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Darf ein Lehrer die Unterschrift der Eltern eines 18 Jährigen einfordern ?!

Frage von Marco2k3 Marco2k3

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und gehe in die 11 Klasse eines Gymnasiums ! Nun haben wir eine Arbeit geschrieben (ein Vergleichsarbeit der laut meinen Lehrern keine Bedeutung hat) und nun will der Lehrer die Unterschrift meiner Eltern !

Und das seh ich garnicht ein diese Vergleichsarbeit (ja ich hab schlecht abgeschnitten) meinen Eltern unter die Nase zu reiben.

Muss ich zu meinen Eltern fahren um die Unterschrift zu holen oder nicht ?!

Gruß Marco

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Antworten (15)

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    Antwort von heinmueck heinmueck

    Der Lehrer irrt sich gewaltig. Schon auf der ersten Seite des Bürgerlichen Gesetzbuches steht:

    "§ 2 Eintritt der Volljährigkeit

    Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein."

    Der Lehrer darf auch die Eltern nicht kontaktieren. Die von ihm gesammelten personenbezogenen Daten der Schüler darf er nicht herumerzählen.

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    Antwort von SpecForce SpecForce

    Es müsste reichen wenn du unterschreibst. Du bist 18 und hoffentlich mündig. Deine Eltern müssen deine Arbeiten nicht mehr sehen. Immerhin kannst du ja auch deine Entschuldigungen selbst unterschreiben...

    Kommentar von Marco2k3 Marco2k3

    JA das stimmt.

    Jedoch meint der Herr Mathelehrer das ich nur "beschränkt" Volljährig sei und erst mit 21 das volle Recht habe !

    Er meinte auch das er das darf !

    War mir sofort klar das das nicht stimmt. Ich unterschreib sonst auch alles selbst !

    Kommentar von Rabenfeder RabenfederRabenfeder

    Dann ist dein Lehrer irgendwo in der Vergangenheit stehen geblieben.

    Kommentar von grisham grishamgrisham

    Hallo, wieder einmal einer von den zurückgebliebenen Lehrern.

    Kommentar von Marat MaratMarat

    "Beschränkt volljährig" ist dummes Zeug. Es gibt ein paar Dinge, für die man älter als 18 sein muß (bin mir nicht sicher: vielleicht Busführerschein?), aber mit "beschränkt volljährig" hat das nichts zu tun.

    Kommentar von TadashiYamaoka TadashiYamaokaTadashiYamaoka

    Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.

    Kommentar von SpecForce SpecForce

    Genau so siehts aus! Dein Lehrer hat keinerlei Recht dir sowas vorzuschreiben

    Kommentar von cyracus cyracuscyracus

    "Beschränkt" ist Dein Lehrer, volljährig bist Du. - Du darfst ja auch Wählen.

    Nur vor Gericht gelten die Heranwachsenden manchmal noch als Jugendliche.

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    Antwort von rumpi rumpi

    Nein darf er nicht.

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    Antwort von TadashiYamaoka TadashiYamaoka

    Wenn du 18 bist, bist du für dich selbst verantwortlich, und nicht mehr deine Eltern.

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    Antwort von Marat Marat

    Nein, du bist volljährig. Du unterschreibst für dich selbst.

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    Antwort von PeterSchmitt2 PeterSchmitt2

    Du bist 18 und damit unterschreibst du deine Arbeiten selbst.

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    Antwort von AprilCat AprilCat

    nein, du bist volljährig, dazu hat er kein Recht

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    Antwort von judofrosch judofrosch

    nein musst du definitiv nicht! es ist sogar so, dass die lehrer mit dir und nicht imt deinen eltern über deine leistung reden müssen, bei elterngesprächen darfst du anwesend sein!... du bist volljährig und erwachsen, und hast die selben rechte und pflichten wie jeder andere auch!

  • 2
    Antwort von airmexx airmexx

    nein brauchst du nicht, aber ich würds machen, den der lehrer bewertet dich und viele lehrer verteilen mündliche noten nach sympatie

    Kommentar von Marco2k3 Marco2k3

    Ich werds nicht tun. Ich sehe nicht ein 15km zu meinen Eltern zu fahren wegen einer Unterschrift !

    Also ich unterschreibe es selbst !

    Das mit 21 ist also Schwachsinn ?

    Kommentar von TadashiYamaoka TadashiYamaokaTadashiYamaoka

    Ja: Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.

    Kommentar von Marco2k3 Marco2k3

    Der Kerl wohnt also noch in der Vergangenheit...

    Na gut danke !

  • 2
    Antwort von tatatata tatatata

    Nö Du bist doch volljährig :-/ wenn er meint, soll ER doch Kontakt zu Deinen Eltern aufnehmen ;-)

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Der Lehrer darf keinen Kontakt zu den Eltern aufnehmen um diesen personenbezogene Daten ihres volljährigen Sohnes mitzuteilen.

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    Antwort von LeaderG LeaderG

    Fordern kann er viel, aber wie in diesem Fall muss er auch nicht alles bekommen.

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    Antwort von Torretto Torretto

    Nein, du hast rechtlich mit deinen Eltern nichts mehr zutun :)

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    Antwort von DickeBohne DickeBohne

    Ich muss der allgemeinen Meinung ein klein wenig widersprechen. Seit dem Amoklauf in Erfurt gibt es in dieser Sache eine Einschränkung. Sollte eine schulische Situation zu einer dramatischen Umlenkung der bisherigen Lebensplanung führen können, ist die Schule berechtigt, Kontakt zu den Eltern aufzunehmen. Solltest du also aus der Schule fliegen können wegen dieser Zensur MÜSSTE der Kollege von sich aus (!) Kontakt zu den Eltern herstellen. In diesem Fall aber gewiss nicht über die Unterschrift. ------------ An deiner Stelle würde ich den Lehrer zunächst ganz höflich darauf hinweisen, dass du dich erkundigt hast, dass es die eingeschränkte Volljährigkeit in Deutschland seit (siehe oben) nicht mehr gibt und du deshalb selbst unterschreiben wirst. Bitte ihn, den Schulleiter in die Diskussion einzubeziehen, wenn er dir weiter Schwierigkeiten machen sollte. Bewahre unbedingt Haltung, werde nicht ausfällig oder abfällig!!!! Daran, dass in der deutschen Schule auch senile Lehrer unterrichten müssen, ist nicht der Lehrer schuld! Wann wird die Politik endlich begreifen, dass Lehrertätigkeit in den allermeisten Fällen vor der Vollendung des 65 Lebensjahres würdig (!) enden muss (wie in vielen anderen Berufen auch)!

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    Antwort von williwu williwu

    Mein Sohn musste gerade jetzt mit 16 eine Vorentscheidung reffen, ob er mit 18 seine schulischen Angelegenheiten alleine regeln will oder nicht. Das kann er natürlich dann immer noch ändern.

    Hintergrund ist, dass ein Geradeachtzehnjähriger ja nicht von jetzt auf gleich alle Dinge allein regeln kann, die ein Geradenochsiebzehnjähriger noch nicht geregelt bekommt. Da ist elterlicher Beistand manchmal vielleicht doch noch ganz gut, und die Schulen, zumindest die Schule meines Sohnes, ermöglicht das. Das beinhaltet auch ein Informationsrecht der Eltern.

    Wenn es also an deiner Schule auch so eine Regelung gibt und du sie entsprechend ausgefüllt und unterschrieben hast, könnte es das sein, was der Lehrer gemeint hat.

    Ansonsten sind die übereinstimmenden anderen Antworten selbstverständlich richtig. Deine schulischen Angelegenheiten kannst du ganz allein regeln. Da du ja entschlossen bist, deine Eltern nicht zu informieren, wäre es vielleicht sinnvoll, in dieser Angelegenheit mit deinem Tutor (gibt es den noch?) oder einem Vertrauenslehrer oder im Extremfall mit dem Direktor zu besprechen (letzteres dann mit einem ankündigenden formellen Anschreiben) - bevor dein Lehrer sich tatsächlich unerlaubt an deine Eltern wendet. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, lebst du allein und bist wahrscheinlich finanziell von deinen Eltern abhängig. Und da kommt so etwas gar nicht gut.

    Übrigens: Ich habe meinem Sohn geraten, nicht anzugeben, dass ich noch informiert werden soll. Helfen kann ich ihm auch, ohne dazu die Erlaubnis der Schule zu brauchen.

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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Da du Volljährig bist, kann er so viel von dir verlangen wie er will. Allerdings musst du es nicht erfüllen, denn deine Eltern sind dafür nicht mehr zuständig.

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