anhat.


anonym
beantwortet von Simone01 am 18. Juli 2009 22:14
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Also, das ist ja ein starkes Stück.Ich kann mir fast nicht denken, dass die Lehrerin das darf. Würde mich mal an den Rektor/in der Schule wenden und würde mich beschweren.


anonym
beantwortet von corimaus am 18. Juli 2009 22:16
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kann ich mir nicht vorstellen, mit 13 müssen die eltern informiert werden



anonym
beantwortet von Martin1111 am 18. Juli 2009 22:18
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dieses ist ja kaum faßbar und kaum zu glauben. wie kann eine lehrerin so etwas machen? steckt da noch etwas anderes dahinter? ich würde mich auf jeden fall bei der schulleitung beschweren und um eine erklärung bitten, denn so geht es nicht. ich denke, man kann auch gegen die lehrerin vorgehen. ich bin immer noch entsetzt.

Kommentar von Cindy2 am 18. Juli 2009 22:20

Kann mich Dir nur anschließen. Solche Leute dürften nicht auf unsere Kinder losgelassen werden. Das ist Diskriminierung und Schikane.


anonym
beantwortet von Cindy2 am 18. Juli 2009 22:18
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Also da würde ich auf jeden Fall Beschwerde bei der Schule oder auch beim Schulamt einlegen. Das ist schon allein eine Beleidigung dem Kind gegenüber. Wenn die Lehrerin meint, daß das Shirt riecht, dann darf sie ihn höchstens alleine unter 4 Augen darauf aufmerksam machen und sagen, daß er in Zukunft darauf achten soll. Aber so ganz offensichtlich? Und ihn dann nach Hause schicken? Was denken denn die anderen Mitschüler, warum er nach Hause gegangen ist? Also ich finde das eine Frechheit und würde da ganz massiv gegen die Lehrerin vorgehen. Und unabhängig davon, ob das Shirt verschwitzt war oder nichzt - eine Lehrerin, die dermaßen unsensibel mit Kindern umgeht, hat meiner Meinung nach den falschen Beruf. Sowas darf in meinen Augen nicht vorkommen. Ich würde mich mit der Beschwerde direkt an die Schulleitung wenden und auch verlangen, daß die Lerherin sich entschuldigt. Sollte die Schule da nicht unternehmen, dann hätte ich auch keine Bedenken, das Schulamt zu informieren und dort eine Beschwerde über die Vorgänge in der Schule einzureichen. Sowas regt mich total auf. So kann ein Lehrer nicht mit seinen Schülern umgehen - edas ist für mich Diskriminierung pur. Cindy

Kommentar von Martin1111 am 18. Juli 2009 22:25

gute antwort, daumen hoch


anonym
beantwortet von Rolfe am 18. Juli 2009 22:20
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Das Ganze ist eine ganz klare Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Schülers, wozu nicht zuletzt auch das Recht an der Teilnahme am Unterricht gehört. Zudem ist es demütigend und sollte ein Disziplinarverfahren für diese Lehrerin zur Folge haben. Unbedingt Beschwerde an die Schulleitung richten - falls erfolglos, dann sollte das Schulamt eingeschaltet werden. Hilfsweise dürfte auch der Tatbestand der Nötigung erfüllt sein - ich würde auch mit einer Anzeige diesbezüglich drohen, wenn die Schulleitung nicht reagiert...

Kommentar von Cindy2 am 18. Juli 2009 22:23

Sehe ich ganeu so - würde auch heftig dagegen angehen. Cindy


stef1601
beantwortet von stef1601 am 18. Juli 2009 22:20
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Das ist ja der Hammer. Ich würde sofort einen Termin bei der Schulleitung machen. Sollten die ihren Fehler nicht einsehen, würde ich beim Schulamt beschwerde einreichen, dann werden die sicher probleme bekommen.

Kommentar von Cindy2 am 18. Juli 2009 22:23

Ganz meine Meinung. Was die Lehrerin sich da geleistet hat ist eine Frechheit. Cindy


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 18. Juli 2009 22:15
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da die meisten Lehrer sehr gerne ihre hellblauen Hemden tragen, kann man leider nicht ersehen, wie lange die schon am Körper kleben. Ich würde mich bei dem Direktor beschweren,und zwar richtig.


Hirschfelde
beantwortet von Hirschfelde am 18. Juli 2009 22:16
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In Ausnahmefällen schon! Die Schulleitung bei uns hat erklärt: das sie jemanden heimschicken wenn er nicht in der mdl. Prüfung die richtge Kleidung trägt! Ist schon vorgekommen.

Kommentar von Martin1111 am 18. Juli 2009 22:23

vielleicht bei einer prüfung - und dann wurde vorher gesagt, dass es kleidungsvorschriften gibt

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 19. Juli 2009 01:22

He, das gab es bei uns auch. Rock zu kurz, Ausschnitt zu tief - ab nach Hause.

Kommentar von D45c04ee1b2d0fd267c1ad6c303b6e4fsmallHirschfelde am 19. Juli 2009 08:34

Ja das gabs auch bei uns!


anonym
beantwortet von mike381 am 18. Juli 2009 22:18
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das ist vernachlässigung ihrer pflichten da sie die stunde lang verantwortlich ist für die klasse und somit auch für ihren sohn und ich mien dwas wäre wenn ewats passiert wäre dann müsstest du garantiert ins gericht aba ja du könntest sie anklagen


soccerfreak
beantwortet von soccerfreak am 18. Juli 2009 22:19
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Verletzung der Aufsichtspflicht! Was hätte die denn gemacht, wenn ihm auf dem Heimweg was passiert wäre??


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 19. Juli 2009 01:16
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Ja, das hätte sie nicht gedurft und Du kannst sie belangen. Sie muss sicherstellen, dass jemand Zuhause ist, eigentlich muss sie das Kind sogar abholen lassen.


anonym
beantwortet von lalaranch am 19. Juli 2009 10:42
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Unglaublic, was in dieser Schule passiert ist. Die Lehrkraft wird mit einigen Nachwirkungen rechnen müßen.



NinaN
beantwortet von NinaN am 18. Juli 2009 22:14
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ja, ich denke schon.


cuneyt10
beantwortet von cuneyt10 am 18. Juli 2009 22:16
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durch einen t-shirt oder einen strengen geruch kann man nicht nach hause geschikt werden erst wenn er schlägerei hatte oder zu lehrer/in bösses wort gesgt hatte


Bild/er:

Bild


Kommentar von 9405f944767584a30d108d50a0131a4asmallKaffeesatz am 18. Juli 2009 22:20

Gehört das Bild zu irgendnem Spiel? ;-)

Kommentar von Simple_avatar9smallcuneyt10 am 25. Juli 2009 20:52

ya


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