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Darf ein Lehrer ein Handy einziehen und es erst am ende des Jahres zuruckgeben?

gefragt von julian619 am 23.10.2008 um 10:33 Uhr
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Recht x 35.052 Handy x 20.938 Lehrer x 1.208 schulgesetz x 24

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 23. Oktober 2008 10:36
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Nein. Der Eigentümer des Mobiltelfons kann die Herausgabe verlangen. Wenn es nicht herausgegeben wird kann man die Herausgabe einklagen. Hat man dann ein Gerichtsurteil in der Hand kann man einen Gerichtsvollzieher beauftragen der das Handy gegebenenfalls mit Gewalt holt.

Kommentar von Silberheim am 23. Oktober 2008 10:42

Ja genau mach das, dann dauert es zum Glück bis zum nächsten Schuljahr ! grins

Kann Eltern einbestellen und es Ihnen übergeben und ein weiteres mitbringen in den Untterricht versagen.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 23. Oktober 2008 10:36
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Normalerweise müsste er es den Eltern aushändigen. Aber ich persönlich fänd es gut, wenn sie es dürften, dann würden endlich die meisten Handys von den Schulen verschwinden, aus Angst, dass sie einkassiert werden. Wenn Kids sich nicht an die Regel halten und es eikassiert wird, sind sie selbst Schuld.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 23. Oktober 2008 10:45

Uni sono!


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Oktober 2008 10:34
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Einziehen darf er es schon, aber zu Unterrichtsschluß muß er es zurückgeben.

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 23. Oktober 2008 10:36

sehe ich auch so ! Schreib mal an das Kultusministerium - der Lehrer wird sich freuen !


anonym
beantwortet von HeinGericke am 23. Oktober 2008 10:42
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Spiel doch nicht mit dem Schei*ding in der Stunde rum, mich würde es als Lehrer auch auf die Palme bringen.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 23. Oktober 2008 10:47

Da ist der Empfang mit dem Handy auch besser! ;-)

Kommentar von 00f94468ecc3b0d547eb9698e5fb9ddfsmallTraumschoepfer am 21. November 2008 14:04

Das ist natürlich ein Argument... lach


anonym
beantwortet von DieWeltbeste am 23. Oktober 2008 10:36
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NEIN! Wo wohnst Du denn? Das ist von Bundesland zu Bundesland zu differenzieren

Kommentar von DieWeltbeste am 23. Oktober 2008 10:40

Da von den Schülerinnen und Schüler mitgebrachte Handys oder Aufnahme- beziehungsweise Abspielgeräte aber weiterhin in deren Eigentum beziehungsweise im Eigentum ihrer Erziehungsberechtigten stehen, dürfen diese nicht dauerhaft eingezogen werden, sondern sind zurückzugeben, sobald durch sie keine Störung mehr zu befürchten ist. Letzteres dürfte in der Regel bei den hier genannten Geräten zumindest mit Ablauf des Schultages der Fall sein. Entsprechendes sollte die Hausordnung vorsehen. Darüber hinausgehende pauschale Regelungen in der Hausordnung (etwa Einziehung für mehrere Wochen oder sogar bis zum Ende eines Schuljahrs) sind dagegen in der Regel wohl nur schwer mit dem stets zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vergleiche zum Beispiel § 53 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) zu vereinbaren. Aus dem gleichen Grund erscheinen auch Regelungen in der Hausordnung problematisch, die von vornherein die Rückgabe von bestimmten formalen Anforderungen, wie einem schriftlichen Antrag, abhängig machen. Insoweit ist aber im Detail mangels ergangener Rechtsprechung noch vieles rechtlich ungeklärt.

Kommentar von julian619 am 24. Oktober 2008 22:49

Niederösterreich

Kommentar von julian619 am 24. Oktober 2008 22:49

Niederösterreich


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 23. Oktober 2008 10:34
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Lach - am Ende des Jahres?

Kommentar von julian619 am 23. Oktober 2008 10:34

Das hat unser Lehrer behaubtet...

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 23. Oktober 2008 10:35

nein, am Ende der Stunde ist es wieder deins :-D

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 23. Oktober 2008 10:38

.. ich liebe Deine Antworten !

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 23. Oktober 2008 10:39

x-D


ronnie68
beantwortet von ronnie68 am 29. Januar 2009 16:15
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Ja, wollte ich auch sagen - aber bei der o.g. Vorgangsweise können aus einem Jahr auch schnell 3 werden - und teuer kanns auch werden, wenn du nicht Recht bekommst (Anwalt, Gerichtskosten)


wim50
beantwortet von wim50 am 23. Oktober 2008 11:26
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Das ist schon eine Beschlagnahme. Da überschreitet der Herr Lehrer seine Kompetenzen erheblich.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 23. Oktober 2008 10:47
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Leider nicht.

Es ist mir ohnehin vollkommen schleierhaft, wofür - außer zum angeben - ein Schüler ein Handy benötigt, noch dazu im Unterricht.


Quandt
beantwortet von Quandt am 23. Oktober 2008 10:45
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Läßt Du Dir Deine Schuhe auch wegnehmen? Na also! Genau genommen ist das Entwendung fremden Eigentums, auf der anderen Seite störst Du die Lernwilligkeit Deiner Klassenkameraden. Zickmühle. Mach das blöde Ding im Unterricht aus und lass Dir Dein Handy wiedergeben,am besten mit der Zusage es aus zu lassen. Tu´s dann aber auch. ;-)


martina89
beantwortet von martina89 am 23. Oktober 2008 10:41
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Das haben unsere lehrer auch immer behauptet... lol

aber das können sie nicht machen, gerade wenn man einvertragshandy hat...


LeoMama
beantwortet von LeoMama am 23. Oktober 2008 10:37
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Nein, sicher nicht!!! Hat er selber kein´s??? Kommt er dann auch für die Kosten auf???


DerDani
beantwortet von DerDani am 23. Oktober 2008 10:36
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Ende des JAhres garantiert nicht. Mir haben sie es frpher auch mal weggenommen und ich habs erst nach einer Woche back bekommen ^^


anonym
beantwortet von bigbigAL am 23. Oktober 2008 10:35
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das sagen sie meistens,war bei mir 1000 mal,ist nur geschwetz,wenn bissl lieb fragst und dir ne gescheite geschichte ausdenkst,bekommst es heut noch,wenn noch in der schule hockst...


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 23. Oktober 2008 10:35
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Vielleicht bist du doch etwas zu oft mit Handy in die Schule und hast damit herumgespielt. Aber es erscheint als Willkür, wenn er es erst Ende des Jahres zurück geben will.


teufelchen85
beantwortet von teufelchen85 am 23. Oktober 2008 10:34
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kann ich mir nicht vorstellen das er das darf wenn dann für den rest des unterrichts oder??


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 23. Oktober 2008 10:34
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Das glaube ich wohl nicht. Er muss dir das am Ende der Schulstunde zurückgeben.


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