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darf ein Lehrer dich in bayern vor die tür schicken

Frage von ReyMisterio ReyMisterio

der lehrer hat mich vorn paar tage vor die tür geschikt; aber ich hab mal gehört da verlezt er die aufsichtspflicht

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Antworten (13)

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    Antwort von paben72 paben72

    Ich kenne den Lehrer nicht, der die Sanktion verhängt hat, doch wenn er einen Schüler vom Unterricht ausschließt, lässt dies darauf schließen, dass er sich unfair seinen Mitschülern gegenüber verhalten hat, so dass diese dem Unterricht nur noch bedingt folgen konnten. Aus meiner Sicht wirft es nur teilweise ein schlechtes Licht auf unser Schulsystem. Sicher gibt es dort einiges, was es zu novellieren gibt, doch bezüglich der Strafe muss man sich auch fragen, ob das schlechte Licht nicht eher auf den Schüler, bzw. dessen soziales Umfeld inkl. der Eltern fällt. An dieser Stelle muss, so meine ich, angesetzt werden. Wenn sich also der Schüler ungerecht behandelt fühlt, sollte er vielleicht erst einmal bei sich anfangen und sich fragen, warum er der Klasse verwiesen wurde und nicht ob dies eine angemessene Strafe war.

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Egal in welchen Bundesland, wer sich nicht Benehmen kann, hat auch nichts in der Klasse verloren. Die Aufsichtspflicht wird dadurch nicht verletzt, da man eine Verantwortung des banbigen Schülers zumuten kann.

    Kommentar von ReyMisterio ReyMisterio

    ja aber nur wenn er es sagt 'das ich vor der tür stehen bleib' glaub ich das er mich vor die tür setzen kann

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    Antwort von Tropentier Tropentier

    Ich staune immer wieder über solche, stets wiederkehrende Fragen. Sie werfen ein denkbar schlechtes Licht auf das Schul-System eines Landes.
    Ist der gesunde Menschverstand eigentlich gänzlich ausgeschaltet? Muss das Gesetz jedem Menschen vorschreiben, mit welchem Finger er sich wie oft und wann am Rücken kratzen darf, resp. soll, resp. muss?
    Brauchen solche Leute eigentlich immer einen Führer, der sagt, was wann, wie, wo erlaubt ist, was rechtens ist und was nicht?
    Ist ja gaga.
    Und überhaupt gibt es in der Erziehung einen wichtigen Grundsatz: Eine "Strafe" soll einen Bezug haben zur falschen Handlung. Sie wird dann eben nicht als "Strafe" erlebt, sondern als logische Folge.
    Und das ist das Einzige, was nachhaltig nützt.
    Beispiel: Wenn das Kind 10 Stück Torte verschlingt, soll es nicht mit Fernsehverbot bestraft werden! (Weil Torte essen mit TV rein gar nichts zu tun hat). Aber es wird Bauchweh bekommen. Und das ist keine "Strafe", sondern ein logische Folge.

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    Antwort von Finkster Finkster

    ja

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    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Nein, das darf er nicht.
    Nicht wegen der Aufsichtspflicht, sondern weil dies als "Strafe" nicht zulässig ist.
    Kinder werden dadurch vor der ganze Klasse gedemütigt und das stellt keine korrekte Erziehungsmaßnahme dar.

    Kommentar von Besuma BesumaBesuma

    Wo hast du denn das gelesen?? Demütigung ist ja wohl ein bisschen übertrieben....Mein Gott, vor die Tür zu müssen ist ja nun wirklich nicht so schlimm...mannomann, ich habs auch einige Male überlebt. Wir mussten sogar dauernd die Klinke nach unten gedrückt halten, damit der Lehrer drinnen sah, dass wir wirklich vor der Tür stehen bleiben!

    Kommentar von moosmutzelchen moosmutzelchenmoosmutzelchen

    Ich habe dies nicht entschieden. Und nur weil du es übertrieben findest, heißt das nicht, dass es das auch ist.
    Geh dich informieren.

    Kommentar von Besuma BesumaBesuma

    hä?

    Kommentar von Tropentier TropentierTropentier

    Im Gegenteil: Wenn jemand mit seinem Verhalten die Klasse stört, ist es eine logische Folge, dass man das abstellt, am besten, indem man ihn entfernt. Und in einer parnterschaftlichen Erziehung soll generell NICHT bestraft werden: aber logische Folgen sind sehr wohl nicht nur zulässig, sondern sogar sehr erwünscht und NOTWENDIG.
    Wenn man ein Kind nicht erzieht, schädigt man es gewaltig, denn es ist dann schlecht auf das Erwachsenen-Leben vorbereitet.
    Es gehört dann aber auch dazu, dass der Erziehende nachträglich nicht mehr darüber spricht oder gar triumphiert! Nach einer "logischen Folge" ist die Sache definitiv erledigt.

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    Antwort von Katrindeluxe Katrindeluxe

    Ich finde diese Methoden ziemlich überholt. Du hast ein Recht auf Bildung. Aber vielleicht solltest du mal überlegen, warum er das gemacht. Du hast doch bestimmt gestört, oder?

    Kommentar von ReyMisterio ReyMisterio

    ich hab nur gelacht

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    Antwort von Besuma Besuma

    Was hat das mit Aufsichtspflicht zu tun?? Wenn Du aus Klo gehst, kann er ja auch nicht auf dich aufpassen. Und wenn Du vor der Tür irgendein Problem bekommst, kannste Dich ja bemerkbar machen.

    Kommentar von ReyMisterio ReyMisterio

    wenn du in der zwischenstunde aufs klo gehst must du den lehrer auch fragen

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    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Ich weiss es nicht, aber selbst wenn dem so wäre: Die Bayern machen sowieso was sie wollen.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Tja, wir sind halt ein eigenständiges Völkchen.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    "Eigenständig" ist nett umschrieben. Ich würde das anders nennen ^^

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    Antwort von hitman hitman

    natürlich ich musste sogar ne ganze stunde raus.

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    Antwort von Diesel8387 Diesel8387

    natürlich darf der Lehrer das

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    Antwort von swallowtail swallowtail

    Er darf.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    hm, vielleicht hat er da was verloren und wollte nur das du es suchst..

    Kommentar von Besuma BesumaBesuma

    naja....

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    Antwort von Cibola Cibola

    Unsere Lehrerin sagt immer: "lasst euch niemals vor die Tür schicken - wegen Amoklauf usw..."

    Kommentar von Tropentier TropentierTropentier

    Wenn die Schule und das Elternhaus menschliche Züge aufweisen, gibt es keine Amokläufe.
    Und wenn's das gibt, ist schon vorher einiges schief gelaufen.

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