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Darf ein Lehrer eine Note sechs geben nur weil er sein arbeitsheft für die arbeit vergessen hat ?

Frage von ChristopherKor ChristopherKor
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Antworten (10)

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    Antwort von Maryline Maryline

    Wenn der Lehrer ausdrücklich vorher darauf hingewiesen hat, darf er. Aber pädagogisch sinnvoll ist eine solche Maßnahme nicht, denn sie hat mit einem Leistungsnachweis nicht das Geringste zu tun. Eine Sechs könnte er gut und gerne für "Ordnung" eintragen und sie im Zeugnis mit berücksichtigen. Aber ich würde hier nicht so ein Gedöns machen und den Schüler auf Blätter schreiben lassen., die später ins Arbeitsheft geklammert werden können - vorausgesetzt das Dilemma wiederholt sich nicht strändig.

    Eine andere Sache ist es, wenn die Arbeit geschrieben wurde und das Heft nicht abgegeben ist.

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    Antwort von Franzi1983 Franzi1983

    Er darf schon. Wenn er nett ist macht er das natürlich nicht. aber ohne arbeitsmittel kann der schüler die leistung nicht erbringen. ist als ob der Schüler bei eine Maathearbeit seinen Taschenrechner vergisst.

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    Antwort von jgjuche jgjuche

    Natürlich - er sollte sich selbst sogar eine sechs geben - weil er sein Arbeitsheft vergessen hat

    Kommentar von juwel juweljuwel

    Ja, genial. Du hast die Frage wenigstens richtig gelesen.

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    Antwort von MariusM MariusM

    Meinst du, die fertige Arbeit wurde nicht abgegeben? Dann ja.
    Ansonsten, meinst du Heft nicht mitgebracht zur Arbeit: In meinen Augen Nein, Punktabzug für schlechte "Darstellung" wegen fehlendem Heft wäre denkbar.
    Würde aber es trotzdem aus Erziehungszwecken dulden (wenn es nicht um die Versetzung geht)

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    Antwort von Bowlinghexe Bowlinghexe

    ja meistens nach nachreichen der arbeit wird diese korigiert

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    Antwort von ChristopherKor ChristopherKor

    Oh das ist aber sehr streng . Eine Notenstufe würde ich ja noch verstehen aber sofort ne 6 und das auf einer RealschuLe .. pff

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    Antwort von Franzi1983 Franzi1983

    Er darf schon. Wenn er nett ist macht er das natürlich nicht. aber ohne arbeitsmittel kann der schüler die leistung nicht erbringen. ist als ob der Schüler bei eine Maathearbeit seinen Taschenrechner vergisst.

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    Antwort von Zipfelchen Zipfelchen

    steht ihm frei!

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    Antwort von obiwana obiwana

    Ja, darf er.

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    Antwort von juwel juwel

    Ja, wenn der Termin zur Abgabe besprochen war!Besser wäre: Die Möglichkeit anzubieten, dass Heft schnell noch zu holen um abzugeben.

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