Mein Sohn musste gerade jetzt mit 16 eine Vorentscheidung reffen, ob er mit 18 seine schulischen Angelegenheiten alleine regeln will oder nicht. Das kann er natürlich dann immer noch ändern.
Hintergrund ist, dass ein Geradeachtzehnjähriger ja nicht von jetzt auf gleich alle Dinge allein regeln kann, die ein Geradenochsiebzehnjähriger noch nicht geregelt bekommt. Da ist elterlicher Beistand manchmal vielleicht doch noch ganz gut, und die Schulen, zumindest die Schule meines Sohnes, ermöglicht das. Das beinhaltet auch ein Informationsrecht der Eltern.
Wenn es also an deiner Schule auch so eine Regelung gibt und du sie entsprechend ausgefüllt und unterschrieben hast, könnte es das sein, was der Lehrer gemeint hat.
Ansonsten sind die übereinstimmenden anderen Antworten selbstverständlich richtig. Deine schulischen Angelegenheiten kannst du ganz allein regeln. Da du ja entschlossen bist, deine Eltern nicht zu informieren, wäre es vielleicht sinnvoll, in dieser Angelegenheit mit deinem Tutor (gibt es den noch?) oder einem Vertrauenslehrer oder im Extremfall mit dem Direktor zu besprechen (letzteres dann mit einem ankündigenden formellen Anschreiben) - bevor dein Lehrer sich tatsächlich unerlaubt an deine Eltern wendet. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, lebst du allein und bist wahrscheinlich finanziell von deinen Eltern abhängig. Und da kommt so etwas gar nicht gut.
Übrigens: Ich habe meinem Sohn geraten, nicht anzugeben, dass ich noch informiert werden soll. Helfen kann ich ihm auch, ohne dazu die Erlaubnis der Schule zu brauchen.
JA das stimmt.
Jedoch meint der Herr Mathelehrer das ich nur "beschränkt" Volljährig sei und erst mit 21 das volle Recht habe !
Er meinte auch das er das darf !
War mir sofort klar das das nicht stimmt. Ich unterschreib sonst auch alles selbst !
Dann ist dein Lehrer irgendwo in der Vergangenheit stehen geblieben.
Hallo, wieder einmal einer von den zurückgebliebenen Lehrern.
"Beschränkt volljährig" ist dummes Zeug. Es gibt ein paar Dinge, für die man älter als 18 sein muß (bin mir nicht sicher: vielleicht Busführerschein?), aber mit "beschränkt volljährig" hat das nichts zu tun.
Am 1. Januar 1975 wurde das Alter der Volljährigkeit in der Bundesrepublik Deutschland von zuvor 21 Jahren auf 18 Jahre herabgesetzt.
Genau so siehts aus! Dein Lehrer hat keinerlei Recht dir sowas vorzuschreiben
"Beschränkt" ist Dein Lehrer, volljährig bist Du. - Du darfst ja auch Wählen.
Nur vor Gericht gelten die Heranwachsenden manchmal noch als Jugendliche.