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Darf ein Lehrer eine Schülerarbeitet veröffentlichen?

Frage von mehaba mehaba

Ich bin Schüler und bin immer im Streit mit meinen Lehren, ob diese meine Leistungen den Eltern präsentieren dürfen. Laut dem Urheberrecht ist die Weitergabe von Werken an Dritte jedoch verboten. Hat der Lehrer das Recht meine urheberrechtlich geschützten "Werke" (z.B. Audiodatei) zu veröffentlichen? Und was sol ich machen, wenn er es ohne mein Einverständnis tut.

24 Abstimmungen
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Ja 2
Nein 3
Nur an Eltern / Vormund 19
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Antworten (27)

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    Antwort von sender sender

    Urheberrecht zieht nur bei schöpferischer Tiefe.

    Sprich mit Deinem Lehrer, dass du keine Veröffentlichung wünscht, andernfalls soll er sich vorher mit Dir um den Preis der einmaligen Aufführung einig werden.

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    Antwort von MASt3R MASt3R
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Othello747 Othello747
    Abgestimmt für: Nein
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    Antwort von Thiefer Thiefer
    Abgestimmt für: Nein

    Nein

    Nein

    Nein

    Nein

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    Antwort von juegoe juegoe

    Wenn Du minderjährig bist kann es der Lehrer selbstverständlich machen. Der mit dem Gedanke des Urheberrechtes ist schwachsinn und zeigt auch, daß Du gar nicht verstanden hast, was Urheberrecht ist und was veröffentlichen meint. Anders sieht das aus, wenn es um eine wirkliche Veröffentlichung geht, egal ob damit Geld verdient wird oder nicht.

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    Antwort von tachico tachico
    Abgestimmt für: Nein

    Utherberrecht

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    Antwort von Melodra Melodra
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    ja muss er sogar

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Warum? Das ist Weitergabe an Dritte. Und in diesem Fall hat der Lehrer meine Arbeit an alle Eltern weitergereicht...

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    Antwort von Qetan Qetan
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von hansemann hansemann
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Norwegenadler Norwegenadler
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Hasii Hasii
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Merve1515 Merve1515
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    bis du 18 ist dürfen deine elter beinahe alles über dich wissen(außer irgendwie wenn du beim psychologen oder arzt bist wegen möglicher schwangerschaft oder so haben die schweigepflicht)

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    Antwort von elkera elkera
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von HappyGirl HappyGirl
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    Da du ja noch nicht volljährig bist.

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    Antwort von Merve1515 Merve1515
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Arwen45 Arwen45
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    Du bist Schüler und wenn Du minderjährig bist, kann der Lehrer sehr wohl Deinen Eltern Deine Arbeit zeigen.

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Aber egal ob ich minderjährig bin oder nicht, bin ich doch Urheber.

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    Antwort von Tigergirl0706 Tigergirl0706
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    wenn du Minderjährig bist

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Sonst nicht? (es würde mich wundern)

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    Antwort von Diablo69 Diablo69
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    Antwort von Chamaeleon1205 Chamaeleon1205
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von lynnie1981xx lynnie1981xx
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund

    Deinen Eltern darf es zeigen!!

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Warum?

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Und anderen Eltern?

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    Antwort von Kristall08 Kristall08
    Abgestimmt für: Ja

    Das sind eigentlich keine Fragen mit denen ein Schüler sich beschäftigen müsste.

    Später kannst Du ja mal Jura studieren, wenn Du denn Abi hast. Jetzt solltest Du Dich auf das Lernen konzentrieren.

    Natürlich darf ein Lehrer Deinen Eltern Deine Arbeiten zeigen. Er muss es sogar.

    Kommentar von sender sendersender

    Doch. Für das Leben lernen wir. Nicht für die Schule.

    Kommentar von Kristall08 Kristall08Kristall08

    Genau. Er soll erst mal lernen. Und nicht hirnrissige Fragen stellen.

    Bezahlen dürfen seine Eltern sicher alles für ihn. Nur wissen dürfen sie nichts.

    Kommentar von mehaba mehabamehaba

    Mir geht es in der Frage eher um das konkrete Veröffentlichen. Mich schert es wenig wenn die Arbeit MEINEN Eltern gezeigt wird. Aber ich möchte selbst entscheiden, ob die Arbeit irgendwo ausgestellt wird.

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    Antwort von HirnClaudia HirnClaudia
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von zj1000 zj1000
    Abgestimmt für: Ja
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    Antwort von Ally32 Ally32
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von ehmja ehmja
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von Denise180685 Denise180685
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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    Antwort von hanate hanate
    Abgestimmt für: Nur an Eltern / Vormund
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