Darf ein Lehrer ein Handy einziehen und es erst am ende des Jahres zuruckgeben?
Antworten (17)
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3Antwort von
heinmueckheinmueck
Nein. Der Eigentümer des Mobiltelfons kann die Herausgabe verlangen. Wenn es nicht herausgegeben wird kann man die Herausgabe einklagen. Hat man dann ein Gerichtsurteil in der Hand kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen der das Handy gegebenenfalls mit Gewalt holt.
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KatzentatzeKatzentatze
Normalerweise müsste er es den Eltern aushändigen. Aber ich persönlich fänd es gut, wenn sie es dürften, dann würden endlich die meisten Handys von den Schulen verschwinden, aus Angst, dass sie einkassiert werden. Wenn Kids sich nicht an die Regel halten und es eikassiert wird, sind sie selbst Schuld.
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QuandtQuandt Uni sono!
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2Antwort von
QetanQetan
Einziehen darf er es schon, aber zu Unterrichtsschluß muß er es zurückgeben.
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HarmoniHarmoni sehe ich auch so ! Schreib mal an das Kultusministerium - der Lehrer wird sich freuen !
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HeinGerickeHeinGericke
Spiel doch nicht mit dem Schei*ding in der Stunde rum, mich würde es als Lehrer auch auf die Palme bringen.
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QuandtQuandt Da ist der Empfang mit dem Handy auch besser! ;-)
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TraumschoepferTraumschoepfer Das ist natürlich ein Argument... lach
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DieWeltbeste NEIN! Wo wohnst Du denn? Das ist von Bundesland zu Bundesland zu differenzieren
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DieWeltbeste Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.
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julian619julian619 Niederösterreich
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julian619julian619 Niederösterreich
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Mariposa68Mariposa68
Lach - am Ende des Jahres?
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julian619julian619 Das hat unser Lehrer behaubtet...
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Mariposa68Mariposa68 nein, am Ende der Stunde ist es wieder deins :-D
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HarmoniHarmoni .. ich liebe Deine Antworten !
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Mariposa68Mariposa68 x-D
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ronnie68ronnie68
Ja, wollte ich auch sagen - aber bei der o.g. Vorgangsweise können aus einem Jahr auch schnell 3 werden - und teuer kanns auch werden, wenn du nicht Recht bekommst (Anwalt, Gerichtskosten)
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wim50wim50
Das ist schon eine Beschlagnahme. Da überschreitet der Herr Lehrer seine Kompetenzen erheblich.
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IsartaucherIsartaucher
Leider nicht.
Es ist mir ohnehin vollkommen schleierhaft, wofür - außer zum angeben - ein Schüler ein Handy benötigt, noch dazu im Unterricht.
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QuandtQuandt
Läßt Du Dir Deine Schuhe auch wegnehmen? Na also! Genau genommen ist das Entwendung fremden Eigentums, auf der anderen Seite störst Du die Lernwilligkeit Deiner Klassenkameraden. Zickmühle. Mach das blöde Ding im Unterricht aus und lass Dir Dein Handy wiedergeben,am besten mit der Zusage es aus zu lassen. Tu´s dann aber auch. ;-)
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martina89martina89
Das haben unsere lehrer auch immer behauptet... lol
aber das können sie nicht machen, gerade wenn man einvertragshandy hat...
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LeoMamaLeoMama
Nein, sicher nicht!!! Hat er selber kein´s??? Kommt er dann auch für die Kosten auf???
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DerDaniDerDani
Ende des JAhres garantiert nicht. Mir haben sie es frpher auch mal weggenommen und ich habs erst nach einer Woche back bekommen ^^
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bigbigALbigbigAL
das sagen sie meistens,war bei mir 1000 mal,ist nur geschwetz,wenn bissl lieb fragst und dir ne gescheite geschichte ausdenkst,bekommst es heut noch,wenn noch in der schule hockst...
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flamingstarflamingstar
Vielleicht bist du doch etwas zu oft mit Handy in die Schule und hast damit herumgespielt. Aber es erscheint als Willkür, wenn er es erst Ende des Jahres zurück geben will.
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teufelchen85 kann ich mir nicht vorstellen das er das darf wenn dann für den rest des unterrichts oder??
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blauangel04blauangel04
Das glaube ich wohl nicht. Er muss dir das am Ende der Schulstunde zurückgeben.
Ja genau mach das, dann dauert es zum Glück bis zum nächsten Schuljahr ! grins
Kann Eltern einbestellen und es Ihnen übergeben und ein weiteres mitbringen in den Untterricht versagen.