Ich bin Schüler und bin immer im Streit mit meinen Lehren, ob diese meine Leistungen den Eltern präsentieren dürfen. Laut dem Urheberrecht ist die Weitergabe von Werken an Dritte jedoch verboten. Hat der Lehrer das Recht meine urheberrechtlich geschützten "Werke" (z.B. Audiodatei) zu veröffentlichen? Und was sol ich machen, wenn er es ohne mein Einverständnis tut.
Darf ein Lehrer eine Schülerarbeitet veröffentlichen?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Ja | 2 |
| Nein | 3 |
| Nur an Eltern / Vormund | 19 |
Antworten (27)
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1Antwort von
sendersender
Urheberrecht zieht nur bei schöpferischer Tiefe.
Sprich mit Deinem Lehrer, dass du keine Veröffentlichung wünscht, andernfalls soll er sich vorher mit Dir um den Preis der einmaligen Aufführung einig werden.
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MASt3R Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund -
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juegoejuegoe
Wenn Du minderjährig bist kann es der Lehrer selbstverständlich machen. Der mit dem Gedanke des Urheberrechtes ist schwachsinn und zeigt auch, daß Du gar nicht verstanden hast, was Urheberrecht ist und was veröffentlichen meint. Anders sieht das aus, wenn es um eine wirkliche Veröffentlichung geht, egal ob damit Geld verdient wird oder nicht.
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Melodra Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormundja muss er sogar
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Merve1515Merve1515
Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormundbis du 18 ist dürfen deine elter beinahe alles über dich wissen(außer irgendwie wenn du beim psychologen oder arzt bist wegen möglicher schwangerschaft oder so haben die schweigepflicht)
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HappyGirlHappyGirl
Abgestimmt für: Nur an Eltern / VormundDa du ja noch nicht volljährig bist.
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Arwen45Arwen45
Abgestimmt für: Nur an Eltern / VormundDu bist Schüler und wenn Du minderjährig bist, kann der Lehrer sehr wohl Deinen Eltern Deine Arbeit zeigen.
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mehabamehaba Aber egal ob ich minderjährig bin oder nicht, bin ich doch Urheber.
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Tigergirl0706Tigergirl0706
Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormundwenn du Minderjährig bist
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mehabamehaba Sonst nicht? (es würde mich wundern)
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lynnie1981xxlynnie1981xx
Abgestimmt für: Nur an Eltern / VormundDeinen Eltern darf es zeigen!!
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mehabamehaba Warum?
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mehabamehaba Und anderen Eltern?
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Kristall08Kristall08
Abgestimmt für: JaDas sind eigentlich keine Fragen mit denen ein Schüler sich beschäftigen müsste.
Später kannst Du ja mal Jura studieren, wenn Du denn Abi hast. Jetzt solltest Du Dich auf das Lernen konzentrieren.
Natürlich darf ein Lehrer Deinen Eltern Deine Arbeiten zeigen. Er muss es sogar.
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sendersender Doch. Für das Leben lernen wir. Nicht für die Schule.
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Kristall08Kristall08 Genau. Er soll erst mal lernen. Und nicht hirnrissige Fragen stellen.
Bezahlen dürfen seine Eltern sicher alles für ihn. Nur wissen dürfen sie nichts.
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mehabamehaba Mir geht es in der Frage eher um das konkrete Veröffentlichen. Mich schert es wenig wenn die Arbeit MEINEN Eltern gezeigt wird. Aber ich möchte selbst entscheiden, ob die Arbeit irgendwo ausgestellt wird.
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hanate Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
Warum? Das ist Weitergabe an Dritte. Und in diesem Fall hat der Lehrer meine Arbeit an alle Eltern weitergereicht...