Der Lehrer behauptet, dass die Handschrift nicht identisch ist und dass der Schüler sich nicht so schnell verbessern könne (von einer 5 auf eine 2+). Der Aufsichtslehrer bei der Klausur bestätigt aber, dass der Schüler nur für ca. 10 bis 15 Minuten den Raum verlassen habe und seine Arbeitsmaterialien haben zu dieser Zeit diesen Raum nicht verlassen.
Darf ein Lehrer eine Klausur als ungenügend bewerten auf Grund eines Verdachts des Täuschungsversuch
Antworten (5)
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MarylineMaryline
Das sind sehr fragwürdige Argumente. Bitte geh zum Verbindungslehrer eurer Schule, um mit ihm das Problem zu besprechen. Die nächsthöhere Instanz ist dann der Direktor. Selbstverständlich kann sich ein Schüler um einige Noten verbessern, es wäre traurig, würde so etwas nie passieren.
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DrachentoeterDrachentoeter
Die Beweispflicht liegt beim Lehrer, aber im zweifel muss man leider klagen.
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Indy72Indy72
beschwere dich beim klassen- und/oder Vertrauenslehrer sowie Schülervertretung. Der einfache Verdacht alleine reicht nicht für eine solche Strafe. notfalls kann die Sache vorm Verwaltungsgericht geklärt werden.
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festplattefestplatte
ich glaube sobald der verdacht besteht schon. ruf mal bei dem schulamt an oder den verbraucherservice.
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Loonii eigentlich muss er dafür einen beweis haben.. ich finde er darf das nicht...
Verdacht != Beweis, er muss schon den Betrugsversuch belegen
jep, aber wenn sies trotzdem tun(also kein beweis haben und ihm die klausur als 5 bewerten), dann muss er sich beim schulamt informieren(die direktoren glauben einem ja eh nie).