
Nein. Der Eigentümer des Mobiltelfons kann die Herausgabe verlangen. Wenn es nicht herausgegeben wird kann man die Herausgabe einklagen. Hat man dann ein Gerichtsurteil in der Hand kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen der das Handy gegebenenfalls mit Gewalt holt.
Normalerweise müsste er es den Eltern aushändigen. Aber ich persönlich fänd es gut, wenn sie es dürften, dann würden endlich die meisten Handys von den Schulen verschwinden, aus Angst, dass sie einkassiert werden. Wenn Kids sich nicht an die Regel halten und es eikassiert wird, sind sie selbst Schuld.
Quandt am 23. Oktober 2008 10:45 Uni sono!

Einziehen darf er es schon, aber zu Unterrichtsschluß muß er es zurückgeben.
Harmoni am 23. Oktober 2008 10:36 sehe ich auch so ! Schreib mal an das Kultusministerium - der Lehrer wird sich freuen !
Spiel doch nicht mit dem Schei*ding in der Stunde rum, mich würde es als Lehrer auch auf die Palme bringen.
Quandt am 23. Oktober 2008 10:47 Da ist der Empfang mit dem Handy auch besser! ;-)
Traumschoepfer am 21. November 2008 14:04 Das ist natürlich ein Argument... lach
NEIN! Wo wohnst Du denn? Das ist von Bundesland zu Bundesland zu differenzieren
Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.
Niederösterreich
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Lach - am Ende des Jahres?
Das hat unser Lehrer behaubtet...
Mariposa68 am 23. Oktober 2008 10:35 nein, am Ende der Stunde ist es wieder deins :-D
Harmoni am 23. Oktober 2008 10:38 .. ich liebe Deine Antworten !
Mariposa68 am 23. Oktober 2008 10:39 x-D

Ja, wollte ich auch sagen - aber bei der o.g. Vorgangsweise können aus einem Jahr auch schnell 3 werden - und teuer kanns auch werden, wenn du nicht Recht bekommst (Anwalt, Gerichtskosten)

Das ist schon eine Beschlagnahme. Da überschreitet der Herr Lehrer seine Kompetenzen erheblich.
Leider nicht.
Es ist mir ohnehin vollkommen schleierhaft, wofür - außer zum angeben - ein Schüler ein Handy benötigt, noch dazu im Unterricht.

Läßt Du Dir Deine Schuhe auch wegnehmen? Na also! Genau genommen ist das Entwendung fremden Eigentums, auf der anderen Seite störst Du die Lernwilligkeit Deiner Klassenkameraden. Zickmühle. Mach das blöde Ding im Unterricht aus und lass Dir Dein Handy wiedergeben,am besten mit der Zusage es aus zu lassen. Tu´s dann aber auch. ;-)

Das haben unsere lehrer auch immer behauptet... lol
aber das können sie nicht machen, gerade wenn man einvertragshandy hat...

Nein, sicher nicht!!! Hat er selber kein´s??? Kommt er dann auch für die Kosten auf???

Ende des JAhres garantiert nicht. Mir haben sie es frpher auch mal weggenommen und ich habs erst nach einer Woche back bekommen ^^
das sagen sie meistens,war bei mir 1000 mal,ist nur geschwetz,wenn bissl lieb fragst und dir ne gescheite geschichte ausdenkst,bekommst es heut noch,wenn noch in der schule hockst...
Vielleicht bist du doch etwas zu oft mit Handy in die Schule und hast damit herumgespielt. Aber es erscheint als Willkür, wenn er es erst Ende des Jahres zurück geben will.

kann ich mir nicht vorstellen das er das darf wenn dann für den rest des unterrichts oder??
Das glaube ich wohl nicht. Er muss dir das am Ende der Schulstunde zurückgeben.
Ja genau mach das, dann dauert es zum Glück bis zum nächsten Schuljahr ! grins
Kann Eltern einbestellen und es Ihnen übergeben und ein weiteres mitbringen in den Untterricht versagen.